Energiekosten

Ab wann, wie hoch, für wen: Was Sie zur Gasumlage wissen müssen

Kai Doering15. August 2022
Ab dem 1. Oktober soll die Gasumlage gelten.
Ab dem 1. Oktober soll die Gasumlage gelten.
Um Zusatzkosten beim Einkauf von Erdgas auszugleichen, soll ab 1. Oktober eine Gasumlage erhoben werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen.

- Dieser Artikel wurde zuletzt am 10. August veröffentlicht und am 15. August aktualisiert. -

Warum soll eine Gasumlage eingeführt werden?

Russland hat in den vergangenen Monaten die Gas-Exporte nach Deutschland drastisch reduziert. Deswegen müssen Unternehmen wie Uniper nun zusätzliches Gas zu extrem hohen Preisen am Weltmarkt einkaufen, weil sie ihre Lieferverträge an Stadtwerke und andere Kund*innen einhalten müssen. Aufgrund langfristiger Verträge können sie diese Preise aber zurzeit nicht an ihre Kund*innen weitergeben. Sie bleiben auf den Kosten sitzen. Vielen, wie dem Unternehmen Uniper, droht daher bereits die Insolvenz. Dies würde die gesamte deutsche Gasversorgung gefährden. Um die Gasimporteure zu entlasten, soll die von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgeschlagene Gasumlage ein Weg sein, die höheren Einkaufskosten an die Kund*innen weiterzugeben.

Wer soll die Gasumlage bezahlen?

Grundsätzlich alle Haushalte und Unternehmen, die Gas beziehen – egal aus welchem Land. Die Grundidee der Gasumlage ist eine Verteilung der Zusatzkosten auf möglichst viele Schultern. Würden nur Kund*innen von Unternehmen, die ihr Gas aus Russland beziehen, mehr zahlen müssen, würde Energie für sie deutlich teurer als für andere. Die Bundesregierung befürchtet eine sowohl soziale als auch wirtschaftliche Schieflage. Deshalb sollen alle Gaskund*innen in gleicher Höhe mit der Umlage belastet werden.

Wie hoch wird die Gasumlage sein?

Am 15. August verkündete „Trading Hub Europe“, der Zusammenschluss der Betreibergesellschaften der Ferngasleitungen, eine Gasumlage von zunächst 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Die Kosten sollen ab Oktober umgelegt werden.

Energiemarkt-Expert*innen waren davon ausgegangen, dass der Preis zwischen 1,5 und 5 Cent je Kilowattstunde liegen könnte. Die Höhe der Gasumlage soll regelmäßig überprüft werden. Sie kann alle drei Monate angepasst werden. Liefert Russland wieder wie gewohnt, wird die Gasumlage auf null gesetzt.

Wie soll die Gasumlage erhoben werden?

Die Gesellschaft „Trading Hub Europe“ legt als sogenannter Marktgebietsverantwortlicher die zusätzlichen Beschaffungskosten auf die Energieversorgungsunternehmen um. Diese können sie als einheitliche Umlage monatlich über die Gasrechnung an ihre Kund*innen weitergeben.

Ab wann und wie lange soll die Gasumlage erhoben werden?

Die Gasumlage soll ab 1. Oktober 2022 erhoben werden und endet zum 1. April 2024. Aus Gründen des Verbraucher*innenschutzes dürfte sie aber erst auf der November-Rechnung erstmals auftauchen.

Wer darf die Gasumlage erheben?

Nur Unternehmen, die Erdgas nach Deutschland importieren. Die Gasumlage darf zudem nur auf Lieferverträge erhoben werden, die vor dem 1. Mai 2022 geschlossen wurden.

Welche Kritik gibt es?

Aus Sicht von Verbraucherzentralen sind noch zu viele Fragen ungeklärt, etwa, ob Haushalte und Unternehmen mit Festpreisverträgen und Fernwärmeversorgung die Umlage ebenfalls zahlen müssen. Die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Ramona Pop (Grüne), fordert die Bundesregierung deshalb auf, die Einführung der Gasumlage um mindestens einen Monat zu verschieben.

Kritik gibt es auch daran, dass auf die Gasumlage zusätzlich Mehrwertsteuer erhoben werden soll. Europarechtliche Vorgaben ließen aber wohl keine andere Möglichkeit, wie Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) am Mittwoch bei einer Pressekonferenz sagte. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Bernd Westphal, spricht sich indes dafür aus, die höheren Beschaffungskosten aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren, damit nicht nur Gaskund*innen daran beteiligt werden.

Welche Entlastungen für Gaskund*innen soll es geben?

Das ist noch in der Abstimmung, etwa im Rahmen der Konzertierten Aktion. Fest steht bereits, dass es zum 1. Januar 2023 eine umfassende Reform des Wohngelds geben soll. Ebenfalls zum 1. Januar 2023 soll das sogenannte Bürgergeld eingeführt werden. Bereits im September zahlt die Bundesregierung über die Länder jeder/jedem Erwerbstätigen eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro aus.

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Kommentare

grandiose Idee, insbesondere die

Verpflichtung zur Umlagezahlung auch für die Bezieher von Hartz IV, denen die Kostenentwicklung am Allerwertesten vorbeigeht, denn sie können sich das Geld von der Kommune zurückholen, so finanzieren die Kommunen den Bedarf des Bundes. Gut gegeben, Ampel. Weiter so

gelöscht

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Kauft halt woanders!

Da andere potentielle Lieferanten - Katar, Norwegen - lange Vertragslaufzeiten wollen, wird gezoegert wegen Klimagedoens. Macht Euch endlich locker: Wir werden noch "fossil" sein, da sind saemtliche Ausstiegstermine schon 20 Jahre gerissen! Wenn Juniper & Co pleite gehen, so lasst sie doch - die Hardware steht ja noch und kann ohne Konzerngewinne weiterbtrieben werden, temporaer verstaatlicht. Ging ja auch mit der Klimastiftung in MV - die wollte Herr Sellering erst gar nicht schliessen - lag wohl an seinem Salaer aus dieser fragwuerdigen Institution. Von Hause aus seit 47 Jahren SPD Fan erregt Ihre Partei bei mir immer mehr Widerwillen - diese radikalen Gruenen richten doch schon genug Schaden an, da braucht es nicht noch eine gruen gewandelte SPD - der Slogan "blau waehlen statt gruen aergern" koennte bei der einfach gestrickten Bevoelkerung kuenftig noch mehr verfangen - die lieferten uns zwar an Putin aus, aber das Gefuehl hat man bei der SPD im Osten auch. Bitte mal an Westdeutschland und Helmut Schmitdt denken - der wuerde sich im Grabe herumdrehen!

Gratuliere,

"Klimagedöns" trifft es 100ig. Und aus dem Umstand, dass diese Bezeichnung durchging, also nicht der Löschung anheimfiel, können wir schließen, dass die Partei, jedenfalls in der Redaktion des VORWÄRTS, diese Bezeichnung- wenn nicht teilt- so doch zum mindesten für gültig ansieht.

Wir stehen vor der Wiederinbetriebnahme des Steinkohlebergbaus- und warten darauf , dass die Grünen nun auch die Realitäten anerkennen. Ziemlich armselig für eine Partei wie der unseren, mit der Tradition

gelöscht

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Widersprüche

"Liefert Russland wieder wie gewohnt" Ja aber die Politik "unserer" Bundesregierung ist es doch gar kein Gas und Öl, geschweige denn Kohle, aus Russland zu beziehen, weil es ja nicht Recht ist von dort sowas zu bezieghen. Wenn Russland nicht liefert, dann ist das auch nicht Recht. ????? Nun dürfen die Verbraucher mal wieder Konzerne retten, naturlich ohne Mitspracherechte. Soll das noch lange gut gehen ? Um des sozialen Friedens Willen muss solche Versorgungsinfrastruktur unter öffentliche statt unter Börsen-Kontrolle.

ja, es ist erkennbar, dass

der Gebrauch von GAS eine Bestrafungsreaktion der Bundesregierung auslöst. Langfristige Verträge wären zwar erzielbar, aber die sind nicht gewollt, weil sie zu Preisreduzierungen führen würden, und die will man nicht. Wir müssen schon wählen, und ich bin als Celler dankbar, meine Stimme in diesen Zeiten abgeben zu können

Gasumlage, ab wann, wie hoch, für wen (Artikel von Kai Doering)

Ich habe keine Fragen oder Kommentare zum inhaltlichen des Artikels, sondern zur Rechtschreibung, hier zu den Begriffen

Kund*innen
Gaskund*innen
Energiemarkt-Expert*innen.

Bin ich als männlicher Leser nun ein "Kund", bin ich ein "Gaskund", bin ich ein "Energiemarkt-Expert"?

Bisher war ich der Meinung ein "Kunde" oder ein "Experte" zu sein!

Was gibt Ihnen das Recht, die Deutsche Rechtschreibung zu missachten und so zu vergewaltigen?

Ich persönlich habe die Konsequenzen gezogen und lese keine Zeitungen oder Kommentare mehr, in denen gegendert wird.

Freundliche Grüße