Wie die Berliner SPD Mieten begrenzen will – und andere Länder nachziehen können
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Es klingt nach einer juristischen Feinheit, könnte aber die Situation für tausende Mieterinnen und Mieter in Berlin verbessern. Nach dem Willen den Berliner SPD sollen die Mieten für bezugsfertige Wohnungen für fünf Jahre eingefroren werden. Grundlage ist das „Recht des Wohnungswesens“, das im Gegensatz zum Mietrecht nicht Sache des Bundes, sondern der Länder ist.
Mit dem Mietendeckel gegen Spekulationen
Die Idee für den „Berliner Mietendeckel“ stammt von der Bundestagsabgeordneten Eva Högl, dem stellvertretenden Landesvorsitzenden Julian Zado und Basismitglied Kilian Wegner – alle drei Juristen. Gelten soll der Deckel in Gebieten, „die von einem besonders starken Mietenanstieg betroffen sind“ – und zwar sowohl für bestehende Mietverhältnisse als auch für Neuvermietungen. Der Vermieter soll verpflichtet werden, die Vormiete offenzulegen. Wer die Miete trotzdem erhöht, muss ein Bußgeld zahlen.
„Wir müssen verhindern, dass Spekulationen die Mieten immer höher treiben“, sagt Julian Zado. Die durchschnittliche Quadratmeter-Mieter hat sich in der Hauptstadt in den vergangenen zehn Jahren nahezu verdoppelt. Gerade in Innenstadtlagen liegt die Nettokaltmiete pro Quadratmeter deutlich über 12 Euro, doch auch in den Außenbezirken sind bezahlbare Wohnungen kaum noch zu haben.
Der Unterschied zum „Mietenstopp“ von Schäfer-Gümbel
„Die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum ist akut bedroht“, sagt Julian Zado. Zwar sollen nach Willen des SPD-geführten Senats die sechs kommunalen Wohnungsbaugesellschaften bis 2026 gut 53.000 neuen Wohnungen bauen und es sollen in großem Umfang Wohnungen vom Land zurückgekauft werden, doch daneben brauche Berlin „eine Atempause“ bei den Mieten. Diese soll der „Mietendeckel“ bringen.
Er orientiert sich an einem Vorschlag, den der stellvertretende SPD-Vorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel im vergangenen September gemacht hatte. Doch während bei seinem „Mietenstopp“ Mieten „für fünf Jahre nur in Höhe der Inflation steigen“ dürfen, ist beim Berliner „Mietendeckel“ nicht mal das erlaubt. Der Hauptunterschied ist aber, dass Högl, Zado und Wegner komplett aufs Landesrecht setzen.
Der Mietendeckel könnte noch vor 2021 kommen
„Die Mietpreisbremse hat die Union derart verwässert, dass sie in vielen Bereichen kaum wirkt“, kritisiert Zado. Und auch Schäfer-Gümbels „Mietenstopp“ scheiterte bisher am Veto des Koalitionspartners im Bund. „Der Mietendeckel ist ein Instrument, das jede SPD-geführte Landesregierung sofort umsetzen könnte“, ist Julian Zado sicher – wegen des landeseigenen „Rechts des Wohnungswesens“, das im Rahmen der Föderalismusreform 2006 auf die Bundesländer überging.
Während der Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzer darauf verweist, dass das Mietrecht allein Sache des Bundes sei, unterstützen Mietrechtsexperten den Vorstoß. „Am Mietrecht soll nichts geändert werden. Es soll preisrechtlich reguliert werden. Das könnte gehen“, sagte etwa der Berliner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Benjamin Raabe, im Interview mit der „taz“.
Derzeit prüfen die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Justiz den Vorschlag der drei Berliner Sozialdemokraten. Die drücken derweil auf die Tube und fordern, dass der Mietendeckel „noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt“ wird. Die endet 2021. „Angesichts wachsender Verdrängung und Unsicherheit der Mieterinnen und Mieter in Berlin ist keine Zeit zu verlieren.“
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.