Völkerrechtswidrig_1
„Die Luftschläge von Israel und den USA gegen den Iran sind völkerrechtswidrig. Sie verstoßen gegen das Gewaltverbot der UN-Charta“, weil sie nicht die im Völkerrecht und der UN-Charta definierten, zulässigen kriegerische Handlungen sind. Wenn man das formuliert, übersieht man aber, dass es zwei Ausfertigungen des Völkerrechts gibt. Eine zur Beurteilungen der Kriegshandlungen unserer Feinde, z. B. der Russischen Föderation oder Chinas, die zweite für Kriegshandlungen unserer Freunde. Wenn Russland ein Land überfällt, sagen wir die Ukraine, dann ist das eineindeutig völkerrechtswidrig. Darum wird Russland von uns – mindestens - verwarnt und aufgefordert, seine Kampfhandlungen sofort einzustellen.