Was war das für ein schlechtes Schauspiel der Politik in den vergangenen Jahren. Da beschloss die CSU einst das strengste und gesundheitsförderndste Nichtraucherschutzgesetz, das so gut wie
keine Ausnahmen zuließ. Freute sich stolz über das Lob des Verfassungsgerichts, dass ihr Gesetz eindeutig und nicht zu beanstanden sein. Dann das Wahldebakel für die Christsozialen Ende 2008. Und
schon wurde alle Überzeugung und politische Vernunft zum Teufel gejagt, ob der Analyse des Stimmenverlusts. Das Nichtraucherschutzgesetz, so wollten es einige in der CSU bemerkt haben, sei schuld
gewesen, an der Wahlniederlage - man kündigte flugs Änderungen an. Und das, obwohl nicht einmal ein Drittel der Bevölkerung in Bayern raucht.
1 298 746 Unterschriften
CSU und FDP, die seit vergangenem Herbst in Bayern eine Koalition bilden, drückten Änderungen am Nichtraucherschutzgesetz durch. Änderungen, die wohl kaum das hohe Prädikat der
Eindeutigkeit vom Verfassungsgericht bekommen würden. Und so war das breite Bündnis für "Echten Nichtraucherschutz", das von SPD, Grünen und ÖDP initiiert wurde, nur die logische Konsequenz.
Mehr als die geforderten 10 Prozent der Wahlberechtigten sind in den vergangenen zwei Wochen zu den Rathäusern ihrer Kommunen gegangen, haben teils lange Wartezeiten in Kauf genommen, um
ihre Unterschrift für die Durchführung eines Volksentscheids abzugeben. Das vorläufige Ergebnis der Wahlbehörde spricht sogar von 1 298 746 Unterschriften, die sich für einen Volksentscheid über
einen Gesetzesentwurf aussprechen, der keinerlei Ausnahmen mehr vom Nichtraucherschutz vorsieht.
"Ein Schlag für wankelmütige CSU"
"Dies ist vor allem ein Schlag für die wankelmütige CSU und eine Ohrfeige für den 'Gesundheits'-Minister Söder", betont die SPD-Gesundheitssprecherin Katrin Sonnenholzner. Die SPD
Landtagsfraktion fordert Ministerpräsident Seehofer auf, das rechtsgültige Volksbegehren unverzüglich dem Landtag vorzulegen, damit ohne weiteren Zeitverlust noch in diesem Jahr die Behandlung
erfolgen könne.
Beim bayerischen Volksentscheid reicht die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Quoren, die eine Mindestbeteiligung der Stimmberechtigten vorsehen, gibt es bei der Bürgerbeteiligung
in Bayern nicht.