Nachgerechnet: Wer vom Entlastungspaket der Bundesregierung profitiert
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„Wir stellen den Bürger in den Mittelpunkt unserer Politik“, sagte SPD-Chef Lars Klingbeil als er am Donnerstag gemeinsam mit den Vorsitzenden von Grünen und FDP, Ricarda Lang und Christian Lindner, das zweite Entlastungspaket der Koalition als Ausgleich für die steigenden Energiepreise vorstellte. Es sieht u.a. eine einmalige „Energiepauschale“ in Höhe von 300 Euro vor. Sie wird von den Arbeitgeber*innen mit dem Gehalt ausgezahlt. Selbstständige können ihre Steuer-Vorauszahlung um denselben Betrag senken. Familien erhalten zudem pro Kind 100 Euro.
Menschen mit geringem Einkommen profitieren mehr
Berechnungen zeigen nun, wer von den Zahlungen vor allem profitiert. So hat das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) ermittelt, dass Haushalte mit bis zu 825 Euro entlastet werden. Größter Profiteur sind demnach Familien mit einem Bruttohaushaltseinkommen von 35.000 Euro im Jahr. In der Musterrechnung bleiben von 600 Euro Energiepauschale der Eltern 457 Euro nach Steuern übrig. Hinzu kommen für zwei Kinder zwei Mal 100 Euro steuerfreier Familienbonus. Besitzt die Familie ein Auto, kommen über die verminderte Steuerlast für drei Monate weitere 168 Euro Entlastung hinzu.
„Bei Familien mit hohem Einkommen wird der Familienbonus jedoch auf den Kinderfreibetrag angerechnet, so dass es faktisch zu keiner Entlastung kommt“, heißt es von IW-Forscher Tobias Hentze. Menschen mit geringerem Einkommen profitieren also deutlich mehr vom Entlastungspaket als Besserverdiener – auch wenn die ausgezahlte Summe zunächst dieselbe ist. „Zudem zahlen Spitzenverdiener einen größeren Anteil des steuerpflichtigen Zuschlags über die Einkommenssteuer zurück an den Staat“, so Hentze.
Volle Pauschale nur für Geringverdiener*innen
Berechnungen des Steuerzahlerbundes für die Deutsche Presse-Agentur zufolge, profitieren nur Arbeitnehmer*innen, die mit ihrem Einkommen unter dem steuerlichen Freibetrag von rund 10.000 Euro liegen, in vollem Umfang von den 300 Euro Energiepauschale. Demnach erhielte ein Single (Steuerklasse 1) mit einem Jahresgehalt von 72.000 Euro 181,80 Euro ausbezahlt. Ein*e verheiratete*r Arbeitnehmer*in mit demselben Gehalt und einem Kind (Steuerklasse 4) erhielte 184,34 Euro. Bei einem Jahresgehalt von 45.000 Euro wären es 216,33 Euro, bei 15.000 Euro 248,83 Euro.
„Zielgenau ist die Maßnahme zwar nicht, da von dem Geld auch Spitzenverdiener profitieren“, sagt IW-Forscher Tobias Hentze zum Entlastungspaket. „Relativ gesehen – also gemessen am Einkommen – werden allerdings Gering- und Normalverdiener stärker entlastet.“
Dirk Bleicker | vorwärts
ist stellvertretender Chefredakteur des vorwärts. Er betreut den Bereich Parteileben und twittert unter @kai_doering.