Rechtsextremismus

Maritim-Hotel gegen Björn Höcke: Hausverbot ja, Parteitagsverbot nein

Christian Rath14. Februar 2017
Das Hausverbot der Maritim-Hotels für AfD-Rechtsaußen Björn Höcke ist rechtlich wohl nicht zu beanstanden. Einen Ausschluss Höckes vom Kölner AfD-Parteitag kann das Hotel aber vermutlich nicht durchsetzen.

Die Maritim-Hotelkette hat gegenüber Björn Höcke am 10. Februar ein Hausverbot „für alle Maritim-Hotels" ausgesprochen. Begründet wurde dies mit der weithin als rechtsextremistisch empfundene Dresdner Rede Höckes, in der er eine 180-Grad-Wende in der deutschen Erinnerungskultur forderte. Das Hausverbot gelte auch für den AfD-Bundesparteitag, der am 22./23. April im Kölner Maritim-Hotel stattfinden soll, fügte Geschäftsführer Gerd Prochaska an. Die Maritim-Hotelgruppe verfügt in Deutschland über 33 Hotels und hat sich auf die Durchführung von Kongressen spezialisiert.

Hausverbot gegen politisch unliebsame Gäste möglich

Grundsätzlich können - zumindest gehobene - Hotels politisch unliebsamen Gästen ein Hausverbot erteilen. Das hat der Bundesgerichtshof 2012 im Fall des NPD-Politikers Udo Voigt entschieden. Voigt hatte 2009 - damals war er noch NPD-Vorsitzender - ein Wellness-Wochenende für sich und seine Frau in Bad Saarow gebucht. Als der Hotelier das mitbekam, stornierte er die Buchung und schrieb: „Die politische Überzeugung von Herrn Voigt ist mit dem Ziel unseres Hauses, jedem Gast ein exzellentes Wohlfühlerlebnis zu bieten, nicht zu vereinbaren".

Der Bundesgerichtshof billigte das Hausverbot im Prinzip. Voigt könne sich nur gegenüber dem Staat auf Grundrechte berufen, nicht gegenüber einem privaten Hotel. Im konkreten Fall bekam Voigt aber doch recht, da der Vertrag bereits geschlossen war. Eine Vertragsauflösung wäre nur möglich gewesen, wenn Voigt zum Beispiel politische Reden im Speisesaal oder andere Störungen angekündigt hätte.

Nur Privaturlaube betroffen

Damit dürfte wohl auch das präventive Hausverbot gegenüber Björn Höcke rechtlich nicht zu beanstanden sein - soweit es um Privaturlaube des AfD-Politikers geht. Anders dürfte es mit dem Kölner Bundesparteitag aussehen. Dort ist ja nicht Höcke der Vertragspartner, sondern die AfD - und der Vertrag ist längst unterschrieben.

Rechtlich problematisch wäre ein Hausverbot für Höcke beim Parteitag vor allem deshalb, weil das Hotel hier in die interne Willensbildung einer Partei eingreifen würde. Immerhin will die AfD in Köln ihre Spitzenkandidaten für die Bundestagswahl bestimmen. Bis vor kurzem war auch Höcke als Mitglied des Spitzenteams im Gespräch. Und falls Höcke von seinem Kreisverband zum Parteitag delegiert wird, wäre er hierbei zumindest abstimmungsberechtigt.

Bisher hat Thüringen allerdings der Bundespartei noch keine Delegierten gemeldet. „Beim letzten Bundesparteitag war Höcke kein Delegierter", erinnert sich Partei-Sprecher Lüth. Vermutlich hofft die Partei, dass Höcke auch diesmal nicht kommt. Denn sonst müsste sich die AfD vor Höcke stellen, den sie ja eigentlich gerade ausschließen will.

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