Sicherheit für Beschäftigte

Arbeit: So will Hubertus Heil sachgrundlose Befristung einschränken

Vera Rosigkeit15. April 2021
Die willkürliche Befristung bei Arbeitsverträgen soll per Gesetz weniger werden
Die willkürliche Befristung bei Arbeitsverträgen soll per Gesetz weniger werden
Hubertus Heil will die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Sachgrund wieder zur Ausnahme machen. Mit einem entsprechenden Gesetzentwurf legt der Bundesarbeitsminister Regeln vor. CDU und CSU müssen nun Farbe bekennen.

Ursprünglich waren befristete Arbeitsverträge als Ausnahme gedacht. Heute jedoch werden sie zu oft vor allem als verlängerte Probezeit eingesetzt. Für Katja Mast, Vize-Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, ist das Missbrauch.

Willkürlich befristete Arbeitsverträge begrenzen

Diesen Missbrauch will Bundearbeitsminister Hubertus Heil nun per Gesetz einschränken. „Es gibt zu viele willkürlich befristete Arbeitsverträge, die vor allem für junge Menschen große Unsicherheiten in der Lebensplanung bedeuten“, sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Donnerstag. Konkret plant der SPD-Politiker die Befristung von Arbeitsverträgen ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes wieder zur Ausnahme zu machen und auch sogenannte Befristungsketten, die durch eine Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge entstehen, zu begrenzen. Denn trotz guter konjunktureller Lage waren 37 Prozent der Neueinstellungen im Jahr 2019 nur befristet (IAB-Betriebspanel 2019). Besonders betroffen: junge Menschen.

Menschen müssten „mit Zuversicht in ihre Zukunft blicken können“, heißt es dazu in dem entsprechenden Referent*innenentwurf des Gesetzes. Befristete Arbeitsverträge verlagerten die Unsicherheit über den zukünftigen Arbeitsbedarf von Arbeitgeber*in auf die Arbeitnehmer*innen. Mehr Perspektiven und Planbarkeit sei für Arbeitnehmer*innen auch gerade angesichts der Corona-Pandemie nötig.

Sicherheit statt Planlosigkeit

Nach den Plänen von Hubertus Heil soll die im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelte Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes künftig nur noch für die Dauer von 18 Monaten statt bislang zwei Jahren zulässig sein. Arbeitgeber*innen, die in der Regel mehr als 75 Arbeitnehmer*innen beschäftigten, dürfen danach künftig maximal 2,5 Prozent ihrer Arbeitnehmer*innen sachgrundlos befristen.

Auch sollen Kettenbefristungen im TzBfG weiter begrenzt werden. Für Befristungen mit Sachgrund, z.B. eine befristete Vertretung für Beschäftigte in Eltern- oder Pflegezeit, bei Krankheit oder Sonderurlaub, gibt es bisher keine gesetzliche Höchstdauer. Um auch hier Kettenbefristungen zu vermeiden, werden befristete Arbeitsverträge bei demselben Arbeitgeber auf eine Höchstdauer von fünf Jahren begrenzt. Dabei sind auf die Höchstdauer von fünf Jahren auch Zeiten anzurechnen, in denen Arbeitnehmer*innen demselben Arbeitgeber als Leiharbeitnehmerin oder Leiharbeitnehmer überlassen war.

Union muss Farbe bekennen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßt die Pläne, sachgrundlose Befristungen einzudämmen. „Es ist gut und richtig, dass Bundesarbeitsminister Heil dieses wichtige arbeitsmarktpolitische Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode anpacken und damit die Vereinbarung des Koalitionsvertrags umsetzen will“, erklärt der Vorsitzende Reiner Hoffmann. „Auch für Beschäftigte, die sich oft über Jahre von einer zur nächsten Befristung hangeln und keine Planungssicherheit für sich und ihre Familien haben, muss dringend eine Verbesserung her – die Einschränkung von Kettenbefristungen wäre hierfür ein wichtiger Schritt“, fordert er.

„Wer befristet ist, handelt befristet“, sagt auch Katja Mast. Das sei für niemanden gut. „Wir haben das vor drei Jahren sehr hart verhandelt und auch extra detailliert in den Koalitionsvertrag geschrieben, damit die Union sich nicht wieder aus der Verantwortung stehlen kann. CDU und CSU müssen hier endlich Farbe bekennen, aber das scheint nicht nur aktuell nicht ihre Stärke zu sein.“

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Kommentare

sachgrundlose Befristung

Warum nur einschränken?

Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung ist überfällig. Denn dieses Instrument widerspricht völlig dem Arbeitnehmerschutz und den Grundsätzen unserer Partei. Durch die sachgrundlose Befristung sind Erfolge der letzten Jahrzehnte in der Arbeitswelt ad absurdum geführt worden.

Die Arbeitnehmer, für deren Interessen die SPD kämpfen sollte, sind durch die sachgrundlose Befristung dem Kapital völlig ausgeliefert.

Jetzt

Im beginnenden Wahlkampf ? Die Abschaffung dieser befristeten Arbeitverträge steht schon seit Jahrzehnten auf der Tagesordnung, aber bisher ist wenig geschehen. Bei aller Achtung vor H Heils Vorstoß stellt sich doch die Frage warum dieser Punkt und viele andere mehr zur Abstimmung kam als es eine parlamentarische Mehrheit dafür gab.

Jetzt

Diese Frage ist berechtigt. Die SPD hatte das Thema als Bedingung für die Koalition gestellt und bis jetzt gewartet, um einen Gesetzesvorschlag einzubringen. Hierzu meinen nun CDU/CSU, wegen Corona habe man Wichtigeres zu tun; damit muss Corona nun für die Blockadepolitik der Union herhalten. Gäbe es kein Corona, würden Altmaier & Co. das Gesetz in gleicher Weise blockieren, wie sie es in anderen Fällen tun. Aber dies ist mal wieder die Verlogenheit der Pseudochristen.

Denn trotz der Corona-Krise balgen sich zwei "Halbwüchsige" auf dem Schulhof um die Kanzlerkandidatur, als gäbe es nichts Wichtigeres. Leute, die ein solches Trauerspiel vollführen, sind nicht fähig, ein Land zu regieren. Oder ein Gesundheitsminister hat während der Corona-Krise nichts Besseres zu tun als Immobiliengeschäfte zu betreiben.

Näheres habe ich zum Thema "Abschaffung der sachgrundlosen Befristung" in einem Leserbrief an die Frankfurter Rundschau geschrieben, weil mir, wie im Kommentar erwähnt, die Vorlage zu löchrig ist.