
Arbeitnehmende und Rentenbezieher*innen haben die Energiepreispauschale bereits im vergangenen Jahr erhalten. Dabei wurde die Auszahlung mit den Lohn- bzw. Rentenbescheiden abgewickelt. Da es für Studierende keine zentrale Stelle gibt, über die eine Auszahlung laufen könnte, müssen sie die Einmalzahlung von 200 Euro erst beantragen. Dafür wurde unter Federführung des Landes Sachsen-Anhalt eine bundesweit nutzbare digitale Plattform entwickelt, die eine Auszahlung nun ermöglichen soll.
200 Euro für Studierende und Fachschüler*innen
Wer erhält die Energiepreispauschale?
Antragsberechtigt sind alle Studierenden und Fachschüler*innen, die zum 1. Dezember 2022 immatrikuliert waren oder sich in der Ausbildung einer Fachschule oder Berufsfachschule befinden.
Wo kann ich sie beantragen?
Das Verfahren von der Beantragung über die Bewilligung bis hin zur Auszahlung der finanziellen Hilfe soll über das Webportal einmalzahlung200.de abgewickelt werden.
Auszahlung ab Mitte März
Wann wird ausgezahlt?
Die Bundesländer haben sich auf den Beginn einer bundesweit einheitlichen Antragsstellung zur Auszahlung ab dem 15. März 2023 verständigt. Bis dahin soll das Portal noch eine Testphase durchlaufen.
Was lässt sich jetzt schon erledigen?
Das BundID-Konto, das zur Anmeldung benötigt wird, kann bereits jetzt angelegt werden.
Ausbildungsstätte informiert rechtzeitig
Was braucht man für das Nutzerkontounter BundID?
Das Konto kann entweder mit einem Online-Ausweis oder einem persönlichen Elster-Zertifkat angelegt werden. Voraussetzung für die Online-Ausweisfunktion ist ein Smartphone und eine Identifizierungs-App, zum Beispiel die AusweisApp2.
Wie erfahre ich, wann es losgeht?
Nachfragen muss man nicht, da die Ausbildungsstätte sich mit den individuellen Zugangsdaten, die für den Antrag benötigt werden, bei den Anspruchsberechtigten melden wird.