Infektionsschutz

Krankenhausbelegung statt Inzidenz: Das sind die neuen Corona-Regeln

Kai Doering10. September 2021
Auf Standby: Künftig ist die Auslastung der Intensivbetten das Maß für die Corona-Maßnahmen.
Auf Standby: Künftig ist die Auslastung der Intensivbetten das Maß für die Corona-Maßnahmen.
Am Freitag hat der Bundesrat neue Corona-Regeln beschlossen. So soll die Inzidenz als Messwert ersetzt werden. Arbeitgeber*innen können in bestimmten Bereichen künftig einen Impfnachweis einfordern.

Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat die Neuregelungen im Kampf gegen die Corona-Pandemie beschlossen. So wurde das Infektionsschutzgesetz in einigen Punkten geändert.

Inzidenz ist nicht mehr Maßstab für Beschränkungen

Statt der Inzidenz, also der Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen innerhalb von sieben Tagen, soll künftig die Zahl der Corona-Patient*innen in den regionalen Kliniken (Hospitalisierung) wichtigste Kennziffer für mögliche Beschränkungen sein (ebenfalls ermittelt auf sieben Tage). Das Robert-Koch-Institut ermittelt sie bereits seit geraumer Zeit tageweise. Die Infektionszahlen gelten angesichts des zunehmenden Impffortschritts als nicht mehr sehr aussagekräftig, da zwar Geimpfte an Corona erkranken können, aber in den allermeisten Fällen nicht im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Länder sollen Beschränkungen festlegen

Lange wurden Beschränkungen bundesweit abgestimmt. Künftig sollen die Länder weitgehend vor Ort festlegen, ab wann welche Einschränkungen greifen. „Wesentlicher Maßstab“ soll dabei die Hospitalisierungsquote (s.o.) sein. Auch die Inzidenz, die Zahl der Geimpften und die Anzahl verfügbarer Intensivbetten soll herangezogen werden.

Arbeitnehmer*innen sind zu Impfauskunft verpflichtet

Beschäftigte in Kitas, Schulen und Pflegeheimen müssen künftig angeben, ob sie gegen Corona geimpft wurden oder eine Erkrankung überstanden haben – wenn der Arbeitgeber dies verlangt. Als Begründung gibt die Bundesregierung an, dass diese Beschäftigten Kontakt zu besonders verletzlichen Personengruppen haben. Arbeitgeber sollen so die Möglichkeit bekommen, Beschäftigte nach Impf- bzw. Antikörper-Status „unterschiedlich einzusetzen oder von einer Beschäftigung ungeimpfter Personen (in bestimmten Bereichen) abzusehen“. Die Auskunftspflicht ist begrenzt auf den Zeitraum der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“. Der Bundestag hatte diese gerade in der vergangenen Woche für weitere drei Monate verlängert.

Es müssen nicht mehr ganze Klassen in Quarantäne

Tritt in einer Schulklasse ein Corona-Fall auf, muss künftig nicht mehr die gesamte Klasse in Quarantäne. Darauf haben sich die Gesundheitsminister der Länder bereits am Montag verständigt. Symptomfreie Kinder, die in Quarantäne sind, weil sie als enge Kontaktperson gelten, können diese künftig mit einem negativen Corona-Test nach frühestens fünf Tagen verlassen.

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