
Die Aussage ist deutlich: „Die Partei der Schande, kackbraun und stolz drauf! Dumm bleibt dumm!“, hatte Kevin Hönicke anlässlich einer Demonstration des fremdenfeindlichen Bärgida-Bündnisses in Richtung AfD getwittert. Anlass dafür war die Anwesenheit des AfD-Politikers Karsten Woldeit bei der Kundgebung des Bündnisses, das als Anlaufstelle für Rechtsextreme verschiedener Gruppen bekannt ist. Am Pfingstmontag hatte Bärgida zu einer Kundgebung am S-Bahnhof Berlin Lichtenberg mobilisiert. Hönicke selbst beteiligte sich an den Gegenprotesten, schoss ein Foto von Woldeit und twitterte es zusammen mit dem zitierten Text.
Gericht zu „kackbrauner“ AfD: zulässige Meinungsäußerung
Nachdem Woldeit die Beteiligung an der Kundgebung unmittelbar danach bestritten und in erster Instanz einer Einstweilige Verfügung gegen Hönicke erwirkt hatte, stellte sich das Landgericht Berlin nun hinter SPD-Mann Hönicke. Der „Tagesspiegel“ zitiert aus der Urteilsbegründung des Gerichts: „Denn die Behauptung (Woldeits Teilnahme an der Bärgida-Kundgebung) ist wahr, weil der Antragsteller (Woldeit) entgegen seiner Bekundung an der Bärgida-Kundgebung teilgenommen hat oder jedenfalls berechtigterweise der Eindruck bestehen musste, er würde an der Kundgebung teilnehmen.“ Das Gericht kassierte die Einstweilige Verfügung und wies Woldeit an, die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Darüber hinaus erklärte es das Gericht für zulässig, Hönickes Aussage „Die Partei der Schande, kackbraun und stolz drauf! Dumm bleibt dumm!“ weiter zu verbreiten. „Das Gericht stuft dies als „zulässige Meinungsäußerungen“ ein“, schreibt der Tagesspiegel. Auch das Bild Woldeits, das diesen gemeinsam mit anderen Teilnehmern der Bärgida-Kundgebung zeigt, darf Hönicke weiter verbreiten. Bei der Fotografie dürfte es sich um ein „Bildnis aus dem Bereich der Zeitgeschichte“ handeln, zitiert der „Tagesspiegel“ weiter. Woldeit stehe in seiner Funktion als innenpolitischer Sprecher der AfD „im besonderen öffentlichen Fokus“.
AfD-Politiker kündigt Fortsetzung an – Hönicke kontert
Während sich Hönicke zufrieden zeigte und das Urteil inklusive des umstrittenen Tweets auf seiner Homepage veröffentlichte, reagierte Woldeit per Twitter: „Ich nahm definitiv nicht teil. Geht in die nächste Runde“ kündigte er in Reaktion auf den Urteilsspruch der Richter an. Demnach bleibt Woldeit bei seiner Aussage, zufällig die Kundgebung von Bärgida passiert, nicht jedoch teilgenommen zu haben. Vor dem Hintergrund der jüngsten Gerichtsentscheidung konterte Hönicke gelassen: