
Über diesen Fall wird noch viel diskutiert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass sich Georg Nüßlein (als damaliger CSU-Bundestags-Abgeordneter) und Alfred Sauter (als CSU-Landtags-Abgeordneter) bei ihren dubiosen Masken-Geschäften nicht strafbar machten. Sie hatten als Vermittler für eine Textilfirma bei den Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern lobbyiert und dafür 660.000 Euro (Nüßlein) und 1,2 Mio Euro (Sauter) erhalten.
Das war keine Abgeordnetenbestechung, entschied nun das OLG München. Hier liege eine Strafbarkeitslücke vor. Das Geld, das die Abgeordneten bekamen, habe sich nicht auf ihre Mandatausübung bezogen. Aber stimmt das wirklich?
Das Mandat war mindestens nützlich
Hätten die Abgeordneten die gigantischen Provisionen auch ohne ihr Mandat erhalten? Natürlich nicht. Als einflussreiche Politiker waren sie äußerst nützliche Türöffner. Alfred Sauter war einer der größten Strippenzieher der CSU. Und Georg Nüßlein war als Fraktions-Vize sogar für Gesundheitspolitik zuständig. Das Gesundheitsministerium war bei vielen Projekten auf seinen guten Willen angewiesen. Wer solchen Leuten Geld gibt, kauft sich Einfluss. Die Abgeordneten haben ihr Mandat genutzt und sich dafür bezahlen lassen.
Dennoch sind die Münchener Entscheidungen nicht unbedingt falsch. Die OLG-Richter*innen haben nämlich auch gute Argumente auf ihrer Seite. Als der Straf-Paragraf zur Abgeordnetenbestechung (§ 108e) im Jahr 2014 verschärft wurde, haben alle Fraktionen betont, dass sich die Strafbarkeit nur auf die parlamentarische Tätigkeit beziehen darf. Es sollte vermieden werden, dass Abgeordnete, die sich ständig für oder gegen etwas einsetzen, allzuleicht von politischen Gegner*innen angeschwärzt werden können. In der Begründung des damaligen Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich, dass es nicht strafbar sein soll, wenn jemand gegen Geld "die Autorität des Mandats" oder seine Kontakte nutzt.
Maskendeals werden in Karlsruhe beurteilt
Der Wortlaut des Gesetzes spricht also für die Strafbarkeit der beiden Politiker, der Wille des Gesetzgebers spricht dagegen. In einigen Monaten wird der Bundesgerichtshof entscheiden, denn der Münchener Generalstaatsanwalt hat gegen die OLG-Beschlüsse Rechtsmittel eingelegt. Auf das Karlsruher Urteil sollte man warten, bevor jetzt laut nach dem Gesetzgeber gerufen wird. Gut möglich, dass der BGH anders entscheidet als das OLG München.
So oder so. Am Ende sollte klar sein, dass man Abgeordnete nicht kaufen darf. Nicht als Stimmvieh im Parlament, nicht als Einfluss-Agent in der Fraktion und auch nicht als Türöffner für windige Geschäfte mit Ministerien. Wer hier keine klare Grenze zieht, beschädigt die parlamentarische Demokratie. Das beste Anschauungsbeispiel haben die Abgeordneten Nüßlein und Sauter mit ihren Masken-Deals geliefert.