Suizidbegleitung

Bundestag stimmt für Verbot von organisierter Sterbehilfe

Jan Duensing06. November 2015
Die geschäftsmäßige Sterbehilfe steht künftig in Deutschland unter Strafe.
Der deutsche Bundestag hat sich für eine strafrechtliche Regelung der sogenannten Sterbehilfe ausgesprochen. Bereits im ersten Wahlgang fand sich eine Mehrheit der Abgeordneten für den Entwurf, der gegen drei andere konkurriert hatte.

Überraschend deutlich hat der Bundestag einem Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand (CDU) und Kerstin Griese (SPD) zugestimmt, der die „geschäftsmäßige Sterbehilfe“ unterbinden will. Besonders an der Debatte war die Tatsache, dass die Fraktionsdisziplin aufgehoben worden war und die Abgeordneten aufgerufen waren, in der Abstimmung nur ihrem Gewissen zu folgen.

Schon im ersten Wahlgang votierte eine absolute Mehrheit der Abgeordneten für den Gesetzentwurf. Das Verfahren war anders als üblich, da zu dem Thema gleich vier Entwürfe vorlagen. Der jetzt Beschlossene wurde von den Verfassern in der Debatte als „Vorschlag der Mitte“ präsentiert. Dadurch wird die organisierte, „geschäftsmäßige“ Sterbehilfe unter Strafe gestellt. Auf diese Weise soll Sterbehilfevereinen oder Unternehmen in diesem Bereich die Grundlage entzogen werden.

Kriminalisierung von Ärzten?

Kritiker bemängelten, dass der Begriff der „Geschäftsmäßigkeit“ juristisch lediglich darauf abziele, dass etwas regelmäßig passiert – und nicht darauf, ob mit dieser Tätigkeit Geld verdient werde. SPD-Gesundheitsexperte Lauterbach warnte vor einer „Kriminalisierung der Ärzte“ und einem Verlust des Vertrauensverhältnisses zu den Patienten. Kerstin Griese bestritt das in ihren Reden. Ihr zufolge bleibt der ärztliche Spielraum erhalten. Vor der Abstimmung hatten sich der Marburger Bund und die Deutsche Ärztekammer für den jetzt beschlossenen Gesetzentwurf ausgesprochen.

Lauterbach selbst hatte zusammen mit Bundestagsvizepräsident Peter Hintze (CDU) und anderen einen Gegenentwurf vorgelegt. In seiner Rede plädierte er aber dafür, im Zweifel die gesetzliche Lage unangetastet zu lassen. „Kein Gesetz ist besser als ein schlechtes Gesetz“, sagte er. Einig waren sich die Parlamentarier darin, dass der einen Tag zuvor verabschiedete Plan zur Verbesserung der Palliativ- und Hospizpflege ein guter Schritt sei, um die Versorgung Todkranker zu verbessern.

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Kommentare

Verbot von organisierter Sterbehilfe

Wieder einmal votiert der Bundestag gegen den Bevölkerungswillen. Über 70% der Deutschen sind für aktive Sterbehilfe. Offensichtlich juckt das keinen von den "Volksvertretern".
Der Beschluss im Bundestag passt genau zu der abhoben Politik auch in anderen Fragen. Weiter so, dann geht keiner mehr wählen. Oder geht zu den Rechten.
Wieder einmal geht es gegen die einfachen Leute. Die gut situierten Leute können ins Ausland nach Holland oder in die Schweiz gehen. Die Übrigen können sich ja vor dem Zug werfen oder von der Brücke springen.
Tolle SPD-Politik

unfassbare Doppelmoral und Widersprüchlichkeit!

Die Ablehnung der selbstbestimmten Sterbehilfe - entgegen dem Wunsch der Mehrheit der Bevölkerung - fußt m. E. im Wesentlichen auf der Einflussnahme der Kirchen. Wegen des Sündenfalls im Paradies und des "vorbildlichen" Kreuzestods von Jesus mache das Leiden beim Sterben Sinn und müsse daher durchlitten werden. Im Gegensatz zum unabwendbaren teilweise schrecklichen und unerträglichen Ende des Lebens schweigen die Kirchen bei der Selbst- und Fremdtötung durch Tabak-Nikotindrogen. Sie nehmen mit ihren Helfern in der Politik anscheinend billigend den durch Tabakrauch-Gifte verursachten Tod von bis zu 140.000 Menschen - darunter viele zwangsberauchte Kinder! - pro Jahr in Deutschland in Kauf. Welch' unfassbare Doppelmoral und Widersprüchlichkeit!