Rente

Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten: Wie Versicherte von der Neuregelung profitieren

Ralf Kapschack15. November 2019
Kaum ein Thema brignt die Menschen so in Wallung wie die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten. Nun wird es eine Neuregelung geben.
Kaum ein Thema bringt die Menschen so in Wallung wie die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten. Nun wird es eine Neuregelung geben.
Wer eine Betriebsrente bezieht, muss auf diese Krankenkassenbeiträge entrichten. Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte auch für diese Doppelverbeitragung eine Regelung getroffen werden – eine, die die betriebliche Altersversorgung stärkt.

Mit der Entscheidung über die Einführung einer Grundrente konnte auch endlich eine Regelung für die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten beschlossen werden. Ab 2020 soll ein Freibetrag in Höhe von 159,25 Euro gelten. Wer eine Betriebsrente bekommt, wird im Jahr 2020 um rund 300 Euro entlastet. Aktuell gilt ab einer Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro der volle Krankenkassenbeitrag, d.h. Betroffene müssen diesen Satz komplett bezahlen. Das verringert die Attraktivität von Betriebsrenten. Daher wird die geltende Freigrenze für Versorgungsbezüge in Höhe von 155,75 Euro monatlich in einen dynamisierten Freibetrag umgewandelt.

Sozialrecht verbietet Mehrfachverbeitragungen nicht

Das ist gut so und längst überfällig. Denn es gibt kaum Themen im Bereich Rente, die Menschen so in Wallung bringen wie die Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten. Es vergeht kein Tag, an dem wir dazu nicht angeschrieben oder angerufen werden. Nicht immer in einem freundlichen Ton. Ich kann den Ärger dennoch verstehen. Gerade diejenigen, die in den 70er und 80er Jahren auf die Politik gehört haben und zusätzlich für ihr Alter vorgesorgt haben – damals noch in dem Glauben keine Krankenkassenbeiträge auf ihre zusätzliche Rente zahlen zu müssen – werden jetzt von dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag „kalt erwischt“.

Hinzu kommt, dass einige sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase Sozialabgaben entrichtet haben. Einige sprechen deshalb sogar von einer Dreifachverbeitragung. Anders als das Steuerrecht kennt das Sozialrecht jedoch kein Verbot von Mehrfachverbeitragungen. Das macht die Situation jedoch nicht besser. Ich halte es außerdem für einen entscheidenden Fehler, dass es damals keinen Bestandsschutz oder Übergangsregelungen gegeben hat. Das können wir jetzt aber nicht mehr ändern.

Betriebsrenten wieder attraktiver machen

Wie kam es dazu? Hintergrund ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 2004. Damit sollte der stetig wachsenden Deckungslücke in der Krankenversicherung der Rentner – eine der Ursachen für die Beitragserhöhungen der Krankenkassen – begegnet werden. Seit dem 1. Januar 2004 ist daher auf alle Versorgungsbezüge der volle allgemeine Beitragssatz zu zahlen. Das sind knapp 18 Prozent. Ohne zusätzliche Einnahmen, so die Befürchtung damals, würde das Gesundheitssystem kollabieren. Außerdem stand der Gedanke unseres solidarischen Krankenkassensystems im Mittelpunkt: Jeder zahlt entsprechend seiner Möglichkeiten und hat dennoch Anspruch auf die gleichen Leistungen. Wer also mehr hat, zahlt auch mehr.

An dieser Argumentation festzuhalten, wo ständig die Rede von Milliardenüberschüssen ist, war aber nicht mehr schlüssig. Außerdem sehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten in der betrieblichen Altersversorgung die beste Ergänzung zur gesetzlichen Renten. Wir möchten, dass jede und jeder von einer Betriebsrente im Alter profitiert. Der volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag schmälert hingegen die Attraktivität von Betriebsrenten enorm.

Alle Betriebsrentnerinnen und -rentner profitieren

Unser Ziel war und ist daher der halbe Krankenkassenbeitrag so wie in der gesetzlichen Rentenversicherung auch. Von der jetzt vereinbarten Regelung – Umwandlung der Freigrenzen in einen Freibetrag – profitieren alle Betriebsrentnerinnen und -rentner. Mindestens 60 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner zahlen dann de facto maximal den halben Beitragssatz, die weiteren 40 Prozent der Betriebsrentnerinnen und -rentner werden spürbar entlastet. Denn die meisten haben eine Betriebsrente, die max. bei 300 Euro liegt. Diese Regelung gilt im Übrigen auch für Einmalzahlungen aus Direktversicherungen.

