
Als erstes Bundesland hat Bremen am Donnerstag einen Vertrag mit dem Bund für das Gute-Kita-Gesetz geschlossen. Welche Bereiche gefördert werden sollen, kann sich jedes Land selbst aussuchen. Wofür hat sich Bremen entschieden?
Die Anforderungen in den Kitas unseres Bundeslandes sind in den vergangenen Jahren enorm gewachsen. Um die Qualität der Einrichtungen den Veränderungen anzupassen, brauchen wir vor allem mehr Personal. Das gilt ganz besonders für Kitas in den Stadtteilen, in denen die Herausforderungen größer sind als anderswo. Bis 2022 wollen wir deshalb bis zu 400 Kitagruppen für Über-Dreijährige aus den Gute-Kita-Mitteln mit mehr Personal ausstatten. Und wir investieren in die Fachkraftsicherung und -gewinnung. Unser Ziel ist es, in den nächsten Jahren schrittweise zu einer bezahlten Regelausbildung für Erzieherinnen und Erzieher zu kommen. Außerdem werden wir die berufsbegleitende Weiterbildung zum Erzieher bzw. zur Erzieherin für all diejenigen, die bereits eine sozialpädagogische Erstausbildung besitzen, deutlich ausweiten. Um alle Kinder bestmöglich zu fördern und auf den Schulbesuch vorzubereiten, legen wir einen weiteren Schwerpunkt auf gezielte Sprachförderung. Für den gesamten Bereich der Kindertagesbetreuung ist für uns zudem die Stärkung der qualitätsorientierten Steuerung zentral.
Wie in vielen Ländern fehlen auch in Bremen schon heute Erzieherinnen und Erzieher. Was tut der Senat bisher dagegen?
Die Fachkräftegewinnung zählt zu den Bremer Schwerpunkten des Gute-Kita-Gesetzes. Aber auch in den vergangenen Jahren hat die Bremer SPD bereits sehr gezielt Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Fachkräfte anzuwerben. Wir haben die praxisintegrierte Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher implementiert und im Rahmen einer öffentlichen Kampagne gezielt für den ErzieherInnenberuf geworben. Auch die Schulplätze – Teilzeit und berufsbegleitend – für diese pädagogischen Fachkräfte haben wir erheblich aufgestockt. Gerade vor wenigen Wochen haben wir zudem die Entscheidung getroffen, dass Erzieherinnen und Erzieher in stark belasteten Einrichtungen der Stadt Bremen besser bezahlt werden. Damit wird auch ein zentraler Punkt der Bremer Erklärung „Gute Arbeit in Kitas“ erfüllt, die wir zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Gewerkschaft ver.di abgeschlossen haben, um die Arbeitsbedingungen im Kitabereich weiter zu verbessern.
Ein Teil des Geldes aus dem Gute-Kita-Gesetz soll auch die Kosten kompensieren, die entstehen, weil Eltern ab August nicht mehr für den Kita-Besuch ihrer Kinder bezahlen müssen. Warum hat Bremen die Kita-Gebühren abgeschafft?
Wir wollen die Teilhabe an frühkindlichen Bildungsangeboten weiter steigern und zugleich in eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf investieren. Frühkindliche Bildung darf nicht von den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eltern abhängig sein. In Bremen zahlt deshalb schon länger mehr als die Hälfte der Eltern, die sehr wenig verdienen, keine Kita-Beiträge mehr. Mit der Entscheidung, die Beiträge für die Drei- bis Sechsjährigen jetzt ganz abzuschaffen, gehen wir konsequent den nächsten Schritt und entlasten vor allem solche Familien, die ein mittleres Einkommen haben.
Wie stellen Sie sicher, dass die Kostenfreiheit nicht zulasten der Qualität geht?
Wir haben in den letzten Jahren trotz der enorm schwierigen Haushaltslage den gesamten Bildungsetat um mehr als 200 Millionen Euro angehoben, um den Ausbau und die Qualität im Kita- und Schulbereich voranzutreiben. Die verschiedenen Maßnahmen, die wir unter anderem mit den Mitteln des Bundes anschieben und weiterentwickeln, werden wir jetzt explizit auch dazu nutzen, die Qualität der Kitabetreuung weiter zu steigern. Gerade deshalb ist eine dementsprechende Anpassung der qualitätsorientierten Steuerung ebenso notwendig wie sinnvoll.
Das Gute-Kita-Gesetz ist Anfang 2019 in Kraft getreten. Damit verpflichtet sich der Bund, bis 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro für die Verbesserung der frühkindlichen Bildung in Deutschland zur Verfügung zu stellen. Um den Anforderungen vor Ort gerecht zu werden, können die Bundesländer aus zehn Feldern die Bereiche auswählen, die gefördert werden sollen. Dafür schließen sie individuelle Verträge mit dem Bund.Das Gute-Kita-Gesetz