Silvesternacht

Böllerverbot: Welche Strafen jetzt schon möglich sind

Christian Rath02. Januar 2023
Einsatz der Feuerwehr in der Silvesternacht
Einsatz der Feuerwehr in der Silvesternacht
Nach den Ausschreitungen in der Nacht zu Neujahr wird über Konsequenzen diskutiert. Die Vorkommnisse der jüngsten Silvesternacht sind allerdings heute schon strafbar. Denn es gibt keinen rechtsfreien Raum. Diskutiert wird nur über Verschärfungen.

So ist es heute bereits strafbar, Menschen mit Feuerwerkskörpern zu beschießen. Wenn eine Person dabei absichtlich verletzt wird, gilt dies als „Körperverletzung“ und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sanktioniert.

Bis zu zehn Jahren Haft

Je nach Einsatz der Böller und Raketen könnte auch eine „gefährliche Körperverletzung“ vorliegen, mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wer Böller in eine Menschenmenge wirft und dadurch die Gesundheit anderer gefährdet, kann sogar wegen „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ verurteilt werden, Mindeststrafe ein Jahr.

Seit 2017 gilt für „tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte“ eine eigene Norm im Strafgesetzbuch, wonach mindestens drei Monate Freiheitsstrafe verhängt werden müssen und Geldstrafe ausgeschlossen ist. Geschützt sind hier zunächst Polizist*innen, durch einen Querverweis aber auch Feuerwehrleute und Rettungssanitäter*innen. Auch damals wurde mit zunehmenden Angriffen auf Einsatzkräfte argumentiert.

Gerichte entscheiden

Wer mit Feuerwerkskörpern fremdes Eigentum beschädigt (zum Beispiel Autos), begeht eine „Sachbeschädigung“, Höchststrafe zwei Jahre. Mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe wird die „Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel“ bestraft. Hierzu gehören seit langem auch Polizeifahrzeuge. 2011 wurde die Strafnorm auf den Schutz von Feuerwehrautos und Krankenwagen erweitert.

Welche Strafe im Einzelfall verhängt wird, entscheidet das Gericht. In der Regel wird der Strafrahmen nicht ausgeschöpft, also nicht die Höchststrafe verhängt. Bei Ersttäter*innen bleibt es meist bei Geldstrafen. Wenn nur Freiheitsstrafen möglich sind, können diese bis zu einer Höhe von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden (wobei eine Geldauflage zu bezahlen ist). Für unreife Heranwachsende (bis 21 Jahren) und Betrunkene sind mildere Strafen möglich. Aus Gründen der Generalprävention, also der Abschreckung, kann ein Gericht aber auch betont harte Strafen verhängen.

Wo Böller bereits jetzt verboten sind

Böllerverbote sind schon heute in der Sprengstoffverordnung geregelt. Feuerwerkskörper der Kategorie F2, also Böller und kleinere Raketen, dürfen fast das ganze Jahr nicht benutzt werden. Nur an Silvester und Neujahr ist das Zünden erlaubt - allerdings nur durch Volljährige und nicht „in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen“.

Die Sprengstoffverordnung wird vom Innenministerium erlassen und gilt bundesweit. Örtliche Behörden können schon heute in bestimmten Gegenden zum Lärm- oder Brandschutz das Abfeuern von Raketen und Böllern auch an Silvester verbieten. 

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Kommentare

ja, sehr schön, die Rechtslage

jedenfalls für all die Täter, die vermummt und aus der Menge heraus die dargestellten Straftaten verüben,denen man also nichts wird nachweisen können

Gar nichts wurde/wird über Konsequenzen diskutiert.

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oha

Sie trauen sich was

Böllerei

Diese völlig blödsinnige/hirnlose Böllerei bedeutet für Haus- und Wildtiere
"Krieg" (absoluter Hörstress/starke Verängstigung/Auslösung von Fluchtreflexen). Das ist Tierquälerei. Ökologisch, gesundheitsbezogen ist diese Böllerei absolut kontraproduktiv (extremste Feinstaubentwicklung/ sehr eminente Erhöhung der Außen-Lärm-Pegel). Wenn Wohnraum durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt werden, ist das Kind schon in den Brunnen gefallen, selbst wenn später voller Schadensausgleich zu erlangen wäre, was längst nicht sicher ist. Die Betroffenen müssen - selbst wenn sie nicht verletzt werden - anderweitig unterbracht werden, was immer mit sehr großen Mühen verbunden ist. Das alles könnte der Staat/die Politik verhindern, indem konsequent verboten wird, was völlig unnötig und hochgefährlich ist. Der "Spaß" von völlig Unbelehrbaren darf nicht über die Schutzbedürfnisse und die Gesundheit der Menschen und Tiere gestellt werden. Wer schützt Rettungskräfte und Polizeikräfte beim Einsatz gegen diese teils kriminellen Randalierer? Müssen diese Schutzkräfte demnächst durch das Militär (Amtshilfe) geschützt werden? Es reicht nicht aus 'schärfstens' zu verurteilen. Es ist gänzlich zu verbieten!

die völlig Unbelehrbaren sollen also allgemeingültiger Maßstab s

ein, für das , was allen anderne erlaubt bzw nicht erlaubt werden soll. Da geh ich nicht mit, denn wenn das auch jenseits des Silvesterfeuerwerks gelten soll ( und das müsste es doch, schon aus Gründen der Gleichbehandlung) , ist es zuende mit dem freien Leben, dann gibt es nur noch ein dressiertes Dasein. Was zb wäre mit den Fussballfans? Fussball unter Ausschluss der Öffentlichkeit, oder nur noch als e-Sport?
Nein, wir müssen dafür sorgen, dass Täter identifiziert werden können (Kameraaufzeichnungen als kleines Übel). Sind sie überführt, müssen sie bestraft werden, und meinetwegen auch mit Sanktionen belegt, wie Lauterbach sie genannt hat (Verlust der Wohnung) oder ähnlich- Führerscheinentzug wäre wohl am einfachsten- keine charakterliche Eignung zum Führen eines KFZ)

Richtig

Als Tierhalter, Pferd, Schafe, Geflügel kann ich da nur zustimmen und meine Bauernfreunde gehen da mit mir konform. Weniger Milchleistung, weniger Eier, Verletzungen ..... . Nebenbei reagiere ich mit Astmaähnlichen Reaktionen auf das freigesetzte SO2 (Schwefeldioxid) und da bin ich nicht alleine.
Also Böllerverbot !!!!!
Man kann aber auch sagen, daß da einige Jugendliche mit Böllern und Raketen Krieg gespielt haben und da braucht uns das in der herrschenden Kriegsbefürwortenden Wendezeit gar nix wundern.

Böllerei II

Ich wohne in der Stadt Neuwied am Rhein. Wenn ich - zu Lehrzwecken angenommen - mit meinem PKW an den Rhein fahren würde und mir aus dem Rhein 2 oder 3 Zehnliter-Eimer Wasser aus dem Rhein entnehmen würde, dort Autofelgenreiniger reingebe und die Autofelgen stundenlang reinigen würde (die müssen ja schließlich glänzen!!!) und dann das aus dem Rhein entnommene Wasser, was nunmehr mit ökologisch nicht kompatibler Chemie kontaminiert ist, wieder in den Rhein schütte, bekäme ich völlig zu Recht jedenfalls ein Bußgeld und vielleicht eine Strafe auferlegt. Mit welchem Recht dürfen bedenkenlose, gleichgültige bzw. bewusst Schaden verursachen wollende Zeitgenossinnen und Zeitgenossen extremste Mengen Luftschadstoffe - insbesondere Feinstaub - ungeahndet bzw. ungestraft in die Umwelt eintragen und die Gesundheit der Menschen und Tiere gefährden bzw. schädigen???

das gilt für die so genannten China-Böller

wer- wie die meisten in Berlin- mit Schreckschuss, Vogelschreck oder Signalmunition via Pistole schiesst, schädigt die Umwelt nicht in Sachen Feinstaub oder Chemie, der macht nur Lärm, und der gehört doch zu Silvester, insoweit wäre dass dann in Ordnung

Obwohl die überlasteten

Obwohl die überlasteten Krankenhäuser mit stärkeren Belegungsraten durch die Silvesterknallerei rechneten, obwohl die Ärztekammer und die Polizeigewerkschaft ein Böllerverbot fordern, und obwohl es Petitionen, Eingaben u.ä. an verantwortliche Stellen gibt, ist seitens der Politik kein Ton zu einem Böllerverbot vernehmbar. Es werden weltweit teure Konferenzen zur Klimapolitik abgehalten, es werden Beiträge, Forderungen, Denkschriften, Mahnungen etc. zum Klimaproblem geleistet, aber einen wirksamen Beitrag zum Klimaschutz, dem Schutz für die Gesundheit und der Umwelt durch ein Böllerverbot scheint die Politik weder in der Lage noch fähig und evtl. nicht einmal bereit zu sein.

Gegenüber der „letzten Generation“ geht man bundesweit vor, weil diese sich strafbar machen, aber gegen die Verursacher der Klimakatastrophen, die sich sich in stärkerem Maße gegenüber der Menschheit durch Gesundheitsschädigung und Beeinträchtigung der Lebensgrundlagen strafbar machen, verhält sich die Politik machtlos. Und um welche Form von Freiheit soll es sich handeln, wenn dadurch die gesundheitliche, körperliche, Atmungs-, Bewegungs- und sonstige Freiheiten der Mitmenschen zerstört werden?

Zu Peter Boettel

Volle Zustimmung; insbesondere zum letzten Satz:
"Und um welche Form von Freiheit soll es sich handeln, wenn dadurch die gesundheitliche, körperliche, Atmungs-, Bewegungs- und sonstige Freiheiten der Mitmenschen zerstört werden?"

Sinnbildhaftigkeit:
Wenn z.B. ein kleiner Wüterich im Kindergarten andere Kinder permanent grundlos mit Gegenständen (z.B. einem Stock oder Ähnlichem) traktiert, ist bestimmt zunächst ein beruhigendes, deeskalierendes Gespräch mit dem Wüterich und mit den Eltern des Wüterichs notwendig und sinnvoll. Vielleicht auch wiederholt. Aber irgendwann - bevor es zu spät ist für die anderen Kinder - muss man dem Wüterich den Stock schlicht und einfach wegnehmen u n d darf ihm k e i n e Chance geben, sich einen neuen Stock für den Kindergarten zu beschaffen.

Danke

Vielen Dank, Helmut und alles Gute, vor allem Gesundheit im Neuen Jahr.

Danke II

Peter, diesen Dank gebe ich sehr gerne an Dich zurück. Auch Dir wünsche ich alles Gute und vor allem Gesundheit!
Es ist sehr gut, dass Du hier unverdrossen kommentierst. Schwierige Zeiten brauchen Menschen wie Dich.

Frage

Gilt das auch für Wüteriche mit Panzern und ähnlich schrexcklichem Gerät ?

Zu Armin Christ

Selbstverständlich!
Die Frage ist nur, WER macht das?
WER k a n n das machen?
Und aufgrund welcher völkerrechtlichen Ermächtigung (UNO)
z u m W o h l und nur zum Wohl der Völkergemeinschaft?!

gut, dann ist das mit dem Stock erledigt, aber was machen wir,

wenn der Wüterich sich aufs Beissen verlegt? Die Zähne ziehen, oder eine Maske aufsetzen wie beim Hannibal Lecter?

Immer Verbote, solange bis nichts mehr erlaubt ist

Dann sind einige froh und koennen beruhigt schlafen. Die Probleme liegen nicht in der Boellerei - ich bin auch kein Freund davon u. habe noch keinen Cent dafuer ausgegeben - aber lasst den Leuten doch ihren Spass. Die Ausschreitungen waeren auch ohne Boeller passiert, das war einfach Gewalt von Leuten, denen man vor 50 Jahren ordentlich eins draufgehauen haette - das wuerde so manchern korrigieren. Heute verbietet man wegen einer kleinen agressiven Minderheit der vernuenftigen Mehrheit den Spass. Ist wie in der Schluklasse: Einer baut Mist und alle muessen es ausbaden, Kollektivhaftung - irgendwann gibt es dann Klassenkeile, weil die vernuenftige Mehrheit sich wegen solcher Bloedmaenner nichts mehr verbieten lassen will - gefaehrlich ist eine solche Situation.

Spaß ?

Ist das völlig unnötige Versauen der Umwelt, die Gefährdung und Verletzung von Gesundheit und Leben von Menschen und Tieren, die Beschädigung von Wohnraum für Menschen durch diese hirnlose Böllerei Spaß???

Spaß ?

Die einzig richtige Antwort auf den Kommentar von H. Kaperborg.

Spaß am Mitwirken der Klimakatastrophe, Spaß an Toten, Spaß an Verletzten, Spaß an Hausbränden, Spaß an Notschlachtungen, Spaß an sonstigen Schäden, Spaß an ungeheuren Müllmengen? Das kann es doch nun wirklich nicht sein.

Solange die Politik hier nicht die richtige Entscheidung trifft, halte ich alle Aussagen zu Klimaschutz etc. für unglaubwürdig!

genau, was Spaß ist und was nicht,

sollte im Parteiprogramm verankert werden, also nach Abstimmung in den Gremien- und daran anknüpfend dann in Politik umgesetzt werden- Wenn jeder selbst definiert, was ihm Spaß bereitet, und was nicht, haben wir das Durcheinander, das wir auch hier jetzt vorfinden. So geht das nicht, wir brauchen eine einheitliche Linie, wenn irgend möglich aus der Partei heraus. Ich werde das hier in der Ortsgruppe mal thematisieren, vielleicht kommen wir in die Antragskomission mit einem Vorschlag

Zu Max Freitag Spaß

Sie haben großes Talent zu einem zu Büttenredner für Kokolores.

Sonst keine Probleme ...

... Parteiprogramm mit Boellerverbot - langsam wird"s laecherlich. Vom Parteiprogramm der SPD erwarte ich mir wichtigere Dinge - Natuerlich definiert jeder selbst, was ihm Spass bereitet und das ist innerhalb gewisser Grenzen auch ok. Ach ja, im Sozialismus der DDR war Spass vom Politbuero vorgegeben, da haette ich sicher Selbstmord begangen irgendwann. Es wird geboellert seit wieviel Jahren? Ist ja fast wie Flieischverbot, Autofahrverbot, Flugverbot usw. Verbote, Verbote ... Besser mal schauen, wer da Mist gebaut hat und an diejenigen wenden. Spass beiseite - ist das Ihr Ernst? Ich bin raus hier!

Böllerei

Was auch in diesem Zusammenhang unverständlich ist, dass einerseits seit Monaten gesagt und geschrieben wird, die Leute hätten kein Geld mehr, um sich satt essen und heizen zu können, andererseits aber in Sekundenschnelle für diesen Schwachsinn Millionen von Euro mit Feinstaub, der dem LKW-Verkehr eines ganzen Jahres entspricht, in die Luft gejagt wird und dazu noch Schäden angerichtet werden.