Altkanzler

Nächste Runde im Parteiordnungsverfahren gegen Schröder am 2. Dezember

Kai Doering15. November 2022
Darf er bleiben oder muss er gehen? Das Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder geht in die nächste Runde.
Darf er bleiben oder muss er gehen? Das Parteiordnungsverfahren gegen Gerhard Schröder geht in die nächste Runde.
Das Parteiordnungsverfahren gegen Alt-Kanzler Gerhard Schröder geht weiter. Sieben SPD-Gliederungen haben Berufung gegen die Entscheidung der Schiedskommission des Unterbezirks Region Hannover eingelegt. Am 2. Dezember wird verhandelt.

Das Urteil war eindeutig. Ein Verstoß Gerhard Schröders gegen die Parteiordnung der SPD sei nicht festzustellen bzw. nicht nachzuweisen. Das entschied die Schiedskommission der SPD Region Hannover im August. Es hatte über 17 Anträge von SPD-Gliederungen aus dem gesamten Bundesgebiet zu entscheiden. Sie forderten einen Parteiausschluss des Altkanzlers wegen dessen Äußerungen zu Russlands Krieg in der Ukraine und seiner Beziehung zu Präsident Wladimir Putin.

Sieben SPD-Gliederungen legten Berufung ein

Sieben der damaligen Antragsteller legten Berufung gegen die Entscheidung auf Unterbezirksebene ein. Dieser wurde nun stattgegeben. Am 2. Dezember kommt es deshalb zu einer mündlichen Verhandlung vor der Schiedskommission des SPD-Bezirks Hannover. Sie ist die nächsthöhere Instanz der Parteigerichtsbarkeit.

Die sieben Gliederungen sind die Abteilung 15 Kollwitzplatz (Berlin), der Ortsverein Leipzig-Ost / Nordost (Sachsen), der Kreisverband Mettmann (Nordrhein-Westfalen), der Ortsverein Essen-Frohnhausen / Altendorf (Nordrhein-Westfalen), der Ortsverein Bochum-Schmechtingtal (Nordrhein-Westfalen), der Ortsverein Leutenbach (Baden-Württemberg) sowie der Ortsverein Heißen-Heimaterde (Nordrhein-Westfalen).

Teilnahme Schröders ist fraglich

Sie sind berechtigt, Vertreter*innen zur mündlichen Verhandlung nach Hannover zu entsenden. Ob Gerhard Schröder oder ein* Vertreter*in diesmal an dem Termin teilnehmen wird, ist unklar. Bei der Verhandlung im August nahmen weder er noch sein Anwalt teil. Sollte auch gegen die Entscheidung der Bezirksschiedskommission Berufung eingelegt werden, müsste als letzte Instanz die Bundesschiedskommission der SPD entscheiden.

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Kommentare

Nicht die (unterstellte) Haltung entscheidet.

Nicht die (vermeintliche und unterstellte) Haltung entscheidet, sondern einzig feststellbare Tatsachen und Sachverhalte.

Widersacher hatte und hat Ex-Bk Schröder ja wohl genügend. Doch nachtreten tut man nicht.

Wieso?

Eine Partei, deren ex Außenminisger sich für seine Außenpolitik entschuldigt wirft auch gerne mal ihren ehemaligen Parteivorsitzenden und Bundeskanzler raus...

Schröder Fan

war ich in seiner Bk Zeit wahrlich nicht, aber ich halte es für befremdlich, daß diejehnigen, die unter ihm als Bk und SPD Vorsitzenden ihre Karriere starteten, samt Hartz IV, Zulassung von Hedgefonds und alledem, nun zu den größen Schröderbäschern werden.