Korruption

Maskendeals in der CSU: Warum Nüßlein und Sauter freigesprochen wurden

Christian Rath19. November 2021
Die „Masken-Affäre“ von CDU und CSU erschütterte zu Jahresbeginn die Bundesrepublik.
Die „Masken-Affäre“ von CDU und CSU erschütterte zu Jahresbeginn die Bundesrepublik.
Die beiden CSU-Politiker Georg Nüßlein und Alfred Sauter wurden vom Oberlandesgericht München freigesprochen. Die Justiz sieht in den Maskendeals, die die Politiker vermittelten, eine Strafbarkeitslücke. Das Urteil wirft allerdings Fragen auf.

Über diesen Fall wird noch viel diskutiert werden. Das Oberlandesgericht (OLG) München hat entschieden, dass sich Georg Nüßlein (als damaliger CSU-Bundestags-Abgeordneter) und Alfred Sauter (als CSU-Landtags-Abgeordneter) bei ihren dubiosen Masken-Geschäften nicht strafbar machten. Sie hatten als Vermittler für eine Textilfirma bei den Gesundheitsministerien im Bund und in Bayern lobbyiert und dafür 660.000 Euro (Nüßlein) und 1,2 Mio Euro (Sauter) erhalten.

Das war keine Abgeordnetenbestechung, entschied nun das OLG München. Hier liege eine Strafbarkeitslücke vor. Das Geld, das die Abgeordneten bekamen, habe sich nicht auf ihre Mandatausübung bezogen. Aber stimmt das wirklich?

Das Mandat war mindestens nützlich

Hätten die Abgeordneten die gigantischen Provisionen auch ohne ihr Mandat erhalten? Natürlich nicht. Als einflussreiche Politiker waren sie äußerst nützliche Türöffner. Alfred Sauter war einer der größten Strippenzieher der CSU. Und Georg Nüßlein war als Fraktions-Vize sogar für Gesundheitspolitik zuständig. Das Gesundheitsministerium war bei vielen Projekten auf seinen guten Willen angewiesen. Wer solchen Leuten Geld gibt, kauft sich Einfluss. Die Abgeordneten haben ihr Mandat genutzt und sich dafür bezahlen lassen.

Dennoch sind die Münchener Entscheidungen nicht unbedingt falsch. Die OLG-Richter*innen haben nämlich auch gute Argumente auf ihrer Seite. Als der Straf-Paragraf zur Abgeordnetenbestechung (§ 108e) im Jahr 2014 verschärft wurde, haben alle Fraktionen betont, dass sich die Strafbarkeit nur auf die parlamentarische Tätigkeit beziehen darf. Es sollte vermieden werden, dass Abgeordnete, die sich ständig für oder gegen etwas einsetzen, allzuleicht von politischen Gegner*innen angeschwärzt werden können. In der Begründung des damaligen Gesetzentwurf heißt es ausdrücklich, dass es nicht strafbar sein soll, wenn jemand gegen Geld "die Autorität des Mandats" oder seine Kontakte nutzt.

Maskendeals werden in Karlsruhe beurteilt

Der Wortlaut des Gesetzes spricht also für die Strafbarkeit der beiden Politiker, der Wille des Gesetzgebers spricht dagegen. In einigen Monaten wird der Bundesgerichtshof entscheiden, denn der Münchener Generalstaatsanwalt hat gegen die OLG-Beschlüsse Rechtsmittel eingelegt. Auf das Karlsruher Urteil sollte man warten, bevor jetzt laut nach dem Gesetzgeber gerufen wird. Gut möglich, dass der BGH anders entscheidet als das OLG München.

So oder so. Am Ende sollte klar sein, dass man Abgeordnete nicht kaufen darf. Nicht als Stimmvieh im Parlament, nicht als Einfluss-Agent in der Fraktion und auch nicht als Türöffner für windige Geschäfte mit Ministerien. Wer hier keine klare Grenze zieht, beschädigt die parlamentarische Demokratie. Das beste Anschauungsbeispiel haben die Abgeordneten Nüßlein und Sauter mit ihren Masken-Deals geliefert. 
 

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Kommentare

Maskendeals in der CSU

So ist halt die Rechtsprechung im Freistaat Bayern, nichts Neues.

In Baden-Württemberg laufen auch noch einige dieser Maskendealer von der CDU herum, so etwa der Abg. des Bundestagswahlkreises Zollernalb-Sigmaringen und geschäftsführende Parl. Staatssekretär Thomas Bareiß, der auch im Rahmen der Aserbaidschan-Affäre beteiligt war.

Verstoß gegen Netiquette

Der Kommentar wurde gelöscht, da er gegen Punkt 4 unserer Netiquette verstieß.

https://www.vorwaerts.de/seite/netiquette

Freibier für Sauter und Nûsslein

Warum nicht auf Betrug erkannt? Masken sind keine 10 €. wert. 5. Strafsenat BGH Leipzig hat vor vielen Jahren mal Mangel bei Anwendung der StPO kritisiert.

das kann ich- wenn

es die Netiquette, zulässt (das ist ja zuweilen Glückssache, so scheint es) , gerne tun. Das Problem ist in der Gewaltenteilung begründet, ein zuweilen lästiges Vehikel der Demokratie. Das Gericht muss sich an das halten, was das Gesetz hergibt. Es kann und darf nicht, auch wenn wir alle dies gerne so hätten, für Recht erkennen, was nicht rechtens ist. Der Täter muss in der Lage sein, sein Tun an der Rechtslage (Gesetze) auszurichten, er darf nicht mit Vorhaltungen überrascht werden, die die Rechtslage (zum Zeitpunkt der "Tatbegehung" ) nicht hergibt.
Also müssen wir die Kritik dorthin richten, wo sie begründet ist, an den Gesetzgeber. Die Rechtslage, die das Gericht im konkreten Fall anwenden musste, wurde federführend im Justizministerium erarbeitet- da war die Partei nicht ganz unbeteiligt, schaut man mal auf die personelle Besetzung bis hin zum heutigen Tage. Also ist Zurückhaltung geboten, bei der in der Sache natürlich begründeten Kritik an den rechtmäßigen, aber unmoralischen Aktivitäten von Abgeordneten.

Kritik

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das wird nicht notwendig sein, Sie

brauchen nur den gelöschten Text-weiter oben- mit dem nichtgelöschten Text vergleichen, und werden feststellen, dass sich hier inhaltlich nicht differierendes finden lässt. Seis drum, Sie sind am längeren Hebel, ich muss und kann das akzeptieren, darf mich aber doch wenigstens wundern, nicht wahr?

Antwort

Wie so oft im Leben macht auch bei uns der Ton die Musik. Im übrigen bitten wir Sie, Punkt 6 unserer Netiquette zu beachten: https://www.vorwaerts.de/seite/netiquette Für persönliche Nachrichten ist hier der falsche Platz.