
Am 1. Juli ist der erste Teil des „Gesetzes zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe“, kurz des Starke-Familien-Gesetzes, in Kraft getreten. Wer profitiert davon?
Das Gesetz richtet sich an Familien mit kleinen Einkommen knapp oberhalb des Existenzminimums, die trotz Arbeit nicht über die Runden kommen und am Ende des Monats jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Mit dem Starke-Familien-Gesetz haben wir ein großes Paket gegen Kinderarmut und für starke Familien geschnürt. Wir sichern damit das Existenzminimum jedes einzelnen Kindes in Höhe von 408 Euro monatlich. Das ist ein riesiger Schritt. Dafür ist in dieser Legislaturperiode ein Anfangsbudget von rund 1,5 Milliarden Euro eingeplant. Je nach Inanspruchnahme kann sich dieses noch erhöhen. Insgesamt vier Millionen Kinder können vom Starke-Familien-Gesetz profitieren, darunter allein zwei Millionen vom reformierten Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag wurde erhöht und vereinfacht, ist jetzt leichter zugänglich und gerechter. Und das war nötig, denn bisher erreichte er nur rund 250.000 Kinder, dabei wären auch vor der Reform 800.000 anspruchsberechtigt gewesen.
Wie sehen die Veränderungen konkret aus?
Beim Kinderzuschlag gibt es jetzt statt der bisher 170 Euro maximal 185 Euro pro Monat und Kind - und es wird viel einfacher, die Leistung zu beantragen. Zugleich weiten wir den Kreis der Anspruchsberechtigten deutlich aus. Und alle, die den Kinderzuschlag erhalten, haben jetzt Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Kostenloses Mittagessen in Kita und Schule, kostenlose Schülerfahrkarte, Schulstarterpaket und Lernförderung und Unterstützung für Sportverein oder Musikschule in Höhe von 15 Euro im Monat.
Von all dem profitieren ganz besonders Alleinerziehende, die ja bekanntlich das höchste Armutsrisiko aller Familien in Deutschland tragen. Durch die Neuregelung werden Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss künftig nicht mehr voll auf den Kinderzuschlag angerechnet. Der Kinderzuschlag wird dadurch für Alleinerziehende geöffnet. Sie habenkünftig deutlich mehr im Portemonnaie und ihre Kinder bekommen zusätzlich Zugang zum Bildungs- und Teilhabepaket. Hinzu kommt die Befreiung von den Kita-Gebühren für alle Kinderzuschlag-Empfänger, überall in Deutschland. In der Summe kann das schnell mehrere hundert Euro im Monat ausmachen.
Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten an. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1.200 – 2.200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1.600 – 3.400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1.300 – 4.000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.
Ist eine Anhebung des Maximalsatzes beim Kinderzuschlag um 15 Euro nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein?
Das muss im Gesamtbild der Leistungen gesehen werden. Es gibt nicht nur die Erhöhung des Kinderzuschlags, sondern auch des Kindergeldes mit zehn Euro mehr, die seit dem 1. Juli gezahlt werden. Der Kinderzuschlag ist ja ein Zuschlag zum Kindergeld. Und wer ihn bekommt, zahlt automatisch auch keine Kitagebühren mehr und erhält Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Das schont den ohnehin schmalen Geldbeutel dieser Familien und verbessert spürbar ihren Alltag. Ihren Kindern sichern wir bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.
Nach der Anhebung des Kinderzuschlags sollen in einem zweiten Schritt zum 1. Januar 2020 die Bemessungsgrenzen beim Einkommen der Eltern verändert werden. Welche Auswirkungen hat das in der Praxis?
Zum 1. Januar 2020 wird die obere Einkommensgrenze beim Kinderzuschlag abgeschafft – die sogenannte ‚Abbruchkante‘. Damit fällt der Kinderzuschlag künftig nicht mehr abrupt weg, wenn man etwas mehr Geld verdient, sondern verringert sich nach und nach maßvoll. Wer mehr arbeitet, hat also mehr in der Tasche – das war bisher nicht immer so. Der Kinderzuschlag wird also gerechter. Einkommen der Eltern, das über ihren eigenen Bedarf hinausgeht, wird außerdem nur noch zu 45 Prozent, statt wie bisher 50 Prozent, auf den Kinderzuschlag angerechnet. Und wie schon erwähnt: Vor allem die Alleinerziehenden profitieren von unserem Gesetz. Weil wir mit der Neuregelung dafür sorgen, dass Einkommen des Kindes wie zum Beispiel Unterhalt den Kinderzuschlag nicht mehr so stark mindert wie bisher. Schätzungsweise rund 100.000 Kindern in alleinerziehenden Familien kommt das zugute.
Bevor das Gesetz im April den Bundesrat passiert hat, haben Sie die Formulare für die Beantragung des Kinderzuschlags noch einmal überarbeiten lassen – eine Reaktion auf die Kritik u.a. von Sozialverbänden, das neue Gesetz schaffe zu viel bürokratischen Aufwand?
