Vierte Welle

Was eine Verlängerung der „epidemischen Lage“ bedeutet

Christian Rath24. August 2021
Laut Robert-Koch-Institut hat die vierte Welle der Corona-Pandemie bereits begonnen
Der Bundestag soll am Mittwoch das Fortbestehen der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ feststellen. Der Beschluss ermöglicht, Maßnahmen gegen die vierte Corona-Welle aufrechtzuerhalten und neu einzuführen.

In einer Sondersitzung soll der Bundestag am Mittwoch das Fortbestehen der „epidemischen Lage nationaler Tragweite“ beschließen. Die Regierungskoalition aus Union und SPD begründet ihren Antrag mit der fortdauernden Covid19-Pandemie. Die Zahl der Neuinfektionen steige, für 97,9 Prozent der Neuinfektionen sei inzwischen die ansteckendere Delta-Mutation verantwortlich. Auch die Weltgesundheitsorganisation gehe weiterhin von einem internationalen Notfall für die öffentliche Gesundheit aus.

Alle drei Monate erneuern

Die Feststellung der epidemischen Lage nationaler Tragweite ist Aufgabe des Bundestags. Den ersten derartigen Beschluss traf er am 25. März 2020, damals noch zeitlich unbeschränkt. Seit März 2021 müssen die Beschlüsse jedoch alle drei Monate erneuert werden. Der letzte Beschluss stammt vom 11. Juni und würde am 11. September auslaufen. Die Feststellung der epidemischen Lage hatte zunächst vor allem symbolische Bedeutung. Für den ersten Shutdown, den die Bundesländer im März 2020 aufgrund von allgemeinen Befugnissen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen, war die Feststellung der Lage noch keine Voraussetzung.

Das ist heute anders. Seit November 2020 sind die Shutdown-Befugnisse der Länder ausdrücklich geregelt (§ 28a IfSG) und an die Feststellung der epidemischen Lage gebunden. Ohne Fortgeltung der Lage müssten schon die derzeitigen Maßnahmen außer Kraft treten, etwa die Beschränkung der Fußball-Bundesliga-Spiele auf maximal 25.000 Zuschauer. Erst recht könnten die Länder im Herbst keine Verschärfungen mit Blick auf die vierte Welle beschließen. Die Länder haben deshalb einstimmig den Bundestag gebeten, die Feststellung der epidemischen Lage zu verlängern.

Bundesnotbremse seit Ende Juni außer Kraft

Die Feststellung der epidemischen Lage ist auch Voraussetzung für bestimmte Impf- und Test-Verordnungen der Bundesregierung. Die Lage hat aber nicht zur Folge, dass auch die Bundesregierung Shutdown-Maßnahmen per Verordnung einführen kann.

Der Bundestag hat zwar im April eine so genannte Bundesnotbremse eingeführt, die wirksam wurde, sobald in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz drei Tage lang über 100 lag. Die automatische Folge waren Beschränkungen des öffentlichen Lebens, zum Beispiel eine nächtliche Ausgangssperre. Diese Regelung (§ 28 b IfSG) ist jedoch seit 30. Juni 2021 ausdrücklich wieder außer Kraft. Sie würde auch nicht wieder aufleben, falls die 7-Tages-Inzidenz erneut über 100 steigt. Vielmehr müsste der Bundestag dies per Gesetz ausdrücklich beschließen. Davon ist derzeit aber nicht die Rede.

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Kommentare

Richtig, aber nicht konsequent

Es ist richtig, die Notlage zu verlängern. Sinnvoll wäre aber eben auch, die Bundesnotbremse wieder zu aktivieren, mit verschärften Maßnahmen und Grenzwerten. Viele Ministerpräsidenten wirken kraftlos und überfordert.

Die Lage ist erkennbar schlechter als vor einem Jahr, und an einem erneutem Lockdown geht wohl kaum ein Weg vorbei. Dabei zwischen Geimpften und nicht-Geimpften zu unterscheiden wird am Ende nicht möglich sein. Das ist einfach nicht realistisch.

Erstaunlich ist, wenn jetzt auf Veranlassung des NRW-Ministerpräsidenten die 50er-Inzidenz-Marke fällt. Normalerweise nehmen Bundesminister keine Befehle der Ministerpräsidenten entgegen. Die SPD hätte dieses Wahlkampf-Manöver konsequent durchkreuzen sollen.

Problematisch wird sein, dass wir ab Oktober nur noch eine geschäftsführende Bundesregierung haben, die vermutlich abgewählt wurde, mit einer Kanzlerin, die nichtmal zur Wahl stand. Sinnvoll wäre es, wenn Fr Merkel dann zurücktreten würde, und Olaf Scholz direkt mit der Wahrnehmung der Geschäfte beauftragt würde. Er wird vermutlich ja auch eine neue Regierung bilden.

Nachfragen

Viele Thesen, aber leider keine Begründungen. Haben Sie denn auch Evidenzen für Ihre Aussagen?
z.B.: Warum ist die Bundesnotbremse sinnvoll? Warum braucht es verschärfte Grenzwerte? Warum wirken Ministerpräsidenten überfordert? Warum ist die Lage schlechter? Wenn doch diejenigen vulnerablen geimpft sind, die sich impfen lassen wollen? Und warum ist "das" nicht realistisch? Warum halten Sie - anders als die meisten Wissenschaftler:innen - den "Fall" der 50er-Inzidenz-Marke für schlecht?
Ihre Antworten würden mich tatsächlich interessieren.

Einschränkungen der Grundrechte

Die Bundestagsabgeordneten müssten den Bürgern naturwissenschaftlich-medizinische Beweise vorlegen, bevor sie eine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ feststellen. Doch genau dafür fehlen immer noch die Kriterien.

Nach wie vor gilt, dass das SARS-CoV-x k e i n e Mischung aus Ebola, spanischer Grippe und Pest ist, sondern ein Virus, das gefährlich ist für besonders verletzliche Personen [schwache Konstitution und/oder Vorerkrankungen und/oder hohes Alter].

Mittlerweile müssten sowohl Länderregierungen als auch die Bundesregierung in der Lage sein, genau zu sagen, wie sie diesen Personenkreis zu schützen gedenken.

Offenbar sollen aber die Grundrechte der Bürger weiterhin eingeschränkt werden. Das liegt meiner Meinung nach an einer weitestgehend nutzlosen Behandlung mit mRNA-Präparaten. Würden die nämlich wirken, gäbe es schon lange keine „epidemische Lage nationaler Tragweite“ mehr.

Mit dem Fortfall der „epidemische Lage nationaler Tragweite“ müsste man übrigens die Notzulassung der mRNA-Präparate aussetzen.

Warum fehlt bis heute ein aussagekräftiger Antikörpertest, der aufzeigt, warum Kinder und Genesene immun sind und ob ältere Menschen noch geschützt sind?

Stur an die Wand

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