Renten

So sollen die Betriebsrenten für Niedrigverdiener gestärkt werden

Vera Rosigkeit01. Juni 2017
Die betriebliche Altersvorsorge gilt als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente
Die betriebliche Altersvorsorge gilt als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente
Die betriebliche Altervorsorge gilt als wichtiger Zusatz zur gesetzlichen Rente. Doch gerade Niedrigverdiener und Beschäftigte in kleinen Unternehmen haben hier das Nachsehen. Ein neues Gesetz soll das ändern.

Man nennt sie die zweite Säule der Alterssicherung. Neben der gesetzlichen Rentenversicherung (erste Säule) und der privaten Vorsorge (dritte Säule) hat der Bundestag am Donnerstag einen von Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles vorgelegten Gesetzentwurf zur Stärkung der betrieblichen Rente beschlossen.

Niedrigverdiener profitieren

Kern dieses „Betriebsrentenstärkungsgesetzes“ ist das sogenannte Sozialpartnermodell. Ziel ist es, dass künftig mehr Beschäftigte von einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren.   „Mit dem Sozialpartnermodell machen wir die Betriebsrente besonders für Niedrigverdiener und kleinere und mittlere Unternehmen wieder attraktiv“, erklärte Ministerin Nahles auf einer Pressekonferenz in Berlin.

Das Modell sieht vor, dass künftig die Sozialpartner (Gewerkschaften und Arbeitgeber) Betriebsrenten ohne Haftung für einen Garantiezins der Arbeitgeber vereinbaren können. Allerdings müssen sich Arbeitgeber künftig im Gegenzug für die Enthaftung an der Sicherung der Betriebsrente zu einem Zuschuss verpflichten. Bisher nämlich sparen sie Sozialversicherungsbeiträge dann ein, wenn Arbeitnehmer im Rahmen einer Entgeltumwandlung einen Teil ihres Lohns als Beitrag für eine Betriebsrente einsetzen. Diese Ersparnisse müssen sie ab 2019 (bei neuen Vereinbarungen) und ab 2022 (für bereits beschlossene) zu 15 Prozent des umgewandelten Gehalts der Beschäftigten in dessen Altersvorsorge einzahlen.

Zudem erhalten Arbeitgeber staatliche Zuschüsse, wenn sie Beschäftigten bis zu einem Bruttoeinkommen von 2200 Euro pro Monat mit mindestens 240 Euro pro Jahr zusätzlich fördern. „Wir haben einen Deal gemacht, die allen Seiten nutzt“, betonte Nahles und fügte hinzu: „Wir haben einerseits die Haftungen für die Arbeitgeber herausgenommen, erwarten andererseits aber auch, dass sie das, was sie an Sozialversicherungsabgaben einsparen, in den gemeinsamen Topf einfließen lassen.“

Anpassungstarifvertrag möglich

Obwohl das Sozialpartnermodell nur auf Basis von Tarifverträgen möglich ist, können kleinere Betriebe einem „solchen Modell beitreten und einen Anpassungstarifvertrag machen, der nicht alles umfasst, aber genau diesen Punkt“, so Nahles. Werden die Betriebsrenten von den Tarifparteien für eine gesamte Branche vereinbart, gelten sie auch für alle Arbeitnehmer dieser Branche, wenn diese nicht ausdrücklich widersprechen.  

Damit sich zusätzliche Altervorsorge lohnt, soll künftig auch die Anrechnung auf die Grundsicherung neu geregelt werden. Personen, die in eine Betriebsrente einzahlen, können künftig mit einem Freibetrag rechnen, wenn sie im Alter auf die staatliche Grundsicherung angewiesen sein sollten. Darüber hinaus soll der staatliche Zuschuss zur privaten Altersvorsorge bei einem Riester-Vertrag von derzeit 154 Euro auf 175 Euro steigen.

Angleichung der Renten in Ost und West

Der Bundestag hat am Donnerstag zudem abschließend den Entwurf eines „Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes", also die Angleichung der Renten in Ost und West beschlossen. Am 1. Juli 2018 soll der erste Schritt vorgenommen werden. Dabei wird der aktuelle Rentenwert (Ost) unabhängig von der Lohnentwicklung in Ostdeutschland auf  95,8 Prozent des Westwerts angehoben. Die weiteren Angleichungsschritte folgen mit je 0,7 Prozentpunkten zum 1. Juli in den Jahren 2019 bis 2024. Dann werden 100 Prozent des Westwerts erreicht sein.

Beschlossen wurde zudem die Verbesserung der Leistungen bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (EM-Leistungsverbesserungsgesetz). Mit diesem Gesetz wird die Zurechnungszeit für zukünftige Erwerbsminderungsrentner um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre verlängert. Das bedeutet für Erwerbsgeminderte, dass sie ab 2024 so gestellt sind, als ob sie drei Jahre länger als bisher weitergearbeitet hätten.

Wie schaffen wir sichere Renten?

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Kommentare

Wer profitiert?

Niedriglöhner profitieren? Wovon? Von einem staatlichen Rentensystem von dem sie keine Rente erwarten können? Von einem Grundsicherungssystem das sie ausplündert? Wäre es nicht zuerst einmal sinnvoll angemessene Löhne zu schaffen, damit man eine angemessene Löhne schaffen die eine angemessene Alterssicherung ermöglichen.

Ein großer Schritt für eine

Ein großer Schritt für eine sichere Rente wird erreicht, wenn die Beitragsparität in allen Sozialversicherungen (auch in der Pflegeversicherung) sofort wieder gesetzlich eingeführt wird. Auch die Abschaffung der Privatkrankenversicherung (Bürgerversicherung) führt zu mehr solidarische Gerechtigkeit. Hierfür sind keine Steuerumschichtungen notwendig, zumal Steuerüberschüsse nicht vorhanden sind.

Warum jetzt wieder rückwärts und neue Parallelsysteme schaffen?

betriebliche Altersvorsorge ist ja gut und schön, aber eigentlich müsste die gesetzliche Rente verbessert werden.
Die Wirtschaft (Betriebe in ihrer Allgemeinheit) muss auch dafür sorgen, dass die Menschen die sie im Arbeitsalter getragen haben, auch im Alter versorgt werden, so wie das bei einem guten ganz privaten Familienbetrieb auch sein sollte. Die wirklichen Betriebe werden aber verkauft, geteilt, machen zu, ordentlich oder per Insolvenz ... Deshalb macht das sinnvollerweise die überbetriebliche Rente - die Rentenversicherung. Warum jetzt wieder rückwärts und neue Parallelsysteme schaffen?