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Arbeit-von-morgen-Gesetz: So will Bundesminister Hubertus Heil Arbeit sichern

Ob Strukturwandel oder Konjunkturkrise, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil möchte handlungsbereit sein: Eine vorausschauende Arbeitsmarktpolitik soll Beschäftigte unterstützen – mit mehr Weiterbildung und verbessertem Kurzarbeitergeld.
von Vera Rosigkeit · 14. August 2019
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Mit einer vorausschauenden Arbeitsmarktpolitik will Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Veränderungen in der Arbeitswelt begegnen. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Krisenzeiten mehr Sicherheit zu geben, plant Heil mit einem sogenannten „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten zu fördern und gleichzeitig das Kurzarbeitergeld zu verbessern.

Mehr Geld für Weiterbildung

In einem Konzeptpapier des Ministeriums heißt es dazu, man wolle „handlungsbereit“ sein und sowohl den „Strukturwandel als auch konjunkturelle Risiken abfedern“. So sollen künftig beispielsweise Beschäftigte, die in einem Unternehmen keine Perspektive auf Weiterbeschäftigung haben, die Fördermöglichkeit der „Perspektivqualifizierung“ in Anspruch nehmen können. Erklärt sich der Arbeitgeber bereit, die Beschäftigung für die Dauer der Weiterbildung fortzuführen, erhält er einen staatlichen Zuschuss sowohl zum Entgelt als auch zu den Weiterbildungskosten. „Wir wollen die Beschäftigten von heute fit machen für die Arbeit von morgen ─ selbst, wenn diese Arbeit nicht im selben Unternehmen stattfinden wird“, so die Begründung. Die Perspektivqualifizierung ist eine Weiterentwicklung des Qualifizierungschancengesetzes, das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft trat.

Kurzarbeitergeld mit Zukunft

Darüber hinaus soll für Beschäftigte das Transfer­–Kurzarbeitergeld (KuG) verbessert werden. Unabhängig von Alter oder Berufsabschluss sollen insbesondere längere Qualifizierungsmaßnahmen ermöglicht werden.

Generell soll es nach den Plänen des Ministeriums mehr Anreize für Weiterbildung während des KuG geben. Das Kurzarbeitergeld soll so zukunftsfest und „effektiver“ gemacht werden. Konkret sollen für Beschäftigte, die konjunkturelles KuG beziehen und in dieser Zeit in Weiterbildungsmaßnahmen sind, die Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers übernommen und die Bezugsdauer verlängert werden. Voraussetzung ist eine Betriebsvereinbarung, die einen Qualifizierungsplan beinhaltet.

Bundesagentur für Arbeit soll zahlen

Das Geld zur Finanzierung dieser Maßnahmen soll von der Bundesagentur für Arbeit kommen. Im Gespräch mit dem ZDF sagte Heil: „Für schwierige Zeiten haben wir die Rücklagen bei der Bundesagentur für Arbeit. Wenn wir zum Beispiel in eine Situation kommen, in der man wieder verstärkt Kurzarbeitergeld zahlen muss, um Arbeit zu finanzieren statt Arbeitslosigkeit.“ Die Rücklagen seien da, versicherte Heil. Er wolle mit den Instrumenten die Möglichkeit schaffen, dieses Geld abzurufen.

DGB-Chef Reiner Hoffmann begrüßte die Pläne des Arbeitsministers. Sie sei im Interesse der Beschäftigten und deren Interesse an Sicherheit sowie der Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren, sagte er gegenüber ZDF heute. Es sei aber auch im Interesse der Arbeitgeber, die in Zeiten von Umbrüchen ein Interesse daran haben müssten, dass sich Beschäftigte weiterbilden.

Mit dem Gesetzespaket will Heil sowohl auf die zu erwartenden Umbrüche in der Arbeitswelt durch digitale Technologien reagieren als auch auf mögliche konjunkturelle Krisen vorbereitet sein. Der Entwurf soll im September ins Kabinett eingebracht werden.  

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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