Gastbeitrag

Maßnahmen gegen rechts: Für Nazis darf es nicht gemütlich bleiben!

Timo Reinfrank08. Dezember 2020
Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung gegen Rassismus und Antisemitismus geht wichtige Herausforderungen an. Doch einiges bleibt zu vage formuliert. Straftaten werden noch immer viel zu selten juristisch verfolgt.

Es kommt nicht alle Tage vor, dass man persönlich ins Bundeskabinett eingeladen wird. Für die Vertreterinnen und Vertreter der zivilgesellschaftlichen Initiativen und Migrantenorganisationen war es eine Premiere, mit den im Ausschuss gegen Rechtsextremismus und Rassismus vertretenen Ministerinnen und Minister und unter Leitung der Bundeskanzlerin auf Augenhöhe über rassistische Praktiken bei der Polizei, rechte Gewalt und Corona-Verschwörungsmythen zu diskutieren.

Mit 1,1 Mrd. Euro gegen Rassismus und Antisemitismus

Das Ergebnis dieser Diskussion kann sich sehen lassen. Viele der auf der Kabinettssitzung vorgetragenen Empfehlungen haben Eingang in den umfassenden Katalog der Bundesregierung gegen Rechtsextremismus und Rassismus gefunden. Nach seiner letzten Sitzung Ende November hat der Kabinettausschuss einen mit 89 Einzelmaßnahmen umfangreichen Maßnahmenkatalog vorgestellt und der Bundesregierung zum Beschluss vorgelegt. Eingerichtet wurde der Kabinettsausschuss nicht zuletzt nach erheblichem Druck durch die Migrantenorganisationen nach dem rassistischen Anschlag in Hanau, bei dem zehn Menschen ums Leben kamen.

Insgesamt will die Bundesregierung in den nächsten Jahren zusammen 1,1 Milliarden Euro für die Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus aufwenden. Zu den bereits bekannten Maßnahmen hat die Bundesregierung 150 Millionen globale Mehrausgaben für die Umsetzung der zusätzlichen Maßnahmen alleine für 2021 eingestellt. Ob dieses viele Geld auch viel hilft, lässt sich nicht einfach beantworten. Wenn das Paket nun nach Abschluss des Kabinettsausschusses nicht in den Schubladen der Ministerien verschwindet und die Regierung auf die vielen Ergebnisse aus den beauftragten wissenschaftlichen Studien Antworten finden kann, wird es durchaus substanzielle Verbesserungen in der Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Rassismus geben.

Gesetz zur Förderung der demokratischer Kultur

Allerdings sind viele der Maßnahmen sehr vage formuliert und lassen zum Beispiel messbare Zielsetzungen, Zeitrahmen und Eckpunkte zu ihrer Ausgestaltung vermissen. So bleiben zu viele Punkte im vorgelegten Papier bloße Absichtserklärungen, denen ihre Umsetzung folgen kann, aber nicht muss. Entscheidend wird auch sein, wie die Bundesregierung die Bundesländer in die Umsetzung der Maßnahmen einbezieht, denen ein großer Teil der Verantwortung zukommt.

Denn das Maßnahmenpaket kommt zum Ende der Legislaturperiode und stellt damit nicht zuletzt eine Hausaufgabe für die nächste Bundesregierung dar. Besonderes Augenmerk muss gerade deshalb auf dem als „Gesetz zur Förderung der wehrhaften Demokratie“ angekündigten Gesetzesvorhaben liegen, das nun zwischen Familien- und Innenministerium ausgearbeitet wird. Egal, ob es nun nach der wehrhaften Demokratie oder, besser eigentlich, nach der Förderung demokratischer Kultur heißt – hier wird der gesetzliche Rahmen für die staatlichen Maßnahmen und Förderungen geschaffen, der so lange als „Demokratiefördergesetz“ zur Debatte stand. Und genau hier kann die Bundesregierung sicherstellen, dass die beschlossenen Maßnahmen auch nach der Bundestagswahl 2021 noch umgesetzt werden und nachhaltig wirksam bleiben.

Wichtig: Rolle einer unabhängigen Zivilgesellschaft

Beim Gesetzesvorhaben geht es einerseits darum, die Arbeit zivilgesellschaftlicher Initiativen dauerhaft finanziell abzusichern und in einem eigenen Haushaltstitel mit Mitteln abzusichern. Klar ist aber auch, dass ein Gesetz sich jenseits aller Fördermaßnahmen klar zur Rolle einer unabhängigen Zivilgesellschaft in einer Demokratie bekennen muss – gerade in Zeiten verstärkter Angriffe auf demokratisches Engagement durch rechtsextreme Akteure in und außerhalb der Parlamente.

Die Zivilgesellschaft muss in ihrer Breite transparent und auf Augenhöhe in staatliche Bemühungen eingebunden werden. Hier ist die angekündigte Einrichtung eines „Beirats zur Förderung der wehrhaften Demokratie und gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ mit Vertreterinnen und Vertretern der Betroffenengruppen, der Zivilgesellschaft, der Sozialpartner und der Wissenschaft besonders zu begrüßen – gerade, um klarzustellen, dass die Maßnahmen gegen Rassismus die Perspektive Betroffener weiter einbeziehen. Außerdem muss die Kommission bei der Erarbeitung der Eckpunkte des Vorhabens prüfen, ob vor dem Hintergrund regionaler Hotspots von Angriffen, auch aus den Kommunalparlamenten heraus, nicht auch auf Landesebene Programme nachjustiert oder ebenfalls gesetzlich mit Landesdemokratiegesetzen gerahmt werden müssen.

