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SPD setzt sich durch: Werkverträge in der Fleischindustrie werden verboten

Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischindustrie werden im neuen Jahr verboten. SPD und CDU/CSU haben sich darauf geeinigt, das dafür notwendige Arbeitsschutzkontrollgesetz im Dezember zu beschließen. Die Union hatte das lange blockiert.
von Kai Doering · 27. November 2020
„Wir schaffen Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.“ Nachdem sich CDU und CSU lange gewährt haben, werden Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischindustrie nun verboten.
„Wir schaffen Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.“ Nachdem sich CDU und CSU lange gewährt haben, werden Werkverträge und Zeitarbeit in der Fleischindustrie nun verboten.

Gute Nachrichten für zehntausende Beschäftigte in der Fleischindustrie. Die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU haben sich darauf geeinigt, das Arbeitsschutzkontrollgesetz noch im Dezember zu beschließen. Werkverträge und Zeitarbeit werden damit beim Schlachten und Zerlegen zum 1. Januar 2021 komplett und in der Fleischverarbeitung zum 1. April 2021 weitgehend verboten. Hier soll es lediglich in den kommenden drei Jahren noch möglich sein, Zeitarbeit in begrenzten Umfang zu ermöglichen – wenn es einen Tarifvertrag für das Unternehmen gibt.

„Die Branche braucht dieses Gesetz.“

„Wir schaffen Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Neben dem Verbot von Werkverträgen und Zeitarbeit sieht das Gesetz auch mehr Kontrollen von Arbeitsschutzvorschriften inklusive fester Prüfquoten vor. Auch eine fälschungssichere digitale Erfassung von Arbeitszeiten ist enthalten sowie Mindeststandards für Sammelunterkünfte.

„Die Branche braucht dieses Gesetz“, sagt der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung, Genussmittel, Gaststätten (NGG) Guido Zeitler. Alle Versuche, mit freiwilligen Selbstverpflichtungen zu Verbesserungen zu kommen, seien gescheitert. „Dieses Gesetz ist zwingend notwendig, um die Branche neu zu ordnen.“

Inhaber von Fleischfabriken in der Verantwortung

„Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen werden Realität für alle Beschäftigten der Branche“, freut sich die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Katja Mast. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz würden die Inhaber*innen von Fleischfabriken in die Verantwortung genommen. Mit verstärkten Kontrollen sorge es für die Einhaltung der Vorschriften, auch bei den Mindeststandards für Gemeinschaftsunterkünfte von Saisonarbeiter*innen.

Nach einer grundsätzlichen Einigung der großen Koalition im Sommer waren CDU und CSU im Herbst vor dem Druck der Fleischindustrie eingeknickt und hatten den Gesetzgebungsprozess blockiert. Ein Inkrafttreten zum neuen Jahr wie ursprünglich geplant schien damit in weite Ferne gerückt. Die Empörung bei Gewerkschaften und in der SPD war groß.

Heil: „krachende Niederlage für Lobbyisten“

Von einer „krachenden Niederlage für Lobbyisten“ spricht deshalb Bundesarbeitsminister Hubertus Heil nach der Einigung vom Freitag. „Die Fleisch-Lobby, die das Gesetz verhindern wollte, hat sich getäuscht und zu früh gefreut“, sagt auch Fraktionsvize Katja Mast. Mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz werde „ein Geschäftsmodell beendet, das es viel zu lange gab. Ein Geschäftsmodell, das durch Corona noch mal seine übelsten Seiten offenbart hat.“

Im Sommer war es in mehreren Fleischfabriken zu starken Corona-Ausbrüchen gekommen. Einzelne Betriebe mussten für mehrere Tage geschlossen werden. Auch die CDU sprach damals von „unhaltbaren Zuständen bei den Arbeitsbedingungen und Wohnverhältnissen“, der Arbeiter*innen. Das Arbeitsschutzkontrollgesetz war eine Reaktion darauf.

Für das Handwerk soll dieses allerdings nicht gelten. Bei Metzgerbetrieben mit mehreren Verkaufsfilialen und weniger als 50 Mitarbeiter*innen sind das Verkaufspersonal sowie Auszubildende ausgenommen. „Wir grenzen das Handwerk klar ab“, sagt SPD-Fraktionsvize Katja Mast dazu. „Wir stehen damit für den Wert der Arbeit.“

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