So will die Ampel-Koalition für eine verlässliche Rente sorgen
Marco2811 - stock.adobe.com
Die Rente muss verlässlich und auskömmlich sein, es geht um die eigenständige Absicherung im Alter. So sieht der Plan der Ampel-Parteien für die Altersvorsorge aus.
Rentenniveau bei 48 Prozent sichern
Die gesetzliche Rente soll gestärkt werden, indem das Mindestrentenniveau von 48 Prozent dauerhaft gesichert wird. Zudem soll der Beitragssatz in den kommenden vier Jahren (eine Legislaturperiode) nicht über 20 Prozent steigen.
Kein Anheben des Renteneintrittsalters
Die Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ist nicht vorgesehen.
Teilweise Kapitaldeckung geplant
Zur Stabilisierung des Rentenniveaus und des Rentenbeitragssatzes will die Koalition in eine teilweise Kapitaldeckung einsteigen. Geplant ist ein dauerhafter Fonds, in dem bereits im kommenden Jahr in einem ersten Schritt zehn Milliarden Euro aus Haushaltsmitteln als Kapitalstock fließen sollen. „Diese teilweise Kapitaldeckung soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag. Gleichzeitig „muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein“, heißt es weiter. Der Deutschen Rentenversicherung soll es zudem möglich sein, „ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen“.
Betriebliche Altersversorgung stärken
Die betriebliche Altersversorgung soll gestärkt werden, „unter anderem durch die Erlaubnis von Anlagemöglichkeiten mit höheren Renditen“. Gleichzeitig wird gefordert, dass mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz bereits in der vorletzten Legislaturperiode auf den Weg gebrachte Sozialpartnermodell umzusetzen.
Private Altersvorsorge reformieren
Bei der privaten Altersvorsorge kündigen die Ampelparteien eine grundlegende Reform an. „Wir werden dazu das Angebot eines öffentlich verantworteten Fonds mit einem effektiven und kostengünstigen Angebot mit Abwahlmöglichkeit prüfen.“ Geprüft werden sollen auch private Anlageprodukte mit höheren Renditen als Riester, wobei für laufende Verträge Bestandsschutz gelten soll. Auch eine Förderung soll es weiterhin geben, um unteren Einkommensgruppen Anreize zu bieten, Produkte in Anspruch zu nehmen. Der Sparerpauschbetrag soll von aktuell 801 Euro (Einzelveranlagung) auf 1.000 Euro steigen.
Für die Grundrente sollen Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden, für Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand sollen ebenfalls Verbesserungen umgesetzt werden.
Flexiblen Renteneintritt erleichtern
Die Regelung zum Hinzuverdienst bei vorzeitigem Rentenbezug soll entfristet werden. Gemeinsam mit den Sozialpartnern soll in einem Dialog erarbeitet werden, wie Wünsche nach einem längeren Verbleib im Arbeitsleben einfacher verwirklicht werden können. Als Vorbild dient ein flexibler Renteneintritt nach skandinavischem Vorbild.
Altersvorsorge für Selbstständige verpflichtend
Für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem unterliegen, soll künftig eine Pflicht zur Altersvorsorge mit Wahlfreiheit gelten. Das heißt, Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, können alternativ jedoch im Rahmen eines Opt-Outs-Verfahrens ein privates Vorsorgeprodukt wählen, vorausgesetzt es ist insolvenz- und pfändungssicher und ermöglicht eine Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus.
Prävention und Rehabilitation verbessern
Mit einem Aktionsplan „Gesunde Arbeit“ sowie dem Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ soll längeres, gesünderes Arbeiten zum Schwerpunkt der Alterssicherungspolitik werden. Der Zugang zu Maßnahmen der Prävention und Rehabilitation soll vereinfacht, das Reha-Budget bedarfsgerechter und Rehabilitation stärker auf den Arbeitsmarkt ausgerichtet werden.
hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.