Beginn der Plädoyers

Lübcke-Mord: Bundesanwaltschaft verlangt hohe Strafen für beide Angeklagten

Joachim F. Tornau22. Dezember 2020
Plädiert für lebenslange Haft im Lübcke-Prozess: Oberstaatsanwalt Dieter Killmer
Plädiert für lebenslange Haft im Lübcke-Prozess: Oberstaatsanwalt Dieter Killmer
Lebenslange Haft plus Sicherungsverwahrung: Für den Neonazi Stephan E., den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke, hat die Bundesanwaltschaft die Höchststrafe gefordert. Der als Helfer angeklagte Markus H. soll zu fast zehn Jahren Gefängnis verurteilt werden.

Fast fünf Stunden brauchten die Vertreter der Bundesanwaltschaft am Dienstag, um das Ergebnis des sechsmonatigen Prozesses vor dem Oberlandesgericht in Frankfurt aus ihrer Sicht zusammenzufassen. Mehr als 50 Zeug*innen und Sachverständige waren an den nunmehr 40 Verhandlungstagen angehört, der Hauptangeklagte Stephan E. über ungezählte Stunden vernommen worden. Doch für die Ankläger änderte sich durch all das nichts an der Überzeugung, der sie schon in der Anklage Ausdruck verliehen hatten: dass der langjährige Rechtsextreme Stephan E. den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke heimtückisch und aus niederen Beweggründen erschossen habe. Und dass er auch den irakischen Geflüchteten Ahmed I. niedergestochen und schwer verletzt habe.

Lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung gefordert

Wegen Mordes und Mordversuchs forderte Oberstaatsanwalt Dieter Killmer für den 47-Jährigen deshalb die Höchststrafe: lebenslange Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung. Außerdem soll die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie unmöglich machen würde. Und auch den Mitangeklagten Markus H., bei dem das Gericht schon vor mehreren Wochen keinen dringenden Tatverdacht mehr erkennen konnte und ihn darum aus der Untersuchungshaft entließ, hält Killmer nach wie vor für schuldig. Der 44-Jährige habe zum Mord an Walter Lübcke „vorsätzlich Hilfe geleistet“, indem er seinen Freund und Kameraden im gemeinsamen Hass auf den CDU-Politiker bestärkt und mit ihm das Schießen trainiert habe. Außerdem habe er eine verbotene Waffe besessen. Für neun Jahre und acht Monate soll der überzeugte Neonazi deshalb nach dem Willen der Anklagebehörde ins Gefängnis.

Beide Mordanschläge von Stephan E. seien „rechtsextremistisch motiviert“ gewesen, betonte der Anklagevertreter. Walter Lübcke, der am späten Abend des 1. Juni 2019 auf der Terrasse seines Hauses in Wolfhagen-Istha erschossen wurde, habe sterben müssen, weil er sich für Menschenwürde und Toleranz eingesetzt habe, für eine flüchtlingsfreundliche Politik. „Sein Tod ist für uns alle eine Mahnung: Gegen Hass statt Respekt. Gegen Meinungen, die unsere Demokratie untergraben. Gegen Geschrei statt Diskurs.“

Stephan E.: „In seinem Hass stand er nicht allein.“

Ahmed I., niedergestochen am 6. Januar 2016, sei von dem Rechtsextremen allein aus rassistischen Gründen attackiert worden. „Er wollte ihn töten, weil er Flüchtlinge und Asylsuchende hasst.“ Der junge Iraker, heute 27 Jahre alt, hatte in jener Geflüchtetenunterkunft in Lohfelden bei Kassel gelebt, über deren Einrichtung Walter Lübcke bei einer von Rechten – darunter auch den beiden Angeklagten – gestörten Bürgerversammlung im Oktober 2015 informiert hatte.

Für die Bundesanwaltschaft handelte Stephan E. stets als Einzeltäter, in Umsetzung des von Rechtsextremen propagierten Konzepts des „führerlosen Widerstands“. „Aber das darf nicht darüber hinwegtäuschen: In seinem Hass stand er nicht allein“, sagte Killmer. Ohne psychische Unterstützung, „offline wie online“, wäre es zu den Taten wohl nicht gekommen. Insbesondere nicht ohne die Unterstützung durch Markus H.

Mehrfach bei Kundgebungen der AfD

Der Mitangeklagte sei zwar „möglicherweise“ nicht in den konkreten Plan zur Ermordung Walter Lübckes eingeweiht gewesen, so der Oberstaatsanwalt. Doch er habe es für möglich gehalten, dass sein Freund einen Politiker ermorden könnte, um ein „Fanal“ gegen die Flüchtlingspolitik zu setzen. „Das billigte der Angeklagte H., der die rassistischen Motive des Angeklagten E. teilte.“ Zusammen hätten sie weiter das Schießen trainiert, in Schützenvereinen, aber auch mit illegalen Waffen im Wald – und mit einer Zielscheibe, die das Konterfei von Bundeskanzlerin Angela Merkel getragen habe. Mehrfach seien sie gemeinsam zu Demonstrationen der AfD gefahren, unter anderem zum großen „Schweigemarsch“ der rechten Szene nach der tödlichen Messerstecherei auf dem Chemnitzer Stadtfest 2018.

Stephan E. hatte Markus H. vor Gericht zum Mittäter eines von langer Hand geplanten Mordes erklärt. Es war die jüngste von dreieinhalb verschiedenen Tatversionen, die er seit seiner Festnahme aufgetischt hat. Die Bundesanwaltschaft aber nahm ihm das nicht ab. Killmer zeigte sich in seinem Schlussvortrag überzeugt, dass das bereits der Anklage zugrundeliegende erste Geständnis des Neonazis der Wahrheit am nächsten komme. Damals, gut drei Wochen nach dem Mord, hatte Stephan E. die Tat noch allein auf sich genommen. Dieses wortreiche erste Geständnis, sagte der Oberstaatsanwalt, sei reflektiert, anschaulich und detailliert gewesen – und damit ganz anders als alles, was der Angeklagte später gesagt habe. Und: „Zu diesem Zeitpunkt hatte er noch keine Gelegenheit, seine Angaben dem Ermittlungsstand anzupassen.“ Was er bis zuletzt immer wieder getan habe, aller beteuerten Aufklärungsbereitschaft zum Trotz.

Bundesanwaltschaft sieht „erdrückende Beweislage“

Der von Stephan E. bestrittene Mordversuch an Ahmed I. ist für die Bundesanwaltschaft vor allem wegen eines bei ihm gefundenen Klappmessers bewiesen. Die daran entdeckten DNA-Spuren passen zum Opfer und enthalten einige äußerst seltene Merkmale. Auch wenn sie zu schwach waren für eine eindeutige Identifizierung, sprach Killmer von einer „erdrückenden Beweislage“. Eine von der Verteidigung präsentierte Quittung, nach der der Angeklagte ein Messer der betreffenden Marke erst 24 Tage nach der Tat gekauft hat, sei daher „ohne Gewicht“.

Der Prozess wird am 12. Januar mit den Plädoyers der Nebenklage fortgesetzt. Das Urteil soll Ende Januar verkündet werden. Sollte das Gericht dann dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft folgen, wäre das indes eine echte Überraschung: Nicht nur, was die Rolle von Markus H. angeht, sieht der Senat die Dinge bislang anders als die Anklagebehörde. Auch im Fall Ahmed I. hat er bereits deutlich gemacht, dass er an der Täterschaft von Stephan E. zweifelt.

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