Für die Strafverfolgung sind in Deutschland grundsätzlich die Staatsanwaltschaften der Länder zuständig. Das gilt auch für schwerste Straftaten wie Mord und Totschlag. Generalbundesanwalt Peter Frank ist nicht der „oberste Ankläger der Republik", auch wenn er oft so genannt wird. Er kann den Landes-Kollegen auch keine Weisungen erteilen. Der Generalbundesanwalt ist nur der oberste Staatsanwalt auf Bundesebene und er hat nur begrenzte, aber wichtige Aufgaben, vor allem bei Staatsschutzdelikten.
Bundesanwaltschaft zuständig bei terroristischen Vereinigungen
Generell zuständig ist die Bundesanwaltschaft, wenn es um terroristische Vereinigungen geht. Erst vorige Woche hat Peter Frank Haftbefehle gegen zwölf Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe „der Harte Kern" um den in Bayern lebenden Werner S. erlassen. Auch die Ermittlungen gegen den „Nationalsozialistichen Untergrund" (NSU) und seine Helfer*innen führte ab 2011 der Generalbundesanwalt, damals noch Harald Range.
Zuletzt hatte Peter Frank die Verurteilung von Mitgliedern der rechten Terrorgruppen „Old School Society" und „Gruppe Freital" erwirkt. Derzeit läuft am Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die Vereinigung „Revolution Chemnitz". Ihr Ziel sei es gewesen, mit gewalttätigen und bewaffneten Anschlägen den Rechtsstaat zu überwinden. Ein erster Anschlag war für den Tag der Deutschen Einheit 2018 geplant. Kurz vorher war die Gruppe festgenommen worden.
Frank kann gezielt Symbole setzen
Soweit es nicht um Vereinigungen geht, kann der Generalbundesanwalt die Ermittlung bei politisch motivierten Gewalttaten übernehmen, wenn er eine „besondere Bedeutung" des Falles sieht. Hier kann er gezielt Symbole setzen. Peter Frank hat bereits mehrfach erläutert, nach welchen Kriterien er eingreifen will: Zum einen wenn es Tote oder Schwerverletzte gab, zum anderen bei pogroamartigen Zuständen.
So übernahm Frank das Verfahren nach der Messerattacke auf die damalige Kölner OB-Kandidatin Henriette Reker im Oktober 2015. Der Täter Frank S. habe ein „Klima der Angst" bei allen Flüchtlingshelfer*innen erzeugen wollen.
Auch bei Lübcke und Halle Ermittlungen übernommen
Auch nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke im Juni 2019 übernahm der Generalbundesanwalt die Ermittlungen, ebenso nach dem Angriff auf die Synagoge von Halle im Oktober 2019, bei dem der Täter zwei Passant*innen tötete.
Nachdem sich bei den Morden von Hanau ein rassistisches Motiv als wahrscheinlich zeigte, zögerte Peter Frank nicht und zog auch diesen Fall an sich. Tobias R., der mutmaßliche Mörder von Hanau, fühlte sich von Geheimdiensten verfolgt und war vielleicht psychisch krank. Dies spräche zwar gegen eine besondere Bedeutung des Falles. Allerdings ist Tobias R. ohnehin tot, so dass gegen ihn persönlich gar nicht mehr ermittelt werden kann. Der Generalbundesanwalt betonte deshalb gestern,
dass nun vor allem nach „bisher unbekannten Mitwissern und Unterstützern" gesucht wird.