Arbeitsmarkt

Arbeit-von-morgen-Gesetz: So will Bundesminister Hubertus Heil Arbeit sichern

Vera Rosigkeit14. August 2019
Ob Strukturwandel oder Konjunkturkrise, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte handlungsbereit sein: Eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik soll Beschäftigte unterstützen – mit mehr Weiterbildung und verbessertem Kurzarbeitergeld.

Mit einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Veränderungen in der Arbeitswelt begegnen. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Krisenzeiten mehr Sicherheit zu geben, plant Heil mit einem sogenannten „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu fördern und gleichzeitig das Kurzarbeitergeld zu verbessern.

Mehr Geld für Weiterbildung

In einem Konzeptpapier des Ministeriums heißt es dazu, man wolle „handlungsbereit“ sein und sowohl den „Strukturwandel als auch konjunkturelle Risiken abfedern“. So sollen künftig beispielsweise Beschäftigte, die in einem Unternehmen keine Perspektive auf Weiterbeschäftigung haben, die Fördermöglichkeit der „Perspektivqualifizierung“ in Anspruch nehmen können. Erklärt sich der Arbeitgeber bereit, die Beschäftigung für die Dauer der Weiterbildung fortzuführen, erhält er einen staatlichen Zuschuss sowohl zum Entgelt als auch zu den Weiterbildungskosten. „Wir wollen die Beschäftigten von heute fit machen für die Arbeit von morgen ─ selbst, wenn diese Arbeit nicht im selben Unternehmen stattfinden wird“, so die Begründung. Die Perspektivqualifizierung ist eine Weiterentwicklung des Qualifizierungschancengesetzes, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat.

Kurzarbeitergeld mit Zukunft

Darüber hinaus soll für Beschäftigte das Transfer­–Kurzarbeitergeld (KuG) verbessert werden. Unabhängig von Alter oder Berufsabschluss sollen insbesondere längere Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Generell soll es nach den Plänen des Ministeriums mehr Anreize für Weiterbildung während des KuG geben. Das Kurzarbeitergeld soll so zukunftsfest und „effektiver“ gemacht werden. Konkret sollen für Beschäftigte, die konjunkturelles KuG beziehen und in dieser Zeit in Weiterbildungsmaßnahmen sind, die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernommen und die Bezugsdauer verlängert werden. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung, die einen Qualifizierungsplan beinhaltet.

Bundesagentur für Arbeit soll zahlen

Das Geld zur Finanzierung dieser Maßnahmen soll von der Bundesagentur für Arbeit kommen. Im Gespräch mit dem ZDF sagte Heil: „Für schwierige Zeiten haben wir die Rücklagen bei der Bundesagentur für Arbeit. Wenn wir zum Beispiel in eine Situation kommen, in der man wieder verstärkt Kurzarbeitergeld zahlen muss, um Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit.“ Die Rücklagen seien da, versicherte Heil. Er wolle mit den Instrumenten die Möglichkeit schaffen, dieses Geld abzurufen.

DGB-Chef Reiner Hoffmann begrüßte die Pläne des Arbeitsministers. Sie sei im Interesse der Beschäftigten und deren Interesse an Sicherheit sowie der Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren, sagte er gegenüber ZDF heute. Es sei aber auch im Interesse der Arbeitgeber, die in Zeiten von Umbrüchen ein Interesse daran haben müssten, dass sich Beschäftigte weiterbilden.

Mit dem Gesetzespaket will Heil sowohl auf die zu erwartenden Umbrüche in der Arbeitswelt durch digitale Technologien reagieren als auch auf mögliche konjunkturelle Krisen vorbereitet sein. Der Entwurf soll im September ins Kabinett eingebracht werden.  

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Kommentare

Zukunft geht anders !

Ob die SPD mit Rezepte von vorgestern Richtung Zukunft erneuert wird bleibt anzuzweifeln. Zurecht wird beklagt, dass mit der geplanten Kurzarbeit-Regelung Strukturwandel weiter behindert wird, statt ihn schleunigst Richtung Nachhaltigkeit voranzutreiben.
Da bleibt nur zu hoffen, dass ais dem SPD-Vorstandskandidat/innenkreis mutigere und innovativere Vorschläge für Leben2.0 kommen als das was wir bisher von der Groko-SPD gesehen und gehört haben !!!

Nicht Euer Ernst oder Franz oder Herbert, oder ?

Bei angemessenerem Lohnniveau wär das OK aber in der aktuellen Lage ?

Kurzarbeitergeld "verlängern" und dabei die Unternehmen entlasten ist ein perfektes Konzept um es Unternehmen schön einfach zu machen, unbequeme Mitarbeiter finanziell auszubluten.

Die meisten Weiterbildungen, Nachqualifizierungen oder Kurse für neue Produktgrundlagen sind mit maximal einem Monat zu veranschlagen, das Kurzarbeitergeld wird ebenfalls auf monatlicher Basis beschieden.

Finde den Fehler....

Betriebsvereinbarungen betreffs Kurzarbeit entlasten lediglich das Arbeitsamt von seinen Prüfpflichten, hier übernimmt der Betriebsrat weite Teile der Aufsicht, ob die gewünschte Kurzarbeit überhaupt notwendig ist.

Man hat ebenfalls ignoriert das Steuernachzahlungen für betroffene Arbeitnehmer, wenn man nach dem Bezugszeitraum des KUG nicht arbeitslos wird auch noch als Belastung auf arbeitnehmerseite dazukommen.

Ja, doch, fachlich "gut durchdacht" und "zukunftsfest".

Das wird einer Wirtschaft die sich nicht durch WTO-Verstöße sondern durch jährlich ausufernde "Sicherheitsvorschriften" von Mitbewerbern abschottet sicher helfen. Nur wie geht es betroffenen Arbeitnehmern ?