Corona-Pandemie

Harter Lockdown: Welche Regeln ab Mittwoch gelten

Die Redaktion15. Dezember 2020
Lockdown: Ab Mittwoch wird der Einzelhandel bis mindestens 10. Januar geschlossen.
Lockdown: Ab Mittwoch wird der Einzelhandel bis mindestens 10. Januar geschlossen.
Deutschland geht in einen harten Lockdown bis zum 10. Januar 2021. Das haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschef*innen der Länder beschlossen. Die Regeln gelten ab Mittwoch, 16. Dezember.

Deutschland geht ab Mittwoch zum zweiten Mal in diesem Jahr in einen kompletten Lockdown. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Gespräche am Sonntagvormittag. Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, reichen nicht aus, die Zahlen steigen weiter. Nach wie vor sei es das Ziel, die Kontaktnachverfolgung wieder möglich zu machen und eine Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in sieben Tagen zu erreichen. Die Beschlüsse im Überblick: 

Zusammenkünfte: Private Treffen mit Freund*innen, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.

Weihnachten: Für die Weihnachtstage gilt folgendes: Abhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen können die Länder vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen aus dem engsten Familienkreis zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahre bedeutet.

Silvester: Am Silvester- und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

Einzelhandel und Wirtschaft: Der Einzelhandel wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel und der Handel mit dringend notwendigen Waren des täglichen Bedarfs.

Dienstleistungsbetriebe wie zum Beispiel Friseursalons, Nagel- oder Kosmetikstudios werden geschlossen, weil hier körperliche Nähe nicht zu vermeiden ist. Medizinisch notwendige Behandlungen wie Physiotherapie bleiben möglich.

Wirtschaftsbereiche, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind, werden laut Bundesregierung weiterhin finanziell unterstützt

Gastronomie: Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause durch Gastronomiebetriebe bleiben weiter möglich. Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt. 

Schulen und Kindergärten: Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen in dieser Zeit wann immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Schulen sollen Regeln für Distanzlernen finden. Analog wird in Kindertagesstätten verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung bezahlten Urlaub zu nehmen. 

Arbeit: Arbeitgeber*innen werden dringend gebeten, zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden können. 

Gottesdienste: Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das Bundesinnenministerium wird dazu Gespräche mit den Glaubensgemeinschaften führen.

Alten- und Pflegeheime: In den Alten- und Pflegeheimen sowie für mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Für das Personal sind regelmäßige verpflichtende Tests durchzuführen.

Reisen: Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürger*innen, in der Zeit bis zum 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen ins In- und Ausland abzusehen.

Die Beschlüsse gelten vom 16.12.2020 bis 10.01.2020. Am 5. Januar wollen Bund und Länder darüber beraten, wie es nach dem 10. Januar weiter geht. 

Am 13. Dezember erschienen auf demo-online.de

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Kommentare

Politisches Versagen lässt sich nicht beschönigen

Politik und Medien in Deutschland haben den Sommer damit verbracht, den Schweden moralische Vorträge zu halten, und über Präsident Trump zu lästern. Die eigenen Hausaufgaben wurden nicht gemacht. Wie so oft fällt dem Land seine Arroganz und Selbstzufriedenheit auf die Füße.

Wir kommen nicht daran vorbei, dass wir es mit politischem Versagen zu tun haben. Die Schulen waren nicht vorbereitet, die Alten in den Heimen wurden nicht ausreichend geschützt. Insgesamt gibt es praktisch keinen Teil unserer Gesellschaft, der keinen Nachteil durch diese Fehler der Politik hat.

Parteipolitisch darf man sich auch keine Illusionen machen: die theatralischen Auftritte der Kanzlerin dienen auch dem Ziel, sich selbst von Verantwortung freizusprechen, und die Schuld anderen zu geben. Die SPD, bedingt durch ihre generelle Schwäche, ist stark gefährdet.

Die Politik wird im nächsten Jahr eingeklemmt sein zwischen ihrem Versagen bei Corona und der Wirtschaftskrise, die vertieft und verlängert wurde. Für die Feinde der Republik ist das die perfekte Mischung. Man kann nur (noch) hoffen, dass sie diese Chance nicht nutzen.

dem ist

nichts hinzuzufügen!

Vielleicht wäre noch kurz

Vielleicht wäre noch kurz hinzuzufügen, daß es in Schweden nach wie vor keinen Lockdown gibt! Aber von Schweden lernen, das kommt für uns Großkotze von Deutschen natürlich nicht in Betracht!

Ich stimme Ihnen

Ich stimme Ihnen vollumfänglich zu. Es werden weiterhin Beschlüsse gefasst, die nicht umsetzbar sind. Hier z.b. Altenheime ab einem Indienzwert von 50 (betrifft die meisten Regionen), wo die Angestellten alle 3 Tage mittels Schnelltest getestet werden sollen, die Bewohner wöchentlich, ebenso Fremdpersonen z.b. Therapeuten usw., die dort tätig werden. Auch Besucher dürfen die Heime ohne Schnelltest nicht mehr betreten. Diese Tests sollen alle von den speziell geschulten Fachkräften neben der normalen Tätigkeit des jeweiligen Heims durchgeführt werden (ein Test dauert ca. 20 Minuten). Abgesehen davon, dass das Testmaterial gar nicht zur Verfügung steht, ist so ein Beschluss von der personellen Ausstattung her mit entsprechenden Fachkräften gar nicht durchführbar. Auf diese Weise werden nicht nur die Pflegefachkräfte verheizt sondern auch die Bewohner werden leiden, da Besuche stark reduziert werden müssen.
Ich frage mich, wie Politiker derart realitätsfremde Beschlüsse fassen können.

Das erscheint mir aber

Das erscheint mir aber interessant, was der nicht ganz so bekannte Corona-Kritiker Matthias Schrappe hier sagt:
https://www.focus.de/gesundheit/news/matthias-schrappe-im-focus-online-i...

Treffendes Bild

Links in Titelbild ist "Starbucks" zu sehen. Die bekommen 75% ihres letztjährigen Umsatzes, machen "nebenbei" ihren außer Haus Verkauf, genauso wie die unzähligen Bulettenbrater und die kleinen Cafebetreiber, Restaurantbesitzer ...... die warten immer noch auf die "Novemberhilfe"; und bei denen wird akribisch kontrolliert. Frage an den SPD Finanzminister: Soll das soziale Marktwirtschaft sein ?
Der Blumenladen ist dicht, dafür boomt es im Baumarkt.