Debatte um Nebeneinkünfte

Lobbykritiker machen Druck

Carl-Friedrich Höck17. Oktober 2012

Die Fraktionen im Bundestag verhandeln wieder einmal über Regeln, um die Nebeneinkünfte von Abgeordneten transparenter zu machen. Bis auf den Cent genau müssten die Honorare nun öffentlich gemacht werden, forderten am Dienstag Vertreter mehrerer lobbykritischer Organisationen. 

In der Debatte um Nebeneinkünfte von Abgeordneten gerät die Regierung zunehmend unter Druck. Mehrere lobbykritische Organisationen riefen am Dienstag dazu auf, alle Abgeordneten zu einer bis auf den Cent genauen Offenlegung ihrer Nebeneinkünfte zu verpflichten. Damit liefern sie Rückenwind für eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion, die ebendies fordert. Am Donnerstag wollen die Sozialdemokraten ein entsprechendes Eckpunktepapier mit Vertretern der anderen Fraktionen diskutieren.

Auch die UN-Konvention gegen Korruption müsse in Deutschland nun endlich ratifiziert werden, forderten Vertreter der Organisationen Lobby Control, Transparency International und Campact auf einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin. Deutschland hat die Konvention 2003 unterzeichnet, allerdings bis heute nicht in die Praxis umgesetzt, weil sich vor allem Union und FDP dagegen sperren. Um die Konvention umzusetzen, müsste die Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten unter Strafe gestellt werden. Bisher ist nur der Stimmenkauf bei einer Abstimmung verboten. Nimmt ein bestochener Abgeordneter Einfluss auf die Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs, ist dies dagegen straffrei. Alle drei Oppositionsparteien haben Gesetzentwürfe vorgelegt, um dies zu ändern. Bisher ohne Ergebnis.

Schwarz-Gelb wehrt sich gegen mehr Transparenz

Die aktuelle Debatte entbrannte Anfang des Monats, als führende Vertreter von Union und FDP den designierten SPD-Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück dazu aufriefen, seine Nebeneinkünfte zu veröffentlichen. Dabei waren es in der Vergangenheit vor allem Union und FDP, die sich gegen transparentere Regeln für Nebeneinkünfte wehrten. „Sie haben von mir eine Transparenz gefordert, die sie selber gar nicht bereit sind zu liefern“, kritisierte Steinbrück am Dienstag in einem Chatgespräch mit Bürgern. Mittlerweile hat der designierte SPD-Kanzlerkandidat angekündigt, seine Honorare zu veröffentlichen.

Bisher müssen die Bundestagsabgeordneten ihre Nebeneinkünfte lediglich in drei Stufen angeben. Die erste reicht von 1000 bis 3500 Euro, die zweite bis 7000 Euro und die dritte umfasst alle höheren Beträge. „Diese grobe Veröffentlichung reicht nicht aus“, sagte am Dienstag der Geschäftsführer von Campact, Christoph Bautz. Es werde auch oft nicht klar, von wem die Einkünfte stammen. Hintergrund: Die Abgeordneten lassen sich bezahlte Vorträge und Ähnliches oft durch Agenturen vermitteln. In ihren Einkommensangaben müssen sie dann nur die Agentur nennen und nicht den eigentlichen Geldgeber.

Glos macht Werbung für Aserbaidschan

Timo Lange von der Organisation LobbyControl sagte, seine Organisation sei dafür, dass Abgeordnete ihre ursprünglichen Berufe auch während des Mandats weiter ausüben können. Viele bezahlte Nebentätigkeiten hätten damit aber nichts zu tun. So würden Vortragshonorare oder Posten in Beiräten den Abgeordneten oft erst wegen ihres Mandats angeboten. „Diese Abgeordneten sind dann Türöffner für Lobbyisten“, kritisierte Lange. Als Beispiel nannte er den CSU-Politiker Michael Glos, der nebenher im Auftrag einer PR-Agentur Werbung für Aserbaidschan mache.

Die Vorsitzende von Transparency International Deutschland Edda Müller kritisierte die Regierung, weil diese sich gegen die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption sperre. Dabei nannte sie insbesondere den CDU-Politiker Siegfried Kauder, der dem Rechtsausschuss des Bundestages vorsitzt. Dieser argumentiere, ein schärferes Gesetz gegen Abgeordnetenbestechung würde die Freiheit des Mandats beeinträchtigen. Dieses Argument sei „in keiner Weise nachvollziehbar“. Kein Verständnis zeigte Müller auch für Befürchtungen, mit einem solchen Gesetz könnte ein Gummiparagraph geschaffen werden, der nicht klar zwischen parlamentarischen Gepflogenheiten wie kostenlosen Buffets und Bestechung unterscheide. Für solche Fällte könnten die Parlamentarier schließlich Verhaltensregeln definieren, argumentierte Müller.

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