
Der Erwartungsdruck war groß, die Zeit knapp. Nach einer 35-stündigen Klausur am Wochenende hat die von der Bundesregierung eingesetzte Expert*innenkommission Gas und Wärme am Montag ihre Vorschläge für Entlastungen der Verbraucher*innen vorgelegt. Diese sollen in zwei Stufen erfolgen: Im Dezember soll der Staat einmalig den Abschlag von Gas- und Fernwärme-Kund*innen zahlen. Die Höhe der Einmalzahlung soll auf der Basis des Verbrauchs ermittelt werden, der der Abschlagszahlung im September zugrunde lag. Ab März kommenden Jahres soll dann eine Gaspreisbremse greifen, in deren Rahmen die Kosten für 80 Prozent des Abschlags auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Auf die verbleibenden 20 Prozent wird der normale Marktpreis fällig.
Der Gaspreis wird auf zwölf Cent gedeckelt
Nach Aussage der Vorsitzenden der Expert*innenkommission, die Wirtschaftsweisen Veronika Grimm, hat das einen doppelten Hintergrund: Zum einen entsprechen die 20 Prozent dem Anteil, der am Gasverbrauch in Deutschland eingespart werden soll, zum anderen soll Verbraucher*innen durch die anteilige Übernahme der Kosten ein Sparanreiz gegeben werden. „Wer sparen kann, profitiert voll davon“, so Grimm. Gleichzeitig machte die Wirtschaftswissenschaftlerin klar, dass auch der gedeckelte Preis von zwölf Cent pro Kilowattstunde deutlich über dem Gaspreis liege, der bis zum Beginn des Kriegs Russlands in der Ukraine gegolten habe. Die zwölf Cent entsprächen „ungefähr dem Preisniveau, das in Zukunft zu erwarten ist“, so Grimm. Für Fernwärmekund*innen soll analog ein garantierter Bruttopreis von 9,5 Cent pro Kilowattstunde Fernwärme gelten.
„Wir wollen vermeiden, dass wir den Gaspreis so tief subventionieren, dass es im Anschluss wieder einen Preissprung gibt“, begründete der Co-Vorsitzende der Expert*innenkommission, der IGBCE-Vorsitzende Michael Vassiliadis, die Summe von zwölf bzw. 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Diese beinhalte aber alle möglichen zusätzlichen Kosten, etwa Zuschläge o.ä. wie der dritte Vorsitzende der Kommission, der Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI) Siegfried Russwurm, hervorhob. Für Großindustriekunden soll ab Januar 2023 eine Gaspreisbremse beim Beschaffungspreis in Höhe von sieben Cent gelten, wobei allerdings Zuschläge o.ä. hinzukämen.
Jetzt muss die Politik entscheiden
„Wir haben in Kauf genommen, dass auch Menschen entlastet werden, die es nicht brauchen, weil wir schnell sein wollten“, konterte Michael Vassiliadis bereits vorsorglich mögliche Kritik, die Entlastung über die Einmalzahlung erfolge mit der „Gießkanne“. Auch Veronika Grimm betonte das „sehr pragmatische Vorgehen“ der Expert*innenkommission, die ihre Vorschläge unter hohem Zeitdruck erarbeitet habe. Bis Ende des Monats sollen diese nun noch genauer ausgearbeitet werden. Auf dem am Montag vorgelegten Vorschlag können die Bundesregierung nun aber mit ihrem Handeln aufsetzen, sagte Siegfried Russwurm. „Entscheiden muss jetzt die Politik.“