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So läuft die Mitgliederbefragung für den SPD-Vorsitz ab

Kai Doering14. Oktober 2019
Post ab: Am 14. Oktober beginnt die Mitgliederbefragung über den SPD-Vorsitz.
Post ab: Am 14. Oktober beginnt die Mitgliederbefragung über den SPD-Vorsitz.
Am Montag beginnt die Mitgliederbefragung über den SPD-Vorsitz. Sechs Kandidatenteams stehen zur Wahl. So läuft die Befragung ab.

Am Montag geht es los. Um 8 Uhr morgens wird die Online-Abstimmung für den SPD-Vorsitz eröffnet. Rund 130.000 Mitglieder haben sich dafür registriert. Die anderen geben per Brief ihre Stimme für eins der sechs Teams ab. Egal, ob online oder per Briefwahl: Stimmberechtigt sind alle SPD-Mitglieder, die vor dem 16. September um 18 Uhr aufgenommen wurden. Insgesamt sind es 425.630.

Stimmzettel müssen bis zum 25. Oktober ankommen

Die meisten Briefwähler haben bereits in den vergangenen Tagen ihre Unterlagen erhalten. Auf dem Stimmzettel können sie eins der sechs Kandidatenteams ankreuzen (Da Hilde Mattheis und Dierk Hirschel erst am Samstag ihre Kandidatur zurückgezogen haben, sind sie mit aufgeführt; wer ihnen seine Stimme gibt, wählt allerdings ungültig). Mit einer eidesstattlichen Erklärung versichern die Briefwähler, dass sie selbst ihre Stimme abgegeben haben.

Um die Anonymität der Wahl zu garantieren, kommt der Stimmzettel in einen separaten blauen Umschlag und dieser gemeinsam mit der eidesstattlichen Erklärung in einen roten, der bereits mit der Anschrift beschriftet ist. Dieser muss bis zum 25. Oktober um Mitternacht ankommen, damit die Stimme zählt.

Bekanntgabe des Ergebnisses am 26. Oktober

Wer online abstimmt, erhält am 14. Oktober um 8 Uhr eine E-Mail, um eine PIN-Nummer zu beantragen. Der Log-in erfolgt mit der Mitgliedsnummer und dem Geburtsdatum. PIN und Mitgliedsnummer sind nötig, um den digitalen Stimmzettel aufzurufen. Auch online kann nur eine Stimme für ein Team abgegeben werden. Die Online-Stimmen werden verschlüsselt und anonym übertragen. Sie landen in einer digitalen Wahlurne, die erst nach Ende der Abstimmung geöffnet wird. Die Abstimmung läuft bis zum 25. Oktober um 24 Uhr.

Im Anschluss werden alle analogen und digitalen Stimmen im Willy-Brandt-Haus von einer Mandatsprüfungs- und Zählkommission (MPZK) ausgezählt. Das Ergebnis wird am 26. Oktober verkündet.

Mögliche Stichabstimmung im November

Das Votum ist gültig, wenn sich mindestens 20 Prozent der Parteimitglieder an der Befragung beteiligen. Erhält bei der Abstimmung keines der Teams die absolute Mehrheit, findet zwischen dem 19. und dem 29. November eine zweite Abstimmung zwischen den Erst- und den Zweitplatzierten statt. Wer hier die meisten Stimmen erhält, wird vom Parteivorstand für den Parteivorsitz vorgeschlagen. Die endgültige Wahl findet dann auf dem Bundesparteitag am 6. Dezember in Berlin statt.

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Kommentare

Online-Abstimmung anfechtbar ?

Ex-SPD-Mitglied und Chaos-Computer-Club warnen vor den immensen Schwächen des Online-Abstimmungsverfahrens zur SPD-Vorsitz-Wahl !
So wie die Sache bestellt ist, sollte sie umgehend abgesagt werden und durch Briefwahl ersetzt werden oder der Modus so geändert werden, dass Missbrauch durch Fremdeinwirkungen ausgeschlossen wird !
Ansonsten besteht mglw.die Gefahr, dass die komplette Wahl wegen Ungültigkeit wiederholt werden muss !!!

https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/spd-online-abstimmung-ccc-wa...

Nicht verrückt machen lassen, Chance nutzen!

@Carlo Ermark

Ich würde das nicht überbewerten und die genannten Details waren alle schon vor Auswahl des Verfahrens bekannt. Insofern eher seltsam, dass ein bestimmtes SPD-Mitglied erst jetzt - wo das Kind schon in den Brunnen gefallen wäre - damit rumkommt.

"Entscheiden" werden am Ende übrigens die Budnesparteitagsdelegierten... Uns allen also erstmal eine gute Abstimmung mit einem hoffentlich repräsentativen Ergebnis.

Für eine Bundestagswahl o.ä. wäre das Verfahren natrürlich nicht geeignet. Das ist doch klar.

Scheindemokratisch ? Juristisches Nachspiel ?

Die Delegierten entscheiden am Ende...! Das lässt die Frage aufkommen ob eine Vielzahl von Parteimitglieder/innen hier nicht hinter die berühmte Fichte geführt wurden. Werden sich die Delegierten nicht an den Vorschlag des Parteivorstandes halten und die von der Basis mehrheitlich gewählten Erneuerungskandidat/innen wählen, bleibt alles mglw.alles beim Alten ! Ob solch eine halbgegarte Wahl mglw. juristisch anfechtbar sein könnte, werden wir sehen !

Jurisitisches Nachspiel könnte auch die Nichtzulassung von Jan Böhmermann als Kandidat haben und wie beschrieben das ganze Verfahren nachträglich angefechtet werden, wenn Fehlerhaftigkeit und/oder Missbrauch nachgewiesen wird.
Besser wäre eine echte Urwahl gewesen mit offener Kandidatur und einer ordentlichen schriftlich formulierten Kandidat/innenbewerbung mit ausführlicher Programmatik der jeweiligen Kandidat/innen. Bei einigen wissen wir aktuell vor lauter Oberflächlichkeit gar nicht wo´s hingehen soll, bei anderen wissen wir auch ohne Programm, dass nicht einmal der geringste Wille für eine inhaltliche Erneuerung zur Behebung der Notstände besteht !!!