Familienpolitische Instrumente

Wie die SPD die „Rushhour des Lebens“ entschleunigt

Sarah Schönewolf03. Februar 2015
Rushhour
Kinder, Beruf, Pflege: In der Rushhour des Lebens zwischen dem 30. und 50. Lebensjahr ballt sich allerhand. Die SPD versucht die gehetzte Generation zu unterstützen.
Um Druck aus der „Rushhour des Lebens“ zu nehmen, in der sich die Herausforderungen ballen, hat die SPD eine Reihe neuer Gesetzen geplant und teilweise schon verabschiedet. Ein Überblick.

ElterngeldPlus:

Um beiden Eltern eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung zu ermöglichen, unterstützt der Staat Familien ab dem 1. Juli 2015 mit dem ElterngeldPlus. Die Reform kommt vor allem Familien zugute, in denen beide Elternteile im ersten Lebensjahr des Kindes wieder arbeiten. Diese können jetzt länger, für maximal 28 Monate, das ElterngeldPlus beziehen, statt wie bisher dabei einen Teil des Geldes zu verlieren. Wenn beide Eltern 25 bis 30 Stunden pro Woche parallel arbeiten, gibt es einen Partnerschaftsbonus von vier Monaten. „Wir ermöglichen den Familien mehr Zeit für die Familie und eine größere Flexibilität“, erklärt Manuela Schwesig die Reform.

Rückkehrrecht nach Teilzeit:

Fast die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen zwischen 20 und 64 Jahren arbeitet Teilzeit. „Das deckt sich nicht mit ihren Wünschen“, sagt Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und plant, Frauen, die mehr arbeiten möchten, durch ein gesetzlich verankertes Rückkehrrecht auf Vollzeit zu unterstützen. Das Gesetz soll 2015 verabschiedet werden.

Familienpflegezeit:

Mehr als ein Drittel der über 2,6 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause von Verwandten gepflegt – viele von ihnen müssen deshalb in ihrem Beruf kürzer treten. Mit der neuen Familienpflegezeit, die seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, sollen sie stärker unterstützt werden. So können Angehörige von Pflegebedürftigen sich bei einem  Notfall kurzfristig eine zehntägige berufliche Auszeit nehmen und erhalten ihren Lohnausfall durch das Pflegeunterstützungsgeld kompensiert.

Wer sich zur Pflege eines Angehörigen entscheidet, hat zudem Anspruch auf Pflegezeit. Er kann sich bei vollem Kündigungsschutz für bis zu sechs Monate ganz oder teilweise freistellen lassen. Danach tritt die Familienpflegezeit in Kraft, mit der die Arbeitszeit für weitere zwei Jahre auf ein Minimum von 15 Wochenarbeitsstunden reduziert wird. Um die Lohnausfälle für diesen Zeitraum auszugleichen, gewährt der Bund künftig bis zur Hälfte des fehlenden Nettogehalts zinslose Darlehen. Seit dem 1. Januar gibt es die Möglichkeit, zur Sterbebegleitung von schwerkranken Angehörigen eine berufliche Auszeit von drei Monaten zu nehmen.

Zeitgemäße Familienpolitik

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