Dass wir das Antragsverfahren vereinfachen und das Formular entschlacken, war von Anfang an geplant. Wir sind die Reform ja auch deswegen angegangen, weil der Kinderzuschlag bisher nur von 30 Prozent der Anspruchsberechtigten genutzt wurde – aus den unterschiedlichsten Gründen: weil der Antrag zu kompliziert war, weil die Leute die Leistung gar nicht kannten oder weil sie Angst hatten, dass sie jeden Monat neu ihren Gehaltsscheck nachweisen und am Ende Leistungen vielleicht sogar zurückzahlen müssten. Wir wollen, dass der Kinderzuschlag in Zukunft von allen in Anspruch genommen wird, denen er zusteht. Die Leistung muss dort ankommen, wo sie gebraucht wird, Deshalb haben wir den Antragsaufwand für Familien erheblich erleichtert. Außerdem wird der Zuschlag jetzt für sechs Monate anhand des Durchschnittseinkommens gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.
Ihr Ziel ist, dass der Kinderzuschlag eines Tages auch per Smartphone beantragt werden kann. Wann wird es soweit sein?
Erst einmal arbeiten wir daran, dass möglichst viele Familien mit kleinen Einkommen den Zuschlag zum Kindergeld bekommen. Dafür haben wir Antrag und Leistung vereinfacht und entbürokratisiert. Eine automatische Auszahlung ohne Antrag wie es Stimmen aus der Opposition fordern, geht nicht einfach so. Der Kinderzuschlag ist eine einkommensabhängige Leistung. Es ist notwendig, dass wir einige Dinge abfragen – wie viele Kinder jemand hat, wie hoch die Miete und das Einkommen sind. Aber künftig müssen deutlich weniger Angaben gemacht werden. Das neue Formular wurde mit der Familienkasse entwickelt und in einem Praxischeck geprüft. Es ist uns gelungen, den Zeitaufwand für das Ausfüllen des Formulars zu halbieren. Der nächste Schritt wird sein, dass der Kinderzuschlag auch online beantragt werden kann: Mit Hochdruck arbeiten wir am KiZ Digital. 2020 wird es möglich sein, den Kinderzuschlag online zu beantragen. Schon jetzt stehen Familienkassen per Email oder Videokonferenz beratend zur Verfügung.
Trotz der Verbesserungen des Starke-Familien-Gesetzes arbeitet Ihr Ministerium weiter an einem Modell für eine eigenständige Kindergrundsicherung. Warum wird die nicht gleich eingeführt?
Eine Kindergrundsicherung für jedes Kind, die alle bisherigen Familienleistungen bündelt, entbürokratisiert und leicht zugänglich macht, ist ein langfristiges Ziel der SPD. Aber dafür müssen wir erst einmal Fundament und Basis schaffen. Das tun wir gerade mit dem Starke-Familien-Gesetz. Eine Kindergrundsicherung einzuführen, geht ja nicht von heute auf morgen, sondern nur Schritt für Schritt. Zunächst müssen wir definieren, was wir mit Kindergrundsicherung meinen. Es geht nicht darum einfach mehr Geld auszugeben, sondern das vorhandene Geld zielgerichteter einzusetzen. Leistungen müssen so strukturiert werden, dass sie besser wirken, mit dem bestehenden Budget.
Wie sollte eine Kindergrundsicherung aus Ihrer Sicht aussehen?
Es gibt einige, die sagen, wir geben jeder Familie pro Kind pauschal 600 Euro im Monat, und das sei dann die Lösung. Ich glaube, so einfach ist es nicht. Wir müssen Kinder als Teil ihrer Familie betrachten und sollten eine Kindergrundsicherung nicht unabhängig vom Einkommen der Eltern gewähren. Das steuerliche Existenzminimum für Kinder liegt derzeit bei 408 Euro im Monat. Diesen Betrag sichern wir jetzt für jedes einzelne Kind mit dem Starke-Familien-Gesetz ab.
Aus meiner Sicht sollte ein gutes Modell für eine sozialdemokratische Kindergrundsicherung aus zwei Teilen bestehen: der individuellen Geldleistung für die Familien und der institutionellen Förderung in Kita, Schule, Hort und Sportverein. Jedes Kind soll die Unterstützung bekommen, die es braucht. Auf dieser Basis entwickeln wir die Kindergrundsicherung. Dabei ist und bleibt mein Grundsatz: Wir dürfen nicht nur versorgen, wir müssen vor allem befähigen. Auch in der Debatte um eine Kindergrundsicherung ist mir ganz wichtig: Für Eltern muss es sich immer lohnen, arbeiten zu gehen. Denn der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn die Eltern ein Einkommen haben, mit dem sie auskommen können.“