Hier werden die Krankenkassenbeiträge, die ja auf zehn Jahre berechnet werden, durch den Freibetrag künftig um rund 3000 Euro gesenkt. Die Kosten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich werden vollständig aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert.  Für den Pflegeversicherungsbeitrag gilt nach wie vor die Freigrenze. Hier ändert sich nichts am Beitrag.

Keine rückwirkende Lösung

Allerdings wird es keine rückwirkende Lösung für bereits gezahlte Beiträge geben. Das ist angesichts des erforderlichen Finanzvolumens nicht möglich und stand auch – ehrlicherweise – nicht zur Diskussion. Dafür soll der Freibetrag ab 1. Januar 2020 auch für diejenigen gelten, die bereits in der Auszahlungsphase sind. Es ist klar, dass das nicht alle Betriebsrentnerinnen und -rentner zufriedenstellen wird.

Ich halte es auch nicht für sinnvoll, zwischen Direktversicherungen und anderen Formen der betrieblichen Altersversorgung zu unterscheiden, so wie es häufig gefordert wird. Die Gerichte haben mehrfach geurteilt, dass auch Direktversicherungen als betriebliche Altersversorgung anzusehen sind, wenn die Beiträge über den Arbeitgeber an die Versicherungsgesellschaft weitergeleitet wurden.

Deutliches Signal für die betriebliche Altersversorgung

Außerdem wird häufig vergessen, dass es auch in der Ansparphase Vergünstigungen gegeben hat – um dem Argument zu begegnen, man hätte das Geld auch besser unter das Kopfkissen legen können. Je nach Vorsorgeform und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gab es Steuer- und/oder Sozialabgabenvergünstigungen. Sicherlich, das spüren viele heute nicht mehr und sie sehen nur, was ihnen „weggenommen“ wird. Zu einer ehrlichen Debatte gehört das aber auch.

Summa summarum: Wir sind hier endlich einen Schritt weiter gekommen. Darüber freue ich mich und es ist ein deutliches Signal für die Stärkung der betrieblichen Altersversorgung.

weiterführender Artikel

Kommentare

Bei dieser Gelegenheit möchte

Bei dieser Gelegenheit möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht im Sommer 2018 ein Urteil gefällt hat, dass Betriebsrenten, Renten aus Pensionskassen, sofern die Versicherungen z.B. nach Ausscheiden aus einem Betrieg auf Eigeninitiative weitergeführt und die Prämien privat bezahlt wurden, anteilmäßig für den privat finanzierten Anteil nicht der KV und der PV-Pflicht unterliegen. Eine Rückerstattung der zuviel geleisteten Beiträge der letzten 4 Jahren kann von der Krankenkasse verlangt werden. Bislang war es so, dass Bezüge aus Betriebsrenten, Pensionskassen voll der KV u. PV-Plicht unterlagen, egal ob vom Arbeitgeber finanziert oder privat finanziert. Etwaige Rentner müssen selbst tätit werden und sich diesbezüglich an die Krankenkasse wenden.

Umwandlung von Barbezügen

Nun wird eine Umwandlung von Barbezügen in Versicherungsschutz eines alten , nach § 40 b EsTG Vertrages, von der Regierung zur Betriebsrente erklärt. Allein deswegen weil der AG politisch gewollt als VN eingetragen sein musste und aus steuerrechtlichen Gründen die Überweisung vornehmen musste. Jetzt werden mit der Gießkanne alle Betriebsrentner entlastet. Egal ob der AG oder der AN (oder gemischt) die Beiträge gezahlt hat. Und wir Direktversicherungsgeschädigte e.V. die die Beiträge allein aus verbeitragten Einkommen gezahlt haben? Wir finanzieren weiter die Entlastung aller? Wir fordern eine sofortige Freistellung analog den Riesterverträgen, auch wir haben unsere Beiträge in der Ansparphase gezahlt!

Das glaube ich nicht!

Nun sollen alle Betriebsrentner entlastet werden⁉ Egal ob der Arbeitgeber die Beiträge finanziert hat, ob die Beiträge aus dem Brutto oder dem schon sozialverbeitragten Netto geleistet wurden, mit der Gießkanne wird verteilt❗Die, bei denen vier Mal Sozialbeiträge anfallen, werden genauso mit 29 Euro entlastet, wie die, die nur zwei Mal Sozialbeiträge abführten❗Es geht eben der GroKo nichts über die Gerechtigkeit ??✔ Und deswegen fahren die "Pinkwesten" am 22. Nov. zum CDU-Parteitag!

Direktversicherung aus selbst bezahlten Netto

Zum Thema Direktversicherung, die keine Betriebsrente ist:
Wer die monatlichen Krankenkassenbeiträge um monatlich 210 EUR ab 2004 in die Höhe geschraubt hat und jetzt ab 2020 eine kaum merkbare Entlastung von 30 EUR als spürbare Entlastung verkauft, braucht sich bei den nächsten Wahlen nicht wundern, wenn andere Parteien als Schwarz, Rot und Grün gewählt werden!
Wir sind zwar Grau, aber nicht senil, um nicht diese Enteignung zu vergessen!!!
Erst angelockt mit dem Versprechen der Politik, das bei der Auszahlung der Direktversicherung Beitragsfreiheit besteht, aber dann von der Politik gnadenlos mit Dreifachverbeitragung abgezockt!

Zur Ehrlichkeit

Natürlich stimmt es, dass es auch in der Ansparphase in bestimmten Konstellationen Sozialversicherungsbeitragsersparnisse gab, also gar keine Doppelverbeitragung vorliegt. Um diese Fälle geht es bloß gar nicht, sondern um nachträglich hervorgerufene Doppelverbeitragungen. Für diese Geschädigten hätte man etwas tun können - und müssen, wenn man eine Partei der Gerechtigkeit sein will. Und zur Ehrlichkeit gehört auch, dass Gerichte prüfen, was aufgrund der Rechtslage rechtens ist, und nicht, ob Gesetze gerecht oder politisch richtig sind. Dass sich Genossinnen und Genossen vermutlich wider besseren Wissens immer wieder auf die Gerichte beziehen, ist eine große Enttäuschung. Leider wurde eine einfache Lösung der Gerechtigkeit und der Möglichkeit zur Wiedererlangung von Glaubwürdigkeit vorgezogen. Und hinterher wundert man sich über die Wahlergebnisse und das Stärkerwerden der AfD...

Direktversicherungen

Warum wird aus einem reinen (nur) Überweisungsvorgang eines AG "meines Verdienstes" eine betriebliche Altersversorgung ?

Es ist mein erarbeiteter Verdienst, alle gesetzlichen Abgaben - Steuern - Sozialabgaben etc. - wurden geleistet, nur die Überweisung tätigte die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung des AG.
Daraus mit richterlicher Unterstützung eine Betriebsrente zu machen, ist Betrug.

Dummstellen

Also durch diese Vorgehen wird die Privatvorsorge durch betriebliche Versicherungen nicht attraktiver. Ich kann nach heutigem Stand nur davor waren. Finger Weg von der betrieblichen Rentenvorsorge, besser das Geld unters Kopfkissen oder ausgeben.

Da reicht schon eine einzige

Da reicht schon eine einzige Überweisung, wo der AG als Auftraggeber erscheint um den Vertrag als arbeitgeberfinanzt hinzustellen, egal ob der Versicherungsnehmer den Betrag voll versteuert und die Sozialabgaben bezahlt hat.
Ich bin wie Sie der Meinung, dass Verträge zur Altersversorge, seien es nun Direktvers. oder Verträge bei Pensionskassen, wo der Arbeitnehmer die Beiträge versteuert und auch volle Sozialabgaben bezahlt, als privat zu werten sind.
Anders sieht es bei Verträgen aus, wo die Beiträge vom Arbeitgeber (pauschalversteuert) finanziert wurden und der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsabgaben geleistet hat.
Das Prinzp müsste heißen: entweder vorgelagert oder nachgelagert KV Beiträge aufbringen. Alles andere ist ungerecht und kann mit Raubrittertum verglichen werden.

Das können wir jetzt mehr ändern

Sehr geehrter Herr Kapschack,

Ihre Aussage:

"Ich halte es außerdem für einen entscheidenden Fehler, dass es damals keinen Bestandsschutz oder Übergangsregelungen gegeben hat. Das können wir jetzt aber nicht mehr ändern",

hilft den Betroffenen überhaupt nicht weiter. Ich finde, wenn die Politik den derzeitigen, unbefriedigenden Zustand, den sie selbst durch ein Gesetz herbeigeführt hat, als nicht mehr änderbar bezeichnet, dann sollte sie abtreten und Platz machen für andere Politiker, die die Absicht haben diesen Fehler zu korrigieren.

Herr Kapschack MdB

Ich kann mich Ihrer Empfehlung nur anschließen. Er hat schon mal zu diesem Thema mehr Elan gezeigt, aber nunmehr resigniert! Gehört abgewählt.

Der Betrug bleibt!

Die damalige Negierung des Vertrauensschutzes kostet mich bei meiner Gehaltsumwandlung (Direktversicherung), die ich über 30 Jahre fein bezahlt viele tausend Euro. Nun wird dieser Diebstahl großzügigerweise um ca. 3.000 Euro kleiner. Es bleibt aber gestzlicher, politischer Diebstahl! Kassieren tun nur die Versicherungsgesellschaften und die KVs. Nun soll von der Reduzierung die PV auch noch ausgenommen werden. Unglaublich, was eine SPD-Regierung uns hier an Ungerechtigkeiten antut. Wielange kann/muss ich das als Genosse noch ertragen?

Doppelverbeitragung

Die Doppelverbeitragung ist ein riesiger politischer Betrug. Wer betriebliche Altersvorsorge betrieben hat, wird heute schamlos abgezockt. Nie wieder SPD oder CDU.

Abzocke

Und die Grünen nicht vergessen!!!

Doppelverbeitragung

Vorsicht, Klaus Wolf. Bei echter Betriebsrente gibt es keine "Doppelverbeitragung", denn bei echter Betriebsrente werden in der "Ansparphase" keine KV-Beiträge bezahlt und fallen dann logischerweise in der Auszahlphase an. Wirklich betrogen werden alle jene Vorsorgenden, die in der Einzahlungsphase soviel KV-Beiträge wie ein nicht Vorsorgender bezahlt haben und bei Auszahlung nochmals abkassiert werden.

KV Beiträge der Betriebsrente

Die nun erfolgte Einigung der Beitragszahlungen privat vorgesorgter und betrieblicher Renten kann nur ein ersterter Schritt in die richtige Richtung sein.
Die einzig gerechte und leicht nachvollziehbare Regelung ist eindeutig ausschließlich die Einführung, wie auch in der gesetzlichen Rente, der hälftigen Beitragszahlung. Auch bei dieser Regelung zahlen gesetzlich versicherte Rentner, anders als Privatversicherte, auch auf die zusätzlichen Renten Ihren angemessenen Beitrag.

Direktversicherungen

...klare worte zur direktversicherung...aber leider höchst ungerechte und völlig falsche...versprochen: das wird bei der nächsten wahl - bei der sich die einst große volkspartei einmal mehr der 10%-marke (oder darunter...) annähern wird - berücksichtigt...aber dass ihr politik gegen eure kernklientel und gegen die mitte der gesellschaft macht, das merkt ihr ja per se nicht mehr...politik ist, politiker sind schon sehr merkwürdig...

Sog. Direktversicherung - Mehrfachverbeitragung

Es ist kaum zu fassen, dass jetzt eine Regelung kommen soll, die das Ganze noch ungerechter macht. Für echte Betriebsrenten wurden in der Ansparphase keine KV Beiträge bezahlt, deshalb werden sie bei Auszahlung fällig. Alte sog. Direktversicherungen waren reine private Kapitallebensversicherungen, keine "betriebliche Altersvorsorge".
Für diese Altverträge muss die Mehrfachverbeitragung abgeschafft werden, alles andere ist Betrug und Enteignung. Die jetzige "spahnsche Idee" ist reiner Wahlkampf und schlicht erneut ungerecht!

Ralf Kapschack und die Betriebsrente

Sehr geehrter Herr Kapschack,
leider muß ich feststellen, daß Sie leider - wie viele Ihrer Kollegen - immer noch nichts begriffen haben. Die Entgeltumwandlung wird durch das neue Gesetz keinen Deut besser, wenn ein Bürger ungefähr das Rentenalter erreicht und dann plötzlich erwerbsunfähig wird!

Um nicht in die Erwerbsunfähigkeitsrente zu rutschen, versucht er sich durch eine 1 1/2 jährige Krankschreibung und anschließender zweijährigen Arbeitslosigkeit bis zur Altersrente durchzuschlagen.
Das bedeutet: 10% weniger Geld aus den Sozialkassen,weil vom Bruttolohn gespart und weniger gesetzliche Altersrente.

Nichtsahnend läßt sich der Bürger den mühsam ersparten Betrag bar auszahlen. Und schon sitzt er, wie von der Politik gewollt, in der Falle.
Bei einer Rentenzahlung bliebe er unter der Freigrenze und damit beitragsfrei. Wegen der Barauszahlung wird sein Rentenbetrag auf 10 Jahre umgerechnet, und er wird von den Sozialkassen mit ca. 18,5 % Beiträgen abkassiert.
Fazit: Die Entgeltumwandlung ist die sinnloseste Sparform.

Gewinner sind die Versicherer und die Sozialkassen.

Herr Kapschack, ich vermute, sie haben bestimmt eine bessere staatlich geregelte Altersvorsorge!

bessere staatlich geregelte Altersvorsorge

Da kann man nur abkotzen, alle Beamte und Privatversicherte lachen sich eins.
Nur weiter so, dann gibt es bald keine Demokratische Partei mehr.

die Beamten lachen sicher nicht, denn

ihre Pensionen unterliegen seit jeher der vollen Beitragspflicht und der jetzt auf den Weg gebrachte Freibetrag gilt für die Pensionen nicht. Nachzulesen in § 229 Abs 1 Nr. 1 SGB V.

Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten

Ich sehe im "Kompromiss" keinen Grund zur Freude.

Sie verbinden den Grundrentenkompromiss mit dem Versuch, einen von Ihnen zu verantwortenden kardinalen Fehler zu korrigieren: Die Doppelverbeitragung von Direktversicherungen! Sie wollen 6,5 Millionen Direktversicherungsgeschädigte mit einem Freibetrag von 159 € abspeisen. Dieser kann allenfalls ein Bestandteil einer Korrektur sein. Ohne die ergänzende Reduzierung des auf die Auszahlungder über dem Freibetrag liegenden Beträge zu entrichtenden Krankenversicherungsbeitrages auf den AN-Anteil stellt diese Regelung lediglich die Verteilung von Brosamen dar, mit der Sie sich den Zorn von Millionen betrogenen Wählern zuziehen. Freibetrag und Reduzierung des KV-Beitrages ist schon eine Minimallösung - zumal für die Altverträge, die völlig Sozialabgabenfrei waren und den Eingriff in bestehende Verträge erleben mussten. So wird das nix mit der SPD! Schaffen Sie am Besten noch schnell die 5%-Hürde ab, damit Sie 2021 wieder in den Bundestag kommen!

Ihr Beitrag ist unwidersprochen.

Entspricht vollständig meiner Meinung. Eine ehemalige SPD-Wählerin.

Doppelbesteuerung auf direktversicherung

Wie schon gesagt ist das ein Betrug,den sie mit den Rentnern machen.das hat doch angefangen 2004,als die SPD anfing,die Rentner mit dem doppelten Beitrag zu belasten. Die Regierung bräuchte geld für die klammen Krankenkassen,die nicht orde nlich mit ihrem geld arbeiten konnten.und die CDU hat diesen Rentenbetrug noch weitergeführt.das ist doch auch ein Rechtsbruch der Direktversicherung gegenüber ihren klienten.weil in der Police steht,das keine weiteren steuern zu endrichten sind. Sie als Politiker wissen doch genau,das der Glaube an die Politik schon lange erloschen ist. Das sehen sie doch an den Prozenten ,die sie bei dem Wahlen kriegen.keiner glaubt doch mehr der politik.die schmeiisen doch lieber hinderte Millionen für eine Pkw Maut raus ,die nie kommt.traurig,was da Läuft.

Krankenkasenbeiträge der Betriebsrente

Ich habe Herrn Spahn schon vor Monaten geschrieben und auf die 1000000 den Gewinn der Krankenkassen hingewiesen. Die Antwort war die SPD blockiert (Herr Scholz)
Wir damals bei den Problemen von Ulla Schmid ihr in einer Notsituation geholfen haben .
Aber es ist wie immer ..Ist ein Gesetz erst mal in Kraft wird auch nicht mehr gelöscht.
Toll diese Großzügigkeit der SPD und der CDU kaum zu glauben!!!
Ob man diese Parteien wieder wählen sollte???? Ich glaube Nicht.

wider besseres Wissen

Sehr geehrter Herr Kapschack,

Sie sind doch tief in der Thematik drin. Dann kennen Sie auch das Urteil des BSG aus 2019, dass auch in der Sozialversicherung nur einmal Beitrag erhoben werden kann.
Und was 2003 tatsächlich beschlossen wurde. Ein Blick in die Gesetzesbegründung zu § 229 wäre hilfreich zur Erinnerung. Eine Änderung zum Zustand bis 2003 bezüglich DVs wurde gerade nicht vom Gesetzgeber beschlossen, sondern nur von der Exekutive und den Krankenkassen falsch ausgelegt. Warum stehen die MdBs nicht zu ihrem Beschluss und lassen sich von den Krankenkassen vorführen?
Und das dicke Ende für die Politik kommt spätestens mit der Revision zu LAG Hamm, wenn die Arbeitgeber die vollen 120 Monatsbeiträge erstatten müssen.

