Regierungserklärung

Corona-Pandemie: SPD unterstützt Verlängerung des Teil-Lockdowns

Kai Doering26. November 2020
Die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember sei „angemessen, nachvollziehbar und lebensnah“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich am Donnerstag im Bundestag.
Die Verlängerung des Teil-Lockdowns bis zum 20. Dezember sei „angemessen, nachvollziehbar und lebensnah“, sagte der SPD-Fraktionsvorsitzende Rolf Mützenich am Donnerstag im Bundestag.
Die SPD stellt sich hinter den Beschluss der Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzlerin, den Teil-Lockdown bis zum 20. Dezember zu verlängern. Finanzminister Olaf Scholz verspricht weitere finanzielle Hilfen.

Am Morgen nach dem Treffen der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin beschäftigt die Verlängerung des Teil-Lockdowns den Bundestag. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich bezeichnet dort die Beschlüsse vom Vorabend als „angemessen, nachvollziehbar und lebensnah“. „Bedrückend“ sei die große Anzahl an Menschen, die bereits am oder mit dem Corona-Virus gestorben sind. Am Mittwoch hatte die Zahl der Corona-Toten an einem Tag in Deutschland mit 410 Personen einen neuen Höchststand erreicht. „Und dahinter verbergen sich tragische Momente“, erinnert Mützenich.

„Es gibt nicht die eine Entscheidung, die alles besser macht.“

Dennoch sei es richtig gewesen, zunächst die Wirkung des Teil-Lockdowns abzuwarten und eine Verlängerung bzw. Verschärfung der Maßnahmen erst jetzt zu beschließen. „Wir brauchten erst Klarheit über die Wirksamkeit der Beschlüsse.“ Es sei aber klar: „Die Zahlen bleiben zu hoch.“ Deshalb sei es richtig, Restaurants sowie Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen zu halten – auch wenn dies von den Betreiber*innen große Opfer abverlange. „Es bleibt eine Güterabwägung“, sagt Mützenich. Klar sei aber: „Es gibt nicht die eine Entscheidung, die alles besser macht.“

„Es geht nicht um die Frage Gesundheit oder Wirtschaft, Gesundheit oder Bildung, Gesundheit oder Kultur“, hatte zuvor Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung zu den Beschlüssen vom Mittwoch gesagt. „Es geht immer um beides.“ Ihr sei klar, dass die Verlängerung des Teil-Lockdowns vielen hohe Opfer abverlange. „Unser Ziel bleibt aber, dass die Gesundheitsämter Infektionsketten wieder nachvollziehen und durchbrechen können.“ Das sei aber nur möglich, wenn die Neuinfektionen deutlich unter die Zahl von 50 pro 100.000 Einwohner*innen sänken.

Merkel: Teil-Lockdown wird bis ins neue Jahr andauern

Merkel verteidigte die Entscheidung, Schulen und Kitas offenzuhalten, mahnte aber auch an: „Wo extreme Hotspots sind, muss auch gehandelt werden.“ Deshalb soll künftig ab einer Inzidenz von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen hybrider Unterricht sowie ein Wechselmodell verordnet werden können. In ihrer Erklärung machte Merkel auch deutlich, dass sie davon ausgeht, dass der Teil-Lockdown – nach Lockerungen über die Weihnachtstage – bis ins neue Jahr andauern wird. „Wir werden die Wirksamkeit der Maßnahmen vor Weihnachten aber noch mal überprüfen“, kündigte sie an.

Bereits am Mittwochabend hatte der SPD-Vorsitzende Norbert Walter-Borjans die Entscheidungen der Ministerpräsident*innenkonferenz begrüßt: „Jetzt den Fuß von der Bremse zu nehmen, wäre sträflich“, erklärte Walter-Borjans. „Wir müssen bei der Hauptansteckungsquelle, der Ansammlung vieler Menschen auf engem Raum, nachlegen. Das heißt: reduzierte private Kontakte, Verzicht auf ein ausgelassenes Silvester und eine weitergehende Maskenpflicht.“

Scholz: Finanzhilfen werden verlängert

Eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen über die Weihnachtstage sei „inkonsequent – und trotzdem richtig“. Weihnachten habe in diesem Jahr eine besondere Bedeutung. „Wenn jede und jeder sich seiner Eigenverantwortung bewusst ist und danach handelt, hilft uns Weihnachten, schneller und nicht schlechter über die Krise hinwegzukommen.“

Vizekanzler Olaf Scholz, der ebenfalls an den digitalen Beratungen der Ministerpräsident*innen teilgenommen hatte, stellte noch am Abend via Twitter eine Verlängerung der Überbrückungshilfen für die Betroffenen des Teil-Lockdowns in Aussicht. „Der Corona-Lockdown wird verlängert und die umfassenden Finanzhilfen auch“, schrieb Scholz.

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Kommentare

Eigenlob müffelt

Angemessen, ? Wohl kaum, denn eine Beurteilung der Maßnahmen in Relation zum Schaden der durch sie angerichtet wird findet weiterhin nicht statt.

Nachvollziehbar ? Auch nicht. Entweder der Lockdown ist nötig oder nicht, die Unterbrechung zu Weihnachten ist ein unlösbares Paradox.

Lebensnah ist ein Wort das definitiv nicht in Politikermund gehört, außer im Geständnis das man eben genau das mit Bezug auf das Leben der Bürger nicht ist.

Es ist durchaus nachvollziehbar das man nun mit aller Gewalt so tut als wäre das Beschlossene irgendwie brauchbar, schließlich steckt man ja in der Verursachung mit drin. Die tatsächliche Beurteilung steht jedoch nur den tatsächlich Betroffenen und Geschädigten zu, und deren Urteil will man nicht hören oder wahrhaben.

Es wird in der Tat dringend nötig die "Wirksamkeit der Maßnahmen" tatsächlich zu prüfen - und sie in Relation zu den angerichteten Schäden neu zu bewerten.

dem stimme ich zu, und

kann auch sagen, wie die Kontrolle der Wirksamkeit der verfahren verbessert werden könnte. Es müsste die Corona APP so ertüchtigt werden, dass sie (selbstverständlich temporär)
a) verpflichtend zu nutzen ist, die Nutzung eines entsprechenden Geräts vorausgesetzt, und
b) der Ort des Kontakts mit einem infizierten ausgewertet wird.

Wer man will , kann man die Einschränkungen insgesamt gesehen reduzieren und auch den kollateralschaden vermeiden.

man will nicht, jedenfalls die, auf die es hier ankäme, wollen nicht. ´Mag sein, sie wollen, aber trauen sich nicht. Das wäre noch schlimmer, wenn auch das Ergebnis dasselbe bliebe

Die Geister die man ruft....

wird man nicht mehr los. Da Sie sich weigern, die funktionalen Defizite der sogenannten "Warn-App" zur Kenntnis zu nehmen, bzw. die entsprechenden Beurteilungen und Nutzererfahrungen im AppStore nachzulesen fällt Ihre Argumentation schon technisch auf die Nase.

zu a) "die Nutzung eines entsprechenden Gerätes vorausgesetzt". Wer will mir ein "entsprechendes Gerät" nachweisen ? Mein ursprünglich "googliges" Smartphone wurde Stück für Stück "ent-googled", andere Betriebssysteme wie Sailfish oder /e/ zeigen deutlich das die eigentliche Hardware unbedeutend ist, wenn man die Google-API gar nicht installieren KANN. Viel Spaß bei der juristischen Definition des "entsprechenden Geräts".

zu b) Wie kommt eine App die nichtmal die gängigen QR-Codes einiger Testlabore verabeiten kann nun mit anderen "Lokalisierungsdiensten" als Google klar ?

Zum Nachsatz... Die implizite Erpressung "gib Deine Rechte auf / lass Dich vollkommen überwachen dann gibts eventuell ein wenig vom dem was Dir gestohlen wurde zurück" ist zwar auf Linie der Coronapolitik aber in jeder Hinsicht untragbar.
Übrigens entfällt das schon wegen allen die Voraussetzung "a)" nicht erfüllen.

1984 ist keine Lösung.