Vorstoß des CDU-Abgeordneten Heilmann

Heizungsgesetz: Warum eine erneute CDU-Klage aussichtslos ist

Christian Rath05. September 2023
Am Freitag steht im Bundestag die Abstimmung über das Heizungsgesetz an.
Am Freitag steht im Bundestag die Abstimmung über das Heizungsgesetz an.
Mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hatte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann die Abstimmung über das Heizungsgesetz gestoppt. Das will er nun erneut versuchen. Dabei hatte er diesmal genug Zeit zur Vorbereitung.

Der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann ist ein verdienstvoller Parlamentarier. Indem er gegen den Beschluss des Heizungsgesetzes vor der Sommerpause klagte, hat er die oft überfall-artige Gesetzgebung im Bundestag zum verfassungsrechtlichen Thema gemacht. Nun droht er via Bild-Zeitung eine neue Verfassungsklage gegen den für Freitag geplanten endgültigen Beschluss des Heizungsgesetzes an. Aber hat er überhaupt verstanden, worum es geht?

Heilmann bringt einiges durcheinander

Das Bundesverfassungsgericht hat am 5. Juli auf Antrag von Heilmann eine einstweilige Anordnung erlassen. Danach durfte das Heizungsgesetz nicht mehr in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Sommerpause beschlossen werden. So sollten Beratungsrechte der Abgeordneten gesichert werden. Die Ampel-Koalition entschied daraufhin, dass das Gesetz nicht in der Sommerpause, sondern nach der Sommerpause beschlossen wird - unverändert und ohne erneute Ausschussberatung. Dagegen droht Heilmann nun eine neue Klage an, weil so keine ausreichende Beratung möglich sei.

Da bringt Heilmann aber einiges durcheinander. Beim Bundesverfassungsgericht ging es nicht um die Dauer der Beratung, sondern um die Grundlage der Beratung. Die Abgeordneten sollten genügend Zeit haben, den Inhalt des Heizungsgesetzes zu lesen und zu verstehen, bevor sie abstimmen. Der Abgeordnete Heilmann hatte nun den ganzen Sommer Zeit, um das Gesetz zu studieren, obwohl das BVerfG nur ein paar zusätzliche Tage verlangte. Dass die Koalition ihren Gesetzentwurf nicht noch einmal änderte, erleichterte dem Abgeordneten Heilmann die Vorbereitung und beeinträchtigte ganz sicher nicht seine Rechte.

Eineinhalb Stunden Debatte am hellichten Tag

Am Freitag sind eineinhalb Stunden Debatte angesetzt – am hellichten Tag und nicht versteckt in der Nacht. Hier wird nichts durchgepeitscht. Eine zusätzliche Ausschuss-Sitzung, die Heilmann nun vermisst, hat Karlsruhe nicht gefordert. Dass die Ampel an ihrem Kompromiss festhält und die Debatte nicht wieder von vorn beginnt, ist ihr gutes politisches Recht.

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Kommentare

Heizungsgesetz

Ich wurde mal darauf hingewiesen, daß das "Gebäudeeenergiegesetz" heißt.
Na gut, jetzt werden hoffentlich die parlamentarischen Gepfogenheiten eingehalten, die der CDU-Abgeordnete Heilmann eingefordert hat.
Sind denn auch die ganzen technologischen Ungereimtheiten ausgeräumt, denn naturgesetze kann auch der Beste Bundestag nicht außer Kraft setzen.

Nu isses durch

Fernwärme. Fernwärme ? Das ist doch ein Nebenprodukt der thermischen Elektrizitätserzeugung - so mit Kohle und so. Wenn diese Kraftwerke dann abgeschaltet werde woher soll dann die Fernwärme kommen ???? Gibt es dann kohlebefeuerte Fernwärmeerzeugung ??? Wie das mit dem "Bio"methan oder "Bio"gas aussieht beschreibt Fred Magdoff hier in diesem Artikel:
https://monthlyreview.org/2008/07/01/the-political-economy-and-ecology-o....
Da wird Fossiles Diesel zum Beackern verbraucht und unterm Strich kommt soviel "bio"energie raus wie fossile reingesteckt wurde.
Wasserstoff ? Das ist ein farbloses brennbares Gas mit geringer Energiedichte.

In Kiel, sagt meine Schwägerin, haben sie von Kohle auf Gas umge

stellt, man gerade eben, und schnell abreissen das Kohlekraftwerk, das war den dortigen Grünen besonders wichtig, sagt sie und behauptet, man habe stets Sorge gehabt, das würde sonst reaktiviert werden. Hat sich ja dann auch als begründet erwiesen, Kohle ist ja wieder schwer im kommen, heimische Braunkohle, und die andere aus Kolumbien und Australien- unsere Reserven bleiben wohl einstweilen in der Erde