Die größte Enteignung von Deutschen Bürgern hat weiter Bestand

Ist diese Abhandlung das Bewerbungsschreiben der SPD um die 5% Marke zum Deutschen Bundestag zu unterschreiten?
Wir freuen uns für die Empfänger der Grundrente, hoffentlich hilft es den Richtigen weiter! Leider wird wohl nun doch versucht, die 6,5 Millionen Direkt – Lebensversicherten, mit den Altverträgen vor 2004, mit „Almosen“ abzuspeisen, oder richtigerweise „ außen vorzulassen“! Da die meisten DV Versicherten auch gleichzeitig Betriebsrentner sind, wirkt sich die Entastung auf die Mehrfachverbeitragung überhaupt nicht aus! Wir werden dies aber NICHT akzeptieren, und geben keine Ruhe bist die Enteignung rückabgewickelt ist!

Direktversicherungen vs. Betriebsrenten

Auch Herr Ralf Kapschack wirft Direktversicherungen und Betriebsrenten in einen Topf und ignoriert einfach, dass der rückwirkende Eingriff in einen Versicherungsvertrag ein vorsätzlicher Betrug ist, begangen von den Parteien CDU/CSU, SPD und Grüne.
Das sollten sich die Wähler für kommende Wahlen merken.
Nur eine Entschädigung der Direktversicherungsbetrogenen stellt wieder Gerechtigkeit her.
Solange das nicht der Fall ist, gilt: Finger weg von jeglicher betrieblichen Altersvorsorge!

Ich stelle mir immer wieder

die Frage: Wären in dieser "Riesensauerei" die Beamten und Politiker betroffen, ob dieses Thema nicht schon lange vom Tisch wäre? Ich befürchte, diese Kaste würde jeden bisher enteigneten Cent plus Zinsen zurückbekommen.

Doppelverbeitragung

Sehr geehrter Herr Kapschack,
die jetzt von der Groko beschlossene Änderung die bestehende Freigrenze in einen Freibetrag zu ändern finden meine Frau und ich nicht als ausreichend um das Unrecht der Doppelverbeitragung zu beheben.
Aus diesem Grund werden wir die SPD wie bereits bei der Kommunalwahl in Rheinlandpfalz und der Europawahl 2019 auch bei zukünftigen Wahlen nicht mehr wählen.
Wir werden uns für eine Partei entscheiden die die Interessen der Rentner besser vertritt.
Ich denke die Parteien der Groko werden sofern sie dann noch besteht bei der nächsten Bundestagwahl weitere Stimmenverluste zu verzeichnen haben.
Mit freundlichen Gruß
Familie Nickel

Direktversicherung vom AG und bAV Kapitalabfindung

Hallo und Guten Tag,
was passiert wenn man eine betriebliche Rente bekommt und eine eigene bAV mit Kapitalauszahlung hatte ??
Gilt in diesem Fall 2x der Freibetrag ?

ich denke

ja

je Rente einen Freibetrag. das Ganz muss ja auch noch administriert werden

Je Rente ein Beitrag....

Je Rente ein Beitrag....

Haben Sie nähere Informationen? Würde mich interessieren.

schön wär's, leider nur wunschdenken

Gemäß Gesetzentwurf soll SGB V §226 der Absatz 2 u.a. wie folgt ergänzt werden

„... der abzuziehende Freibetrag ist der Höhe nach begrenzt auf die monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen nach § 229 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5“. Dort steht „Renten der betrieblichen Altersvorsorgen ...“ Daraus ist leider zu schließen, dass es den Freibetrag nur einmal geben wird, es gibt keine Unterscheidung nach der klassischen Betriebsrente finanziert durch AG und den bAv finanziert durch den AN (wie Direktversicherung und Entgeltumwandlungen) alles sind Renten der bAv.

MdB Kapschack müßte das wissen, in seinem Beitrag wird aber suggeriert dass die DV für sich betrachtet werden kann ohne andere bAv mit einzubeziehen. So geht das in der Politik schon lange, sie denken die mündigen Bürger übersehen das Kleingedruckte. Klappt aber nur noch bedingt, wie man am Abschmelzen der Wählergunst der alten „Volksparteien“ sieht.
Aus der Freigrenze wird ein dynamischen Freibetrag. An sich schon eine Ungleichbehandlung. Und nicht einmal zur Einbeziehung der PV konnte sich die GroKo durchringen.

dann muss der Freibetrag also

verteilt werden auf eine Mehrzahl von Betriebsrenten, wie man das umsetzen will mit Wirkung ab 1.1.20, ist mir rätselhaft. Ich sage mal. das wird nichts, oder es wird erst zum 1.7.20 umgesetzt.

