
Mehr Mindestlohn
Zum Start in das neue Jahr 2022 wird der Mindestlohn ab dem 1. Januar auf 9,82 Euro pro Stunde angehoben. Ab dem 1. Juli 2022 erfolgt eine weitere Anhebung auf dann 10,45 Euro. Im Koalitionsvertrag ist vorgesehen, dass der Mindestlohn auf 12 Euro steigen soll. In seiner ersten Rede als Bundeskanzler auf einem SPD-Parteitag versprach Olaf Scholz bzgl. dieser Forderung: „Diejenigen, die uns gewählt haben, weil sie darauf gesetzt haben, dass wir das tun, werden schnell sehen, wir werden das umsetzen.“
Mehr Mindestausbildungsvergütung
Ab dem 1. Januar 2020 wurde eine einheitliche Mindestvergütung für Auszubildende eingeführt, die jährlich angehoben wird. Für Ausbildungen, die ab dem 1. Januar 2022 beginnen, beträgt die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung 585 Euro. Für das zweite Lehrjahr gibt es 18 Prozent, im dritten Lehrjahr 35 Prozent und im vierten Jahr 40 Prozent mehr.
Steuererleichterungen für Arbeitnehmer*innen
Auch für 2021 können Arbeitnehmer*innen in ihrer Steuererklärungen für jeden Kalendertag, an dem sie zu Haue gearbeit haben, fünf Euro geltend machen. Der Höchstbetrag liegt wie schon im Vorjahr bei 600 Euro. Der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende, erstmals für das Steuerjahr 2020 erhöht, steigt dauerhaft auf 4.008 Euro.
Digitale Arbeitslosmeldung
Ab Januar 2022 besteht die Möglichkeit, sich auf elektronischem Weg sich in der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden. Eine persönlichge Vorspracher ist weiterhin möglich, aber nicht zwingend notwendig.
Die Regelsätze in der Grunsicherung ALG II und SGB II steigen
Für alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte auf 449 Euro, in Bedarfsgemeinschaft pro Partner*innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, auf jeweils: 404 Euro
Pflegereform
Die Pflegeversicherung wird jährlich mit einem Bundeszuschuss in Höhe von einer Milliarde Euro unterstützt. Bei kinderlosen Beitragszahler*innen ab einem Alter von 23 Jahren steigt der Zuschlag von 0,25 auf 0,35 um 0,1 Prozentpunkt. Dafür gibt es finanzielle Entlastungen für Pflegebedürftige in der stationären Pflege.
Digitale Krankmeldung
Seit Oktober 2021 wird von den behandelnden Arztpraxen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) digital an die Krankenkassen übermittelt. Ab dem 1. Juli 2022 soll dann auch die Krankschreibung an die Arbeitgeber*innen digital übermittelt werden.
Kurzarbeit, Kinderkrankentage, Corona-Bonus
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz wurden im November auch soziale Leistungen bis Ende März 2022 verlängert:
- die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld: 30 statt bisher 20 Tage
- der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung
- die Bezugsdauer und ebenfalls der vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit
- die Ausnahmeregelung für die Verdienstgrenze für Kreative
- ein vom Arbeitgeber*innen ausgezahlter Corona-Bonus bleibt steuerfrei