Antifeminismus als Handlungsfeld

Das Maßnahmenpaket ist partizipativ zusammen mit Zivilgesellschaft, Migrantenorganisationen und Wissenschaft entstanden. Positive Beispiele sind etwa die Ausweitung der Härteleistungen für Betroffene von Anschlägen und Übergriffen, die angekündigte Unterstützung von Gerichten und Staatsanwaltschaften bei der Strafzumessung von Hasskriminalität, die Strafbarkeit von sogenannten „Feindeslisten“, die explizite Benennung von Antifeminismus als Handlungsfeld sowie die Diversitätsstrategie des Bundes und Überlegungen zu einer rassismussensiblen Sprache. Der umstrittene Begriff der „Rasse“ soll im Grundgesetz endlich durch eine neue Formulierung ersetzt werden.

Im Katalog finden sich allerdings kaum ausformulierte Maßnahmen, die auf den ländlichen Raum und strukturschwache Regionen zugeschnitten sind. Noch immer liegt ein starker Fokus der Präventionsarbeit auf der Arbeit mit Jugendlichen. Es braucht explizit auch die Arbeit mit Erwachsenen und älteren Menschen, denn gerade hier finden sich diejenigen, die sich derzeit im Rahmen der Corona-Proteste radikalisieren.

Mehr juristische Konsequenzen notwendig

Es mangelt auch an konkreten Maßnahmen im Bereich der Repression rechtsextremer Gewalt. Nazis leben in Deutschland immer noch verhältnismäßig gemütlich, rassistische und antisemitische Straftaten werden immer noch viel zu selten juristisch verfolgt. Die Strafverfolgung etwa im Bereich der Online-Hasskriminalität ist seit Jahren unbefriedigend, es fehlt auch noch immer ein Überblick über rechtsextreme Gefährder.

Insbesondere im Netz beobachten wir immer wieder offene Straftaten wie Mordaufrufe und nichts passiert. Hier hilft es auch nicht die Sicherheitsbehörden mit neuen Befugnissen zu belohnen, da sie ohnehin bei der Strafverfolgung kaum hinterherkommen. Auch die Maßnahmen zum Umgang mit Rechtsextremismus in Polizei, Sicherheitsbehörden und Bundeswehr gehen in ihrer bisherigen Form nicht weit genug. Generell gilt es, die Schaffung von Doppelstrukturen und Konkurrenz zu bestehenden zivilgesellschaftlichen Angeboten zu vermeiden, etwa bei der Beratung und dem Schutz Betroffener.

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Kommentare

Nazis leben in Deutschland immer noch ...

Die historisch tatsächlichen Nazis entstammten nachweislich den Jahrgängen 1870-1915, waren also zur Zeit der Machtübertragung zwischen 63-18 Jahre alt.

Will heutzutage jemand wieder einer nationalsozialistische Diktatur errichten, denn das ist der Kern des Nazitums, dann wird er strafrechtlich verfolgt.

wie ist denn

das zu verstehen? Habe ich keinen Nazi, bastele ich mir einen? Die von Ihnen bemühten Jahrgänge haben ausnahmslos das zeitliche gesegnet- von beneidenswerten Einzelfällen abgesehen, die dann die Last ihrer Jahrgänge alleine tragen müssen, dies aber wohl auch gerne tun- vermutlich, denn das Leben ansich ist ja alternativlos.

wie ist denn

frage ich mich auch,
vor allem aber der zweite Satz, dass strafrechtlich verfolgt werde, wenn jemand eine Nazidiktatur errichten möchte.

Wenn dem so wäre, würden heute nicht so viele Neonazis STRAFFREI herumlaufen, Gebäude anzünden, Menschen verletzten und umbringen oder Sprüche loslassen, was sie vorhaben, wenn sie an die Macht kommen.

Schlimm ist allerdings, dass es immer noch Leute gibt, die die Neonazis verharmlosen und nichts gegen sie unternehmen.

Verharmlosen ?

Das Problem der "Verharmlosung" ist analog zum Problem der politisch inflationär mißbrauchten Nazikeule gegen Andersdenkende.

So exzessiv wie gegen reale Mißstände protestierende Menschen in die "rechte Ecke" projiziert werden fallen "echte" Neonazis gar nicht mehr groß auf bzw. ist das ehemalige Alarmwort zur unkreativen Beleidigung ohne Relevanz gemacht worden.

Hinzu kommt das eine wirksame "Bekämpfung" einer Gesinnung schon die falschen Vokabeln benutzt. Eine Demokratie muß überzeugen können und wollen, muß anbieten statt erzwingen wollen.

Was heutzutage Standard zu sein scheint ist allen, die gegen politisch gewollte Zustände protestieren gleich braunes Gedankengut anzudichten und gleichzeitig eben die benannten Mißstände wegzureden oder gleich zu ignorieren.

Das Strafrecht gibt es her, kriminelle Handlungen mit und ohne braunen Bezug zu sanktionieren. So stellt sich dann die Frage warum es nicht angewandt wird.
Wenn der Staat sich aktiv oder passiv entscheidet, kriminelle Taten egal welcher Gruppe zu dulden bzw. nicht zu ahnden dann sollte die Politik eher schamhaft die Klappe halten wenn sie zu feige ist, vorhandene Möglichkeiten nutzen zu lassen.

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