Wer hält dagegen?

Doch, das geht. Es sind ja

Doch, das geht. Es sind ja die Krankenkassen, die die beitragspflichtigen Bescheide ausstellen. Bei mehreren (kleineren) Betriebsrenten, können die den Beitrag ganz oder teileweise aufheben und entsprechende Anweisungen an den Träger geben. Bei der jeweiligen Krankenkasse laufen zu Fäden zusammen.

Eine andere durchaus bedeutsame Überlegung ist, ob die privaten Pensionskassen/Versicherungen aufgrund der Nullzinspolitik + Negativzinsen in Zukunft die Leistungen noch werden erbringen können. Die Geldanlagemöglichkeiten sind stark eingeschränkt.

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Voller Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten

Es ist eine Frechheit wie die Rentner hier abgespeist werden.Mit einem Minifreibetrag. Beschämend ist das. Nirgendwo gibt es eine Doppelverbeitragung. Aber mit den Rentnern kann man es ja machen. Diese Regelung gehört Gerechtigkeitshalber abgeschafft.

Was bedeutet denn hier "eine

Was bedeutet denn hier "eine Rückzahlung ist aus fi anzieller Sicht nicht möglich" Das ist unser Geld. Unrechtmäßig weggenommen. Hätte man damals ein Arsch in der Hose gehabt hätte man die KV- und PV-Beiträge allgemein anpassen müssen. Und nicht die die gespart haben enteignen. Und das noch auf schäbige Art und Weise. Still und heimlich.

Still werden wir alle sie, SPD - Grüne -CDU/CSU - an jeder Wahlurne von der Politik enteignen. Das aber nicht heimlich sondern mit Vorankündigung. Ich bin tief enttäuscht nach 46 Jahren SPD wählen. Sie und die anderen sind n i e mehr meine Partei.

Legaler Betrug ab 2004

Ich habe in meiner beruflichen Tätigkeit bis 2009 hunderte Direktversicherungen/ bAv Verträge vermittelt für einen großen Versicherer.
Ich kann mich leider nicht bei allen Kunden vor 2004 für die damals geltenden Abschlußzusagen entschuldigen.
Heute sage ich jedem : Hände weg von bAv und Riester !!!!

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https://www.vorwaerts.de/seite/netiquette

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Firmendirektversicherung

am 01.01.2019 bekam ich meine Firmendirektversicherung Abschluss vor 2004 ausbezahlt und muss seitdem monatl. für 10 Jahre den vollen Krankenversicherungsbeitrag an meine gesetzliche Krankenkasse entrichten. Ändert sich mein monatl. Beitrag automatisch ab 01.01.2020, dass ich einen niedrigeren Beitrag bezahlen muss.

Wer kan dazu etwas sagen?

Das wäre auch für von aller größtem Interesse. Ich beziehe ebenfalls eine Betriebsrente und habe eine ausbezahlte Direktversicherung erhalten die ich noch ca. 9 Jahre mit zusätzlichen Krankenkassenbeiträgen abbezahlen muss.

Antworten

Antworten zu den hier gestellten Fragen gibt es hier: www.vorwaerts.de/artikel/krankenkassenbeitraege-betriebsrenten-fragen-an...

Gesetzentwurf Bundesgesundheitsministerium

Genauer Gesetzestext kann gegoogelt werden unter „Gesetzentwurf Betriebsrente“.... Steht alles drin.

Betriebsreten

Die Politik hätte es sich so einfach machen können, einfach den halben Beitragssatz anwenden, gerne noch mit dem Freibetrag. Das hätte sicherlich für eine weitgehende Akzeptanz gesorgt. So aber treibt man die Menschen in die Arme der Populisten. Mir wird Angst wenn ich die ganzen Kommentare und den darin enthaltenen Frust sehe.

gute Idee, und

auch schon praktiziert, jedenfalls für die Renten aus der Landwirtschaftlichen Versicherung- die zahlen nur den halben Beitragssatz.

Auf die richtige Lobby kommt es also einmal mehr an. Und da der Name Ulla Schmidt schon gefallen ist, sie ist jetzt Lobbyisten der Pharmaindustrie, hilft also kräftig mit , das Geld der Beitragszahler so zu verteilen, dass über die Vergütung ihrer Lobbyarbeit auch etwas davon in ihre Taschen gelangt

Direktversicherung - Altverträge

Was CDU/CSU/SPD mit den Altverträglern machen, ist eine Verarschung sondersgleichen.

Ulla Schmid wird das ganze in

Ulla Schmid wird das ganze in der Nacht- und Nebelaktion in 2004 wohl nicht alleine verbrochen haben. Die SPD-Abgeordneten haben zugestimmt und auch die Grünen - bitte nicht vergessen.

Betriebsrenten, Direktversicherungen etc., also Zusatzrentenversicherungen, sollten m.E. dann von KV- und PV-Beiträgen befreit sein, wenn in der Ansparphase die Beiträge vom Nettogehalt abgezoben wurden und somit voll der Steuer und den Sozialabgaben unterlagen = vorgelagert gezahlte Sozialabgaben. Wenn nicht, also bei einer Entgeltsumwandlung bzw. wenn der Arbeitgeber die vollen Beiträge aufgebracht hat fallen nachgelagert Sozialversicherungsbeiträge an. Alles andere ist meiner Meinung nach ungerecht und kann als Raubrittertum bezeichnet werden.
Vorsicht bei den Entgeltsumwandlungen, wo Beiträge aus dem Brutto entrichtet werden. die reduzieren die spätere Rente aus der gesetzl. Rentenversicherung. Die Gesetzgebung kann auch als eine Privatisierung des Rentensystems betrachtet werden.
Das in DE kein vernünftiges Rentensystem auf die Beine gestellt wird, ist ein Schwachpunkt. Unsere Nachbarn in der EU schaffen das auch. Die können beim AG-Wechsel weiter in die abgeschl. private Vers. einzahlen.

Betriebsrente und Lebensversicherung

Sehr geehrter Herr Kapschack,
ich war 47 Jahre nur Arbeitnehmer, meine Frau war 49 Jahre nur Arbeitnehmerin. Warum muss ich jetzt einen Arbeitgeberanteil zahlen? Da ich die Partei "der kleinen Leute und der Arbeitnehmer" nicht mehr verstehe, werden wir bei den nächsten Wahlen unser Kreuz anders setzen müssen. Wobei die Grünen und die CSU können mit unseren Stimmen nicht rechnen.
m.f.G.
Peter und Anneliese Müller

Unfassbare soziale Gerechtigkeit der SPD

Sehr geehrter Herr Kapschack,
mit Ihren Einlassungen zu diesem Thema bestätigen Sie nur, was den meißten ehemaligen SPD Wählern schon seit langem klar ist: Eine Partei die sich einst der sozialen Gerechtigkeit verschrieben hatte hat ihre Klientel wieder und wieder verraten und befindet sich nun völlig zu Recht auf dem Weg in die Bedeutungslosigkeit.
Glauben Sie selbst eigentlich ernsthaft an das, was Sie behaupten? Glauben Sie wirklich, mit dem (nicht nur in 2004) begangenen Betrug an Millionen Rentnern und den nun viel zu spät gekommenen und halbherzigen Beschlüssen zur "Verbesserung" dieses klaren Unrechts auch nur eine Stimme bei den nächsten Wahlen hinzuzugewinnen? Der Auftrag der SPD sollte Ihnen doch eigentlich klar sein!
Ihre Partei schafft sich jedoch nicht nur mit Eifer selbst ab, nein, sie ist im neuen Jahrtausend längst überflüssig geworden. Ich freue mich bereits auf die nächste Wahl und die damit verbundene Panik in Ihren Reihen! Schadenfreude! Das einzige, was mir als ehemaligem SPD Wähler noch bleibt, denn soziale Gerechtigkeit von der SPD ist nicht mehr zu erwarten.

Doppelverbeitragung Betriebsrente

Sehr geehrter Herr Kapschak,
der Artikel ist doch wohl ein Scherz!
Sie als Rentenpolitischer Sprecher müssen es eigentlich besser wissen, oder wollen Sie die Mitglieder hinter die Fichte führen?
Die Finanzierung wäre eine leichte Sache, wenn der Finanzminister seinen Pflichten nachkommen würde. Er zahlt nämlich viel zu wenig für die Harz IV Empfänger in die GKV ein! Das macht jährlich schon 10 Milliarden aus!!!!
Sie sollten mal den Koalitionsvertrag lesen, da steht sogar drin, das dieser Fehler korrigiert werden soll!
Oder zählt der für Sie nicht mehr?
Es kann nicht sein, das Beitragszahler der GKV für die Sanierung des Bundeshaushaltes zuständig sind, also auch die Rentner und Rentnerinnen!
Aber Beamte und Abgeordnete die bleiben mal wieder verschont!
Vielen Dank für Ihre Bemühungen......