Auszahlung im Mai: Was Sie zum Kinderbonus wissen müssen
photothek/ Thomas Trutschel
Wie hoch ist der Kinderbonus?
Der Kinderbonus beträgt 150 Euro und soll voraussichtlich im Mai zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt werden. Eine Familie mit zwei Kindern erhält so also 300 Euro insgesamt zusätzlich.
Wer erhält den Kinderbonus?
Der Kinderbonus wird „für jedes kindergeldberechtigte Kind“ ausgezahlt, also u.U. auch dann, wenn dieses bereits nicht mehr zuhause wohnt oder älter als 18 Jahre ist. Wie beim Kindergeld auch liegt die Altersgrenze bei maximal 25 Jahren. Das Geld erhalten diejenigen, an die auch das Kindergeld ausbezahlt wird, also Sorgeberechtige wie Eltern, Pflege- oder Großeltern.
Wo muss der Kinderbonus beantragt werden?
Der Kinderbonus muss nicht beantragt werden, sondern wird im Mai automatisch mit dem Kindergeld ausbezahlt.
Ist die Auszahlung des Kinderbonus ans Einkommen gebunden?
Nein. Den Kinderbonus erhält jede*r Sorgeberechtigte in voller Höhe unabhängig vom Einkommen. Allerdings profitieren Familien mit höherem Einkommen weniger vom Kinderbonus als einkommensschwache. Das liegt daran, dass der Kinderbonus steuerlich wie auch der Kinderfreibetrag mit dem Kindergeld verrechnet wird. Der Kinderbonus verschiebt die Einkommensgrenze, ab der Eltern mit den Kinderfreibeträgen bessergestellt sind als wenn sie Kindegeld beziehen würden, nach oben. Ab einer gewissen Summe haben Eltern also keinen zusätzlichen Nutzen vom Kinderbonus, weil er im Freibetrag aufgeht.
Wird der Kinderbonus bei ALG-II-Empfänger*innen auf die Grundsicherung angerechnet?
Nein. Das hat die SPD von Anfang an ausgeschlossen und so hat es die große Koalition auch beschlossen. Wer Grundsicherung („Hartz IV“) bezieht, erhält den Kinderbonus ohne Abzüge obendrauf. Einkommensschwache Familien profitieren also mehr vom Kinderbonus als einkommensstärkere.
Welche weitere Unterstützung gibt es für Familien?
Da Alleinerziehende in der Corona-Krise auch finanziell besonders stark belastet sind, können sie wie schon im vergangenen auch in diesem Jahr einen deutlich höheren „Entlastungsbeitrag“ steuerlich geltend machen. Statt 1.908 Euro sind es 4.000 Euro. Bei weiteren Kindern im Haushalt erhöht sich der Betrag weiter. Damit sinkt ihre Steuerlast deutlich.
Darüber hinaus fließen in den Jahren 2020/2021 insgesamt eine Milliarde Euro zusätzlich in den Kapazitätsausbau von Kindergärten, Kitas und Krippen fließen. Mit weiteren zwei Milliarden Euro soll der Ausbau von Ganztagsschulen und Ganztagesbetreuung beschleunigt und der „Digitalpakt Schule“ erweitert werden, damit Präsenzunterricht und E-Learning zu Hause besser miteinander verknüpft werden.
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.