Der Tarifabschluss im öffentlichen Dienst und die damit vereinbarten Zulagen für die Pflegeberufe gehen aus seiner Sicht und unter diesen schwierigen Bedingungen in Ordnung, sagt Michael Bauch. Aber es müsse sich grundlegend etwas ändern, betont er. Der gelernte Krankenpfleger mit Weiterbildung in der Intensivpflege und Stationsleitung hat 30 Jahre in seinem Beruf gearbeitet, davon 18 Jahre eine Intensivstation geleitet.
Pflegezulage war überfällig
In seiner Klinik findet der Caritas-AVR (Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes“), der sich in der Regel an den TVöD anhängt, Anwendung. Rund 75 Prozent der Beschäftigten arbeiten mit einem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (Tv-L). Die nun vereinbarte Pflegezulage von 70 beziehungsweise 120 Euro gibt es in diesem Tv-L bereits, erklärt Bauch. Ebenso eine monatliche Zulage in der Intensivmedizin in Höhe von 90 Euro, die im TvöD nun auf 100 Euro angehoben werden soll. „Beides ist gut so.“
Als überfällig bezeichnet der inzwischen freigestellte Betriebsrat die ebenfalls vereinbarte Zulage für Beschäftigte, die ständig Wechselschicht leisten. Denn sie sei noch nie angepasst worden und war auch nie dynamisiert angelegt. „Also war es höchste Zeit für eine Anpassung. Wechselschicht ist für die Betroffenen eine sehr belastende Angelegenheit“, weiß er aus Erfahrung. Vom Tarifabschluss profitieren werden auch die Mitarbeiter*innen seiner Klinik, denn „wenn der Schwester-Tarifvertrag im ÖD gut abschließt, haben die TV-L-Häuser eine bessere Ausganssituation für ihre Verhandlungen“, betont er.
„Brauchen dringend Entlastung“
Doch müsse sich in seinem Beruf grundlegend etwas ändern. „Wir brauchen in der Pflege dringend Entlastung.“ Damit spricht Bauch die viel zu dünne Personalbesetzung und die daraus folgende nahezu ständige Überlastung in der Patientenversorgung an. Er ist überzeugt, dass es dringend einer gesetzlich vorgeschriebene Personalbemessung und -besetzung bedarf. „Dazu benötigen wir endlich ein Pflegepersonalbemessungsinstrument, wie es der Bundesverband der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) gemeinsam mit ver.di und dem Deutschen Pflegerat dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt haben.“ Denn die derzeit für manche Bereiche gültige Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung zementiere lediglich ein Minimalst-Niveau und bezeichnet Bauch aus seiner Sicht als „skandalös“.
„Die Flucht aus dem Beruf hält unvermindert an“, so Bauch. Viele könnten nicht mehr Vollzeit arbeiten, weil die Freizeit nicht mehr zur Erholung reiche. „Wir steuern im Gesundheitswesen gerade sehenden Auges auf einen Kollaps zu“, warnt er. Dabei sei es im Grunde „ein wunderbarer Beruf – wenn die Bedingungen stimmen“.