Soziale Politik

Schutzschirm für Azubis: Wer hat Anspruch auf eine Ausbildungsplatzprämie?

Bereits im vergangenen Jahr hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil den Schutzschirm für Ausbildung eingerichtet. Nun sollen die Ausbildungsprämien verdoppelt und Zuschüsse erweitert werden.
von Vera Rosigkeit · 16. März 2021
Der DGB befürchtet, dass die Anzahl der Ausbildungen in der Corona-Krise dramatisch sinken werden.
Der DGB befürchtet, dass die Anzahl der Ausbildungen in der Corona-Krise dramatisch sinken werden.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Mit rund 700 Millionen Euro sollen mittelständische und kleine Unternehmen finanziell unterstützt werden, damit sie weiter ausbilden. Der Schutzschirm für Ausbildung, den Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bereits im vergangenen Sommer ins Leben gerufen hat, wird um höhere Prämien und Zuschüsse – auch zur Vergütung der Ausbildenden – sowie einem Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen verlängert und erweitert. Da es in diesem Jahr zu wenige Berufspraktika, zu wenige Möglichkeiten der Berufsorientierung und zu wenige Ausbildungsplätze gebe, will Heil 2021 zu einem „Jahr der Ausbildung“ machen

Wer zählt als kleines und mittleres Unternehmen?

Bisher galt: Gefördert wurden KMU mit bis zu 249 Beschäftigten.

NEU: Gefördert werden nun Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten über die Arbeitsagentur vor Ort, bei Auftrags- oder Verbundausbildung über die Knappschaft-Bahn-See.

Wer hat Anspruch auf eine Ausbildungsprämie in Höhe von 2.000 bzw. 3.000 Euro?

Bisher galt: Ausbildungsbetriebe und auszubildende Einrichtungen, die den Umfang ihres Ausbildungsplatzangebots konstant halten, also genau so viel ausbilden wie vor Ausbruch der Corona-Krise, erhalten für jeden neu abgeschlossenen Ausbildungsvertrag eine so genannte „Halteprämie“ von 2.000 Euro. Dieser Zuschuss gilt für jeden für das Ausbildungsjahr 2020 abgeschlossenen Ausbildungsvertrag bei Vorliegen der Voraussetzungen. 3.000 Euro für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag erhalten Betriebe, die ihr Angebot an Lehrstellen im Vergleich zu den drei Vorjahren anheben. Die Auszahlung erfolgte nach Ende der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit.

Wer hat Anspruch auf eine Ausbildungsprämie in Höhe von 4.000 bzw 6.000 Euro?

NEU: Die oben beschriebene Förderung wird nun bis zum 31. Mai 2021 verlängert. Bei Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 wird die Prämie auf 4.000 erhöht, bei einer Angebotserhöhung sogar auf 6.000 Euro. Neben höheren Prämien werden die Zugangskriterien erleichtert, damit mehr Ausbildungsbetriebe die Förderung nutzen können.

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung und einen Zuschuss zur Vergütung der Ausbildenden?

Bisher galt: Betriebe, die trotz erheblichen Arbeitsausfalls weder Auszubildende noch Ausbildende in Kurzarbeit schicken, bekommen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Der Zuschuss beträgt 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung zuzüglich 20 Prozent pauschalierter Sozialversicherungsbeiträge.

NEU: Zusätzlich wird ab März 2021 die Vergütung der Ausbildenden in Höhe von 50 Prozent des Bruttolohns (gedeckelt auf 4.000 Euro) zuzüglich 20 Prozent pauschalierter SV-Beiträge bezuschusst. Um Auszubildende beim erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu unterstützen, werden zusätzlich Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung auch während einer Teilnahme an externen Prüfungsvorbereitungskursen ermöglicht.

Wer hat Anspruch auf eine Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro?

Bisher galt: Betriebe, die sich bereit erklären, Auszubildende aus insolventen Betrieben zu übernehmen, damit sie ihre Ausbildung beenden können, sollen pro übernommenen Auszubildenden eine Übernahmeprämie in Höhe von 3.000 Euro erhalten.

NEU: Wer Azubis aus einem anderen, insolventen Betrieb für die restliche Ausbildung übernimmt, bekommt eine einmalige Prämie in Höhe von 6.000 Euro pro übernommenen Auszubildenden. Die Übernahmeprämie wird außerdem auf Fälle der Kündigung aus wichtigem pandemiebedingtem Grund oder einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag erweitert.

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Welches Kleinstunternehmen bekommt einen Sonderzuschuss?

NEU: Unternehmen etwa in Gastronomie oder Hotellerie konnten aufgrund des Lockdowns ihrem Geschäft gar nicht oder nur im geringen Umfang nachgehen. Ein neuer Sonderzuschuss soll helfen, dass die Ausbildung trotzdem weitergehen kann: Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeiter*innen erhalten einmalig 1.000 Euro, wenn sie – trotz der Einschränkungen – die Ausbildung dennoch an mindestens 30 Tagen fortgesetzt haben. 

Wie läuft die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung?

Bisher galt: Für den Fall, dass ein kleines oder mittelständisches Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Ausbildung im Betrieb zeitweise nicht fortsetzen kann, wird vorübergehend eine Verbund- oder Auftragsausbildung gefördert: Dabei behalten die Auszubildenden ihren Ausbildungsvertrag im Betrieb, Teile der Ausbildung finden aber vorübergehend in überbetrieblichen Bildungsstätten oder bei Bildungsdienstleistern statt.

NEU: Die Auszubildenden behalten den Ausbildungsvertrag im Betrieb, aber Teile der Ausbildung finden vorübergehend (für mindestens vier Wochen, die auf mehrere Zeiträume aufgeteilt werden können) in anderen Betrieben, überbetrieblichen Bildungsstätten oder bei Bildungsdienstleistern statt. Die Förderung in Höhe von 450 Euro pro Woche (maximal 8.100 Euro) soll entweder vom Stammausbildungsbetrieb (mit bis zu 499 Beschäftigten) oder dem aufnehmenden Betrieb bis 31. März 2022 bei der Deutschen Rentenversicherung - Knappschaft-Bahn-See beantragt werden können.

Neu ist zudem für das Jahr 2021 ein Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungskurse für die Abschlussprüfungen der Auszubildenden: Hier sollen 50 Prozent (maximal 500 Euro) der Kosten für die Prüfungsvorbereitung bezuschusst werden können.

Alle weiteren Informationen und Formulare unter: arbeitsagentur.de/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern/ausbildungspraemie

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Vera Rosigkeit

hat Politikwissenschaft und Philosophie in Berlin studiert und ist Redakteurin beim vorwärts.

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