
Was ist die Sozialwahl?
Seit 70 Jahren ist die Sozialwahl ein Kernstück der Demokratie in der Sozialversicherung und nach der Europa- und der Bundestagswahl die drittgrößte Wahl in Deutschland. Alle sechs Jahre entscheiden gesetzlich Versicherte darüber, wer sie in der Rentenversicherung und bei den Krankenkassen in den Sozialparlamenten vertritt.
Wer kann wählen?
Alle, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und bei den Ersatzkassen oder der Deutschen Rentenversicherung Bund versichert sind, sind wahlberechtigt. Dazu zählen auch Rentnerinnen und Rentner.
Wen kann ich wählen?
Bei der Sozialwahl werden weder Parteien noch Einzelpersonen gewählt, sondern Listen mit Kandidierenden. Die Personen in den Listen sind selbst Versicherte. Gewählt werden die Vertreter*innenversammlung der Rentenversicherung und die Verwaltungsrät*innen der Krankenkassen.
Wie kann ich wählen?
Alle Wahlberechtigten erhalten die Wahlunterlagen im April per Post zugesandt. Nach dem Ankreuzen der Liste wird der Stimmzettel in einen roten Umschlag gesteckt und kann ohne Briefmarke bis zum 31. Mai zurückgeschickt werden. Sollten die Wahlunterlagen bis Mitte Mai nicht angekommen sein, wird empfohlen, sich per Mail bei der jeweiligen Versicherung zu melden.
Ist auch eine Online-Wahl möglich?
Versicherte der Ersatzkassen können bei dieser Wahl erstmals im Rahmen eines Modellvorhabens online wählen.
Wo finde ich Informationen über die Listen mit den Kandidatinnen und Kandidaten?
Eine gute Möglichkeit sich vorab zu informieren, gibt es hier: www.sozialwahl.de/die-traeger-der-sozialwahl-2023
Wo finde ich Informationen zur Wahl?
Unter www.sozialwahl.de gibt es weitere Informationen.