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100 Milliarden für die Bundeswehr: Was ist ein Sondervermögen?

Die Bundesregierung will ein Sondervermögen in Höhe von 100 Milliarden Euro für eine bessere Ausstattung der Bundeswehr einrichten. Doch was ist das eigentlich?
von Kai Doering · 28. Februar 2022
Nebenhaushalt: Zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben will Bundeskanzler Olaf Scholz ein Sondervermögen einrichten.
Nebenhaushalt: Zur Finanzierung der Verteidigungsausgaben will Bundeskanzler Olaf Scholz ein Sondervermögen einrichten.

Was ist ein Sondervermögen?

„Sondervermögen sind rechtlich unselbstständige abgesonderte Teile des Bundes- oder Landesvermögens, die der Erfüllung einzelner, abgegrenzter Aufgaben der jeweiligen Gebietskörperschaft dienen und getrennt vom übrigen Vermögen zu verwalten sind.“ So lautet die technische Erklärung auf der Internetseite des Statistischen Bundesamts. Vereinfacht kann man von einem unabhängigen „Nebenhaushalt“ sprechen, also Teile des Vermögens eines Landes oder des Bundes, die ausschließlich zur Erfüllung einzelner begrenzter Aufgaben bestimmt sind.

Wie wird ein Sondervermögen eingerichtet?

Das geschieht per Gesetz, das ein Land- oder der Bundestag mit einfacher Mehrheit beschließen kann. In diesem sind Umfang und Zweck des Sondervermögens festgeschrieben.

Was ist der Zweck eines Sondervermögens?

Ein Sondervermögen soll ein bestimmtes Vorhaben des Staates finanzieren. Es unterliegt dabei nicht den Vorgaben eines Postens im Haushalten. In manchen Fällen wird das Sondervermögen auch aus bestimmten Einnahmen finanziert, die nur für diesen Zweck erhoben werden.

Welche Vorteile hat ein Sondervermögen gegenüber der Finanzierung aus dem Haushalt?

Wie erwähnt, unterliegt ein Sondervermögen nicht den Vorgaben des normalen Landes- oder Bundeshaushalts. Das bedeutet etwa, dass die Summe des Sondervermögens nicht auf die Vorgaben der Schuldenbremse angerechnet wird. Auch eine mögliche Haushaltssperre würde für das Sondervermögen nicht greifen.

Welche Sondervermögen gibt es in Deutschland bereits?

Das sind einige. Das wohl bekannteste – wenn auch nicht unter seinem Namen – ist das „Bundeseisenbahnvermögen“. Es ist, mit eigener Verwaltung, Dienstherr für die Beschäftigten der Bahn und verwaltet auch deren Liegenschaften. Das jüngste Sondervermögen wurde mit dem „Energie- und Klimafonds“ im Dezember 2010 geschaffen. Aus ihm werden Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Energieeffizienz finanziert.

Autor*in
Kai Doering
Kai Doering

